Luchs
Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
- 26. Januar 2010
- 1.044
Interessanterweise wurde das aus dem Kaiserreich stammende Abstraktionsprinzip von den Nazis mit der Begründung abgeschafft, das es "unvölkisch" sei und wurde damals durch das Kausalitätsprinzip ersetzt.
Wohl auch deswegen weil man Rechtsangelegenheiten in einem "gleichgeschalteten" Staat,damit einfacher abhandeln konnte.
Deswegen gilt das Kausalitätsprinzip deutschen Staatsrechtlern meist als rotes Tuch, eben wegen der missbräuchlichen Anwendung desselben im dritten Reich.
In einem Recht Staat mit Gewaltenteilung scheint es mir imho jedoch das geeignetere und gerechtere System zur Rechtsfindung zu sein.
Wohl auch deswegen weil man Rechtsangelegenheiten in einem "gleichgeschalteten" Staat,damit einfacher abhandeln konnte.
Deswegen gilt das Kausalitätsprinzip deutschen Staatsrechtlern meist als rotes Tuch, eben wegen der missbräuchlichen Anwendung desselben im dritten Reich.
In einem Recht Staat mit Gewaltenteilung scheint es mir imho jedoch das geeignetere und gerechtere System zur Rechtsfindung zu sein.