Ehemaliger_User
Beatus ille, qui procul negotiis.
- 10. April 2002
- 29.057
Hallo zusammen
Ich habe in einer Auseinnandersetzung gesagt “ Nur ein Assoziales Ar…loch regt sich so über einen Parkplatz auf!“ ich stand auf einen Privatparkplatz und wie ich gerade Wegfahren Wollte kamm der Eigentliche Nutzer und Stellte sich hinter mich, so das ein Wegfahren von meiner Seite nicht möglich war! Er ging an die Beifahrerseite (ist schon seltsam genug) und fing Lautstark an herum zu Blöcken.
Meine Frau kurbelte die Scheibe runter und sagt ihm 5sek. Später und er hätte uns nicht einmal bemerkt und er möge doch bitte ein Fahrzeug etwas Versetzen so das wir hier rausfahren können.
Da fing der gute erst Richtig an „Das ist mein Parkplatz und !“§$%&/%$§“!!!“§$$%&“ Als er aber die Tür auf der Beