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[Gründen wir unser eigenes Land] - die Zweite

Paradox

Geheimer Meister
16. Juli 2002
110
Gaara schrieb:
trashy schrieb:
Anti_2 schrieb:
Na toll. Dann haste vielleicht deine eigene Community bist aber trotzdem dem nationalen - deutschem - Recht unterworfen!

gruß

trashy
Unser Staat muss ja nicht hier sein. Im Osten z.B. ist das Land billig und unbewohnt + unberührt. Und die Basken wollen ja *glaub* auch bestimmte Landflecke haben.

Es reicht ja nicht einfach nur ein Stück land zu kaufen. Es muss Land sein das zu keinem Staat gehört, und das gibt es im moment nicht. Die Frage ist ob mein ein Land dazu überreden könnte ein paar km² abzutreten an uns.
 

Anti_2

Großmeister
18. Februar 2003
74
trashy schrieb:
Naja, die Basken sind ja auch Spanier bzw. Franzosen! Ich weiß nicht ob die das selbe Recht wie wir Deutschen haben. Haben wir das überhaupt, das wir uns aufgrund eines Bürgerbegehrens unabhängig erklären dürfen?

Ich mein is nicht so als hätte ich das Grundgesetzbuch gefressen :lol: aber hätte das nicht dann schon jemand versucht? 8O

Gruß Anti
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
Paradox schrieb:
Gaara schrieb:
trashy schrieb:
Anti_2 schrieb:
Na toll. Dann haste vielleicht deine eigene Community bist aber trotzdem dem nationalen - deutschem - Recht unterworfen!

gruß

trashy
Unser Staat muss ja nicht hier sein. Im Osten z.B. ist das Land billig und unbewohnt + unberührt. Und die Basken wollen ja *glaub* auch bestimmte Landflecke haben.

Es reicht ja nicht einfach nur ein Stück land zu kaufen. Es muss Land sein das zu keinem Staat gehört, und das gibt es im moment nicht. Die Frage ist ob mein ein Land dazu überreden könnte ein paar km² abzutreten an uns.
Wenn wir nach Kasachstan gehen würden und irgendwas Völkerrechtliches quasseln würden, dann ginge das schon. Denn :
Die UN würde sich hinter uns stellen, da Kasachstan ja klein und unbedeutend ist. eigentlich wäre das etwas gemein, aber die paar KM würden keinen stören.
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
Gaara schrieb:
Unser Staat muss ja nicht hier sein. Im Osten z.B. ist das Land billig und unbewohnt + unberührt.

Na toll, da kaufste ein Land und dann? Das Land ist und bleibt trotzdem dem nationalem Recht des jeweiligen Landes unterworfen! Was heißt das du kein eigenes Recht, welches für dieses Territorium gilt, machen kannst. Also, nix eigenes Steuerrecht, nix anderes Recht!
Um es zu einem Völkerrechtssubjekt, mit allen völkerechtlichen Rechten und Pflichten zu machen, müßtest du schon den Staat, von dem du das Land abgekauft hast, überreden, dein Stücken Territorium als einen eigenen autonomen Staat anzuerkennen, dann erst dürftest du dein eigenes Recht, was für dieses Stück Land gilt machen!

gruß

trashy
 

zeskwetsch

Geheimer Meister
27. Dezember 2002
238
Nur so nebenbei: Somalia hat derzeit keine Regierung, da wird alles von Warlords kontrolliert. Wir bräuchten nur noch irgendwas gegen Einheimische mit Maschinenpistolen.
Vielleicht angeheuerte Einheimische mit Maschinenpistolen? :wink:
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
So ein Staat würde nicht solange halten, da wohl die wenigstens von uns schwarz sind...
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
trashy schrieb:
Gaara schrieb:
Unser Staat muss ja nicht hier sein. Im Osten z.B. ist das Land billig und unbewohnt + unberührt.

Na toll, da kaufste ein Land und dann? Das Land ist und bleibt trotzdem dem nationalem Recht des jeweiligen Landes unterworfen!trashy
Man muss es eben irgendwie versuchen. Man darf nie aufgeben.
 

Kloeti

Großmeister
20. August 2003
55
Die hier dürften von Interesse sein:

GG Art 29

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.

(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.

(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.

(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.

(5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.

(6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.

(7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.

(8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Ein Gesetz, das die Rechtliche Stellung von Gemeinden, Märkten und Städten genauer beschreibt konnte ich bisher nicht finden, ich werd aber weitersuchen.
Wobei ich das mit dem Völkerrechtssubjekt besser finde...
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt.

Sehr cool ! Da müssen wir einfach alle hinziehen und das wars würde ich sagen.

