- Gesperrt
- #1
Aurum
Gesperrter Benutzer
- 26. September 2015
- 3.955
BGB $449 Abs. 1:
“Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt).”
Noch nie jemanden aufgefallen, dass hier etwas nicht stimmt?
Der Verkäufer behält sich selbst sein Eigenes vor!
Lösung, korrekt
Behält jemand einem anderen etwas vor, so behält er es sich selbst zurück
“Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt).”
Noch nie jemanden aufgefallen, dass hier etwas nicht stimmt?
Der Verkäufer behält sich selbst sein Eigenes vor!
Lösung, korrekt
Behält jemand einem anderen etwas vor, so behält er es sich selbst zurück
Zuletzt bearbeitet: