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Gesetz gegen Ehebruch in Türkei geplant

_Dark_

Ritter Rosenkreuzer
4. November 2003
2.666
also soweit ich weiß, ist zerrüttung der ehe ein gewichtiger scheidungsgrund..
wer die ehe nun zerrüttet hat, wird dann im einzelfall festgestellt.
:arrow: wer betrügt der zerrüttet und hat folglich auch die mehrschuld
daran, dass die ehe zugrunde gegangen ist. deswegen: weniger alimente...

dass ehebruch in der türkei strafbar werden soll, finde ich unmöglich..
wenn mir jemand sagen will, mit wem ich schlafen darf und mit wem nicht, dann mein gewissen und nicht der staat

und wenn man das mit moral rechtfertigt, kommt als nächstes die öffentliche steinigung von schwulen
 

sechsplusneungleichacht

Geheimer Meister
30. Juni 2003
324
Tigerspucke schrieb:
sechsplusneungleichacht schrieb:
Man kann sich auch scheiden lassen wenn man keine Lust mehr aufeinander hat , dazu fällt mir ein das "Fremdgehen " in Deutschland keinen Scheidungsgrund mehr darstellt was ich auch irgendwie seltsam finde .

ach und 2 Jahre Knast wie es die Türken jetzt vorhaben fändest du weniger seltsam?

Nee Knast fürs Fremdgehen ist auch seltsam ,genauso wie Gefängnis für alles andere außer der Missionarsstellung (Oregon glaub ich ) ,aber wie bereits gesagt finde ich es halt auch SELTSAM das es in Deutschland keinen Scheidungsgrund darstellt wenn ein Ehepartner den anderen Betrügt und ihm damit unter Umständen seelische Schmetzen zu fügt .
 

Franziskaner

Ritter vom Schwert
4. Januar 2003
2.061
sechsplusneungleichacht schrieb:
Nun ja mein Partner betrügt mich und ich habe nicht das recht mich von ihm/ihr Scheiden zu lassen ,ist doch seltsam oder ???

Eine seltsame Interpretation des deutschen Scheidungsrechts...aber sei mal froh, dass dir eine genauere Kenntnis auf Grund eigener Erfahrung bisher erspart blieb... :wink:

Also, du kannst dich in Deutschland scheiden lassen, weil dein Partner ins Bett furzt, dich schlägt oder auch fremdgegangen ist. Einziges Kriterium ist die Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Aussicht auf Besserung. Fremdgehen wird von jedem Familienrichter als Zerrüttungsgrund anerkannt werden.

Es findet nur bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen keine Schuldfindung mehr statt - sprich bei der Entscheidung, ob ein geschiedener Partner Unterhalt bekommt oder nicht, ist es unerheblich, ob sie/er fremdgegangen ist oder nicht.

Hier irrt Dark gleich 2 Mal: Erstens s.o. und zweitens sind Alimente Unterhaltszahlungen an die Kinder, nicht an den Ex-Partner...und diese zu kürzen wegen Fremdgehens eines der Elternteile wär ja nun wirklich zu ungerecht :wink:
 

streicher

Ritter Rosenkreuzer
15. April 2002
2.739
Einwurf

Unter dem Druck der Europäischen Union hat die türkische Regierung ihr Vorhaben zur Bestrafung des Ehebruchs aufgegeben. Die Regierungspartei AKP von Minsterpräsident Recep Tayyip Erdogan einigte sich am Dienstag mit der sozialdemokratischen Oppositionspartei CHP darauf, bei der Reform des türkischen Strafrechts nur gemeinsam getragene Gesetzesänderungen zu verabschieden. Diese Vereinbarung läuft auf einen Verzicht der Regierung auf das neue Ehebruchs-Gesetz hinaus.
Ehebruch bleibt vorerst straffrei

Eine zivilrechtliche Lösung wird angestrebt.
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
sechsplusneungleichacht schrieb:
Nun ja mein Partner betrügt mich und ich habe nicht das recht mich von ihm/ihr Scheiden zu lassen ,ist doch seltsam oder ???

Wie Franziskaner auch schon schrieb, liegt es im subjektivem Empfinden der Partner ob ihre Ehe zerüttet ist oder nicht.
Natürlich hast du das Recht dich scheiden zu lassen, wenn dein Partner dich betrügt.
Aber du hast auch das Recht dich scheiden zu lassen wenn er dich nicht betrügt und du aus anderen Gründen der Meinung bist, dass die Ehe zerüttet ist. (*g* das mit dem furzen unter der Bettdecke fände ich sehr originell;) )

Hast du schon mal davon gehört, dass 2 sich scheiden lassen wollten und der Richter gesagt hat dass sie kein Recht dazu hätten?

Wie kommt es eigentlich das hier einige noch immer von Schuld und Unschuld bei der Scheidung sprechen?
Ich finde das deutsche Scheidungsrecht sehr gut, weil es nicht von Schuld oder Unschuld ausgeht.
Wenn es zwischen 2 Menschen nicht klappt, dann tragen meist beide ihren Teil dazu bei .... es ist äußerst flach nur die äußeren Umstände zu betrachten um eine Schuld daraus abzuleiten. Eigentlich haben immer beide irgendwie Schuld an ihrer Beziehung und wie sie läuft.
Zumindest sehe ich das hier in Deutschland so ....
In Ländern in denen eine Ehe über den Kopf der Ehepartner vermittelt und entschieden wird, ist das etwas anderes.

Aber generell dem der fremdgeht die Schuld der gescheiterten Beziehung aufzubürden, geht doch an einem wirklichen Verständnis, wie Beziehungen funktionieren vorbei.

Namaste
Lilly
 

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