Lest bitte mal das hier durch, bin heute nicht so gut im Lesen irgendwie.
http://home.arcor.de/danneskjoeld/Selbstbestimmung.htm
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
Also wie wäre es mit einer Art Mitgliederliste und Webseite ? Webseite kann ich nächsten Monat machen...Aber am Rande : Es kommt mir etwas albern vor, wie hier früher welche immer sowas in der Art von "Ich will Minister werden" schreiben. Das kommt mir irgendwie etwas unreif vor.
Es wäre doch schon Belohnung genug, würde man in seinem Traumstaat leben.
 

Kloeti

Großmeister
20. August 2003
55
Der GG Artikel besagt aber eigentlich die Neugliederung der Länder, ich bezweifle, dass die Abtrennung eines Staates danach möglich ist...

Die UNO Charta sagt zur Aufnahme von Mitgliedern:
Kapitel II: Mitgliedschaft
Artikel 3
Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten
Nationen über eine Internationale Organisation in San Franzisko teilgenommen oder bereits vorher die
Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben und nunmehr diese Charta
unterzeichnen und nach Artikel 110 ratifizieren.
Artikel 4
(1) Mitglied der Vereinten Nationen können alle sonstigen friedliebenden Staaten werden, welche die
Verpflichtungen aus dieser Charta übernehmen und nach dem Urteil der Organisation fähig und willens
sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
(2) Die Aufnahme eines solchen Staates als Mitglied der Vereinten Nationen erfolgt auf Empfehlung des
Sicherheitsrats durch Beschluß der Generalversammlung.
Artikel 5
Einem Mitglied der Vereinten Nationen, gegen das der Sicherheitsrat Vorbeugungs- oder
Zwangsmaßnahmen getroffen hat, kann die Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrats die
Ausübung der Rechte und Vorrechte aus seiner Mitgliedschaft zeitweilig entziehen. Der Sicherheitsrat kann
die Ausübung dieser Rechte und Vorrechte wieder zulassen.
Artikel 6
Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt, kann auf
Empfehlung des Sicherheitsrats durch die Generalversammlung aus der Organisation ausgeschlossen
werden.
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
Hm, das hat doch wenig damit zu tun, ich meinte halt, die UNO verteidigt eben das Völkerrecht und deswegen. Aufgenommen werden ist eine andere Sache und dazu bräuchten wir wohl schon einen Staat.
 

Kloeti

Großmeister
20. August 2003
55
Gaara schrieb:
Also wie wäre es mit einer Art Mitgliederliste und Webseite ? Webseite kann ich nächsten Monat machen...Aber am Rande : Es kommt mir etwas albern vor, wie hier früher welche immer sowas in der Art von "Ich will Minister werden" schreiben. Das kommt mir irgendwie etwas unreif vor.
Es wäre doch schon Belohnung genug, würde man in seinem Traumstaat leben.

Wir könnten nen Thread aufmachen, in dem sich alle gewollten Mitglieder mit RL-Name und Mailadresse und Kontonummer (Scherz ;) ) melden.
Und wir sollten Doppelstaatsbürgerschaften möglich machen ;)
 

Paradox

Geheimer Meister
16. Juli 2002
110
Also als erstes bräuchte man ein UnterForum.
Da könnte man dann einzelne Punkte wie Wahlen, Namenssuche, Pässe usw. besprechen.
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
Wenn wirs nicht früher schaffen, mache ich eins auf, wenn ich meinen PC habe.
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
@gestreift

das hatten wir schonmal, siehe seite 3 des Threads. Aber danke trotzdem!

Aber so ein Fürstentum muß mal ein Dorf in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg ausgerufen haben. Das kam damals sogar in den NEWS - ok, auf RTL und SAT 1, aber es kam in den NEWS.

Weiß jemand von euch vielleicht was darüber?

Die sollen eigene Pässe, eigenes nationales Recht usw. haben!

GG Art. 29 schrieb:
(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.

Genau das hab ich gemeint auf der vorherigen Seite mit dem Bürgergehren/-entscheid gemeint!
Mist - warum kommt man nie auf die leichteste aller Lösungen und schaut kurz in unserem(?) Grundgesetz nach?

trashy
 

Bendor

Geselle
16. Juli 2003
34
Also, @ die Idee mit BUndeskanzler: das is irgentwie doof, weil men noch 50% vom Bundesrat dazu bringen muss, für einen zu stimmen (das is verdammt schwer!) ausserdem braucht man eine koallition mit einer partei (da schlag ich ma die anarchistische pogo-partei vor ;)), aber das würd uns selbst bei ei ner koallition mit der spd nit weiterbringen.
Deshalb:ein viel eifacherer Vorschlag: wir werden bürgermeister eines Niederländischen Dorfes! Ds is noch einfacher, weil man da nur 50 Unterschriften braucht, um sich auf dem Wahlzettel einzutragen, und ausserdem kann man als nl. BüMei sein Dorf als unabhängig vom Land erklären! Wenn alle WVler in ein niederländisches Dorf ziehen und einer dann als BüMei kanidiert, sollte es eigentlich kein Prob sein, zu gewinnen!
 
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