Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

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ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
Anderswo als themenfremd abgetrennt. Jg, Mod

...es gibt übrigends noch eine andere Art von "Residenzpflicht": Man versuche mal als Hartz IV-Empfänger sein Grundrecht auf freie Wohnsitzwahl innerhalb Deutschlands wahrzunehmen......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 32188

Gast
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

? wie bitte ?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Wenn Du von "A" nach "B" ziehen willst, Susann, und das Jobcenter von "B" will Dich nicht weiter vermitteln und unterstützen - bleibste notgedrungen in "A"......
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Ich habe die freie Wahl meines Wohnortes, ThomasausBerlin!
Wenn ich von A nach B ziehen will, mach' ich das und melde mich beim dortigen Jobcenter arbeitssuchend, was mir nicht verweigert werden darf.
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Darfst du nicht umziehen oder sollst du deinen Umzug selbst bezahlen?
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Soso. Hartz IV: Ratgeber Umzug
Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht
...und SGBII ist ein Bundesgesetz...:egal:
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Lt. SGB II § 22 Abs. 2 Satz 2 ist der kommunale Träger nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Das trifft für alle Fälle eines erforderlichen Umzuges zu! Hartz IV: Ratgeber Umzug





- - - Aktualisiert - - -

...und was erforderlich ist - bestimmt die ARGE......
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Welche Zusicherung denn? Man muß die Arge nicht fragen, ob man umziehen darf - natürlich darf man das. Ob die dann die Wohnung akzeptieren, ist eine ganz andere Sache, am alten wie am neuen Wohnort gibt es da Vorschriften, was Größe und Mietkosten angeht. Die Arge kann den Umzug fördern, wenn das zur Arbeitsaufnahme nötig ist. Verbieten kann sie ihn nicht.
...und was erforderlich ist - bestimmt die ARGE......
Nein, das SGBII.
 
G

Gelöschtes Mitglied 32188

Gast
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

sollten die Mods das nicht als eigenes Thema abtrennen?

...
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

...und warum haben dann wohl Betroffene soviel geklagt )aus Deinem Link ersichtlich)? Warum klagen wohl immer noch Betroffene, u.a. ib Wuppertal, Wiesbaden, Solingen und Berlin gegen die ARGE, die eben in diesen Städten/Regionen die Leut' nach ihrem Umzug aus persönlichen Gründen "im Regen stehen lässt" ? Machen die das entwa nur aus "Jux und Dollerei"?

Merke: Papier ist geduldig und Bundesgesetze stehen letztlich auch nur auf geduldigem Papier....
 

rambaldi

Intendant der Gebäude
7. Mai 2008
854
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

...und warum haben dann wohl Betroffene soviel geklagt )aus Deinem Link ersichtlich)?

Polemik on:
Weil es einfach zuviele Sozialschmarotzer gibt, die meinen der Rest der Gesellschaft müsse für ihre Wünsche aufkommen, und weil erstmal jeder von denen klagen darf...
Polemik off
 

Telepathetic

Groß-Pontifex
1. Juli 2010
2.972
AW: Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

Naja, die haben vermutlich geklagt, weil sie sich ungerecht behandelt gefühlt haben. Man weiß nicht, wie es zu diesem Gefühl gekommen ist. Ist es objektiv entstanden, weil tatsächlich mit einer Entscheidung eines Sachbearbeiters der ARGE ein Grundrecht verletzt worden ist? Ist es subjektiv entstanden, weil z.B. der Antragsteller sowieso in allen Sachbearbeitern und in Hartz IV was Böses sieht und sich von vornherein übervorteilt fühlt?
 

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
14.025
AW: Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

Naja, die haben vermutlich geklagt, weil sie sich ungerecht behandelt gefühlt haben. Man weiß nicht, wie es zu diesem Gefühl gekommen ist. Ist es objektiv entstanden, weil tatsächlich mit einer Entscheidung eines Sachbearbeiters der ARGE ein Grundrecht verletzt worden ist? Ist es subjektiv entstanden, weil z.B. der Antragsteller sowieso in allen Sachbearbeitern und in Hartz IV was Böses sieht und sich von vornherein übervorteilt fühlt?

Oder hatten die Ankläger ein Gefühl wie ThomasausBerlin, das sie ein Recht darauf haben, das die Gesellschaft für Ihre Umzüge aufkommen muß.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

@Malakim: Es geht um die punktueklle Verweigerung der freien Wohnsitzwahl nach GG durch einzelne Jobcenter, nicht um die Frage der Umzugskosten. ..... Wenn "man" natürlich "so drauf" ist wie Du es hier vorgibst - dann weren wohl "demnächst" nicht nur Umzugsbeihilfen gestrichen, sondern auch - Kindergeld,. Wohngeld, Sterbegeld, Härtefallregelungen der gesetzlichen Krankenkassen werden generell abgeschafft - ist ja eh alles nur für "Schmarotzer"......

Ein Hoch auf's "Hauen und Stechen"......
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
AW: Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

Das Geld ist halt nicht begrenzt da. Wenn hunderttausende neue Immigranten versorgt werden müssen bleibt halt weniger Geld für alle anderen.
 

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
14.025
AW: Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

@Malakim: Es geht um die punktueklle Verweigerung der freien Wohnsitzwahl nach GG durch einzelne Jobcenter, nicht um die Frage der Umzugskosten. ..... Wenn "man" natürlich "so drauf" ist wie Du es hier vorgibst - dann weren wohl "demnächst" nicht nur Umzugsbeihilfen gestrichen, sondern auch - Kindergeld,. Wohngeld, Sterbegeld, Härtefallregelungen der gesetzlichen Krankenkassen werden generell abgeschafft - ist ja eh alles nur für "Schmarotzer"......

Ein Hoch auf's "Hauen und Stechen"......

Schöne Unterstellung, aber totaler Quatsch. Deine Diskussionstaktiken sind ja hinreichend bekannt.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

und damit diese Schmarotzer den anderen nicht die Haare vom Kopf essen, bekommen die
statt Bargeld (das ja eh zweckentfremdet eingesetzt wird) Lebensmittel-Bezugs-Scheine.
Bekleidung kommt aus den Kleiderkammern z.B. beim Roten Kreuz.
Das ein Arge-Bezieher in der Wohnsitzwahl eingeschränkt ist hat seinen Grund:
a) andere Kommunen wollen nicht auf diesen Leuten sitzen bleiben
b) die Jobwahl / Suche ist vom Jobcenter schon vorselektiert > z. B. Amazon, bzw. andere logistiker
die temporär flexible einstellen / raussetzen - die Städte verdienen an diesen Standorten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Hilfe, die Arge zahlt meinen Umzug nicht!

Geht es jetzt darum, dass die arge die leistungen einstellt, weilman umziehen möchte oder darum dass sie nicht grundsätzlich bereit ist den umzug zu finanzieren?
Bei erster annahme könnte ich mir eventuell vorstellen, dass sie mit kürzung droht, wenn die jobchancen im wunschwohnort noch schlechter sind...
Ich meine letzlich soll. Es ja darum gehen menschen dabei zu unterstützen sich beruflich wieder zu finden.f
Was die umzugsfinanzierung angeht, so wärs doch reichlich ungerecht gegenüber arbeitenden menschen, wenn sich jemand ohne arbeit einfach mal eben seinen wohnort aussucht und dann weiter stempeln geht.
Ich. Finde schon, dass sozialleistungen gut und richtig sind, das sollte aber nicht so ausarten, dass sich jemand dasleben auf kosten des staates schön macht. Wr nicht arbeitet hat eben einschränkungen.
 

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