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Fragen zum Abstraktionsprinzip

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.119
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Ein Freund von mir hat erst ein neues i-phone von einem taxifahrer abgekauft. Fuer 300 Euro.
Ich hab gleich zu ihm gesagt, dass das bestimmt Hehlerware ist.
Paar Wochen später hat bei ihm die Polizei geklingelt, weil sie seine IP-Adresse geortet haben.
Handy futsch, hat Polizei mitgenommen.
Wo wuerden wir da hinkommen, wenn seine Versicherung ihm dann ein neues I-Phone schenken muss?
Denn das war es ja, was er eigentlich kaufen wollte
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Soll halt der gutgläubige Käufer eine Gutgläubige-Kauf-Versicherung abschließen.

Das wäre eine gute Idee - wenn's denn eine solche Versicherung gäbe.....

Bei Deinem Schmuckstückbeispiel - gibt's die Hausratversicherung.... und wenn das Schmuckstück so wertvoll ist (ideell oder materiell, spielt keine Rolle), dann ist der Ursprungsbesitzer selbst daran schuld wen er keine Versicherung abgeschlossen hat.... (so sehr ich das Gebahren "der Versicherung" kritisiere - an und für sich ist eine Versicherung, so man matgerielle Werte hat, sinnvoll).

- - - Aktualisiert - - -

Ein Freund von mir hat erst ein neues i-phone von einem taxifahrer abgekauft. Fuer 300 Euro.
Ich hab gleich zu ihm gesagt, dass das bestimmt Hehlerware ist.

Aber gewusst hat Dein Freund es auch nicht, zumal 300.- € für ein gebrauchtes iphone nicht darauf hindeutet, dass das Gerät geklaut ist (wenn man uns im Fahrradkollektiv ein Rad für 100.- € anbietet, das gebraucht mindestens 1.000.- € wert ist, dann wissen wir schon dass das geklaut ist. Wenn das gleiche Rad aber für 800.- € als Notverkauf angeboten wird - können wir das schon nicht mehr wissen...).

Faktisch ist es doch so, dass derjenige der nach dem BGB auf "Treu und Glauben" irgendetwas kauft - im "Schadensfall" der Dumme ist. Und in einem gerechten Rechtssystem muss der Schadensverursacher "der Dumme sein", nicht der gutgläubige Käufer und auch nicht der ursprüngliche Besitzer. Da stellt sich dann die Frage ob das so eine gute Idee ist, den Schadensverursacher "einfach so" in den Knast zu sperren (wo er pro Tag den Steuerzahler auch noch bis zu 450.- € kostet), oder ob es vielleicht nicht eine bessere Idee wäre, ruhig im Knast den Verursacher mit Arbeit dazu zu verpflichten, den angerichteten Schaden "abzustottern".....
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Naja, wir gehen hier immer davon aus dass die eingesperrten Diebe/Räuber alle kein Geld mehr haben. Gibt es dazu Erkenntnisse dass es tatsächlich so ist oder sieht die Realität vielleicht so aus, dass in parallelen Zivilprozessen die gutgläubigen Käufer von den Dieben/Räubern vielleicht doch ihr Geld zurück bekommen.
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

...... Da stellt sich dann die Frage ob das so eine gute Idee ist, den Schadensverursacher "einfach so" in den Knast zu sperren (wo er pro Tag den Steuerzahler auch noch bis zu 450.- € kostet), oder ob es vielleicht nicht eine bessere Idee wäre, ruhig im Knast den Verursacher mit Arbeit dazu zu verpflichten, den angerichteten Schaden "abzustottern".....

Hast Du bitte woher?
Vielleicht solltest DU auch dazu erwähnen das jeder Hafttag mit Verpflegung vom "Insassen" bezahlt werden muss. Dies wird von Einkommen oder Verdiensten abgezogen. So einfach wie Du es also für den Steuerzahler darstellst ist es im Endeffekt dann wieder doch nicht. Und wie Vinimal schon schreibt, weisst Du was in Parrallelprozessen, (Zivilrecht) noch so abläuft? Weisst Du welche Schäden tatsächlich rückerstattet werden? Das werden die wenigsten wissen, denn es wird sich kaum einer bemühen hinter die Kulissen zu blicken und weiter zu forschen.
Ist ähnlich wie mit den Gegendarstellungen in Zeitungen. Rechtlich sind sie dazu verpflichtet diese zu drucken, aber die werden dann an Stellen stehen wo ca. 80% oder mehr der Leser sie locker überlesen werden.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

[....]Da stellt sich dann die Frage ob das so eine gute Idee ist, den Schadensverursacher "einfach so" in den Knast zu sperren (wo er pro Tag den Steuerzahler auch noch bis zu 450.- € kostet), oder ob es vielleicht nicht eine bessere Idee wäre, ruhig im Knast den Verursacher mit Arbeit dazu zu verpflichten, den angerichteten Schaden "abzustottern".....

Sind wir mal wieder im Fantasieland unterwegs? :lol:

Nur ein Beispiel...

Justizvollzug in Bayern - Portal Die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen Gefangenen betrugen in Bayern 2011:

a) Tages-Haftkosten: 68,58 EUR
b) Baukostensatz: 8,22 EUR
Insgesamt: 76,80 EUR


Und sogar in Österreich müssen die verurteilten...

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/102/Seite.1020400.html#kost Häftlinge haben für jeden Hafttag einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzugs zu leisten. Diese Kostenersatzpflicht entfällt allerdings für jeden Tag, an dem der Häftling im Interesse einer Gebietskörperschaft nützliche Arbeit leistet oder soweit ihn daran, dass er keine solche Arbeit leistet, kein grobes Verschulden trifft. Der Kostenbeitrag wird nach Beendigung des Vollzugs durch Bescheid vorgeschrieben, sofern der Betrag nicht ohne weiteres geleistet wird oder offenkundig uneinbringlich ist.

Die entspechenden Zahlen darfst du dir selbst raussuchen. :hut:
 
Zuletzt bearbeitet:

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Ja, ist wohl so. Ein Gefängnis bewacht wohl seine Insassen ganz allein? Oder fallen da vielleicht doch einige ganz marginale Beträge an, genannt Personalkosten?

:lol:

Die fallen auch an wenn kein Gefangener in der entsprechenden JVA oder ähnlichem sitzt. Ähnlich wie bei allen Bundes- und Landesbediensteten.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

@ dtrainer

Liegt es am Wetter, oder wieso muss ich mir dass hier antun?

Justizvollzug in Bayern - Portal

Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2011 geben folgendes Bild:

Gesamteinnahmen von 48,68 Mio. EUR, darunter 43,62 Mio. EUR aus der Gefangenenarbeit.
Gesamtausgaben von
338,63 Mio. EUR davon
202,42 Mio. EUR Personalausgaben

78,94 Mio. EUR sächliche Verwaltungsausgaben
20,38 Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse
29,14 Mio. EUR Baumaßnahmen (incl. sonstiger Landes- und Bundesmittel)
7,75 Mio. EUR Investitionen.
Fettung durch mich

Oder liegt es nur an meiner leider im ersten Versuch fehlerhaften Verlinkung und deiner Verweigerung

dem Link als ITler zu folgen? :lol:
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

...hab ich geguckt, laib, hab ich gesehen dass es in Berlin eine Arbeitslosenrate von 56% in Berliner Gefängnissen gibt, hab ich gesehen dass die "Haftkosten" also entsprechend hoch sind. Hab' ich weiter gesehen dass die Berliner Gefangenenbetriebe vorwiegend für dem Senat und für die Justizbeamten arbeiten, dass die Zahlungsmoral von Senat und Einzelbeamten eher schlecht ist und deshalb die Berliner Gefangenenbetriebe fast alle nut Verlust machen (obwohl die Auftragsbücher recht voll sind). Hab ich alles gesehen.... und nu.....????
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

[....] Gibt es dazu Erkenntnisse dass es tatsächlich so ist oder sieht die Realität vielleicht so aus, dass in parallelen Zivilprozessen die gutgläubigen Käufer von den Dieben/Räubern vielleicht doch ihr Geld zurück bekommen.

Die verurteilten Bürger sind zur Erwerbstätigkeit gegen entsprechende Entlohnung durchs Gesetz verpflichtet.

Das verdiente Geld wird zu einem bestimmten Schlüssel als Taschengeld ausgezahlt und der grössere Rest für Wiedegutmachung

und als Startgeld bei der Endlassung einbehalten.

Den Verteiler-Schlüssel kann man in meinem Verweis in #28 bei Bedarf finden.

---------------------------------------------------------------------------------

Trennung...

für Wunderkinder in Berlin...

Der Justizvollzug in Berlin - Kosten des Vollzuges - Berlin.deTageshaftkosten mit Baukosten

201020112012
116,93134,75149,63

Abschliessend und ohne Quellverweis ist der Strafvollzug in Hamburg mit etwa 115 € in Deutschland am teuersten.

Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Hanseaten-Gefängnisse unterbelegt sind und warum dass so ist, kann jeder für sich herausfinden.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Blödsinn hoch 3: "2012 - 149,63 " ja was denn? Eier? Tagessatz - oder jährlicher Kostenaufwand in Millionen € ? Und Hamburg wendet nur 115 € jährlich für Santa Fu auf? Respekt - ich wusste noch gar nicht, das Hamburger Justizbeamte so billig arbeiten.....
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Blödsinn hoch 3: "2012 - 149,63 " ja was denn? Eier? Tagessatz - oder jährlicher Kostenaufwand in Millionen € ? Und Hamburg wendet nur 115 € jährlich für Santa Fu auf? Respekt - ich wusste noch gar nicht, das Hamburger Justizbeamte so billig arbeiten.....

Wer lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil......
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Die verurteilten Bürger sind zur Erwerbstätigkeit gegen entsprechende Entlohnung durchs Gesetz verpflichtet.
Das verdiente Geld wird zu einem bestimmten Schlüssel als Taschengeld ausgezahlt und der grössere Rest für Wiedegutmachung
OK. Ich meinte aber eigentlich auch noch, dass ja wohl nicht alle verurteilten Verkäufer von Hehlerwaren nachweislich völlig bankrott sein können. Da muss doch bei einigen auch noch vor Haftantritt einfach aus deren Privatvermögen einiges zu holen sein.
Also wenn ich unwissentlich Hehlerware für einen größeren Betrag kaufen würde, dann würde ich schon einen Zivilprozess anstrengen um vom Hehler mein Geld wieder zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen dass die allesamt 0 Euro verwertbares Vermögen haben.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

. Ich kann mir nicht vorstellen dass die allesamt 0 Euro verwertbares Vermögen haben.

Das geht..... Die zwei Gauner, die mich auf's Kreuz gelegt haben, haben ihre in Deutschland erworbenen Häuser und Baugrundstücke - einfach an die teilweise noch minderjährigen Söhne übertragen. Völlig legal. Ausserdem ham' se ihre Wohnsitze nach Bosnien und nach Bulgarien verlegt - völlig legal. Und der eine Gauner betreibt wieder einen schwunghaften Schrotthandel, mit einem LKW der auf seinen Sohn zugelassen ist; wenn er Geld privat abholt, fährt er einen 300er Daimler mit bulgarischer Zulassung.....
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Das es geht ist mir sehr wohl bewusst. Ich stelle die Frage wie häufig dies vorkommt. Wenn es nämlich z.B. nur in 5% der Fälle so ist, dass Gutgläubige Käufer überhaupt nichts zurück bekommen, dann würde ich sagen wäre es übertrieben für die paar Ausnahmen an einem etablierten System zu Rütteln. Ist es dagegen in 95% der Fälle so, würde ich zustimmen dass man zumindest mal darüber nachdenken sollte wie eine Besserung möglich ist.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

[...]Also wenn ich unwissentlich Hehlerware für einen größeren Betrag kaufen würde, dann würde ich schon einen Zivilprozess anstrengen um vom Hehler mein Geld wieder zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen dass die allesamt 0 Euro verwertbares Vermögen haben.

Da ich kein Jurist bin, kann ich dazu nicht allzuviel sagen, aber wenn ThomasausBerlin sich einen derart grottenschlechten Anwalt

aussuchte, ist dem auch nicht zu helfen.

Es gibt da so etwas wie eine 10-Jährige Sperrfrist beim Bankrott...

:egal:
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Da Du kein Jurist bist, kannst Du natürlich beurteilen wer ein "grottenschlechter Anwalt" ist und wie man den wohl erkennt, beast..... Um Dich mal "einzuweihen" wie "schlecht" mein Anwalt war: Normalerweise würde ich jetzt, obwohl ich mich an dem Steuerbetrug meiner "Geschäftspartner" nicht bereichert habe, noch im Knast sitzen. Ich bin aber frei, war nicht im U-Haft und auch nicht in Strafhaft - und das, obwohl der BGH bei einem so hohen Schaden von mindestens "2Jahre Haft ohne Bewährung" ausgeht....

"Deine" 10-jährige Sperrfrist kannste Dir an die Backe schmieren - wenn Du ein Gewerbe in der EU eröffnest, und wenn Du eine neue GmbH/UGmbH oder Ltd aufmachst. Mit der "neuen Firma" beste nämlich auch "Geschäftsführer einer neuen juristischen Person", die mit der alten juristischen Person nix mehr am Hut hat..... Mach' in England eine LTD auf, oder in Kroatien/Slowenien/Bulgarien/Rumänien eine "D.O.O.", beantrage die Eintragung im deutschen Handelregister als "selbstständige Zweigstelle der ausländischen Firma" - und Du kannst von Neuem anfangen zu betrügen - so ist das Recht.....
 

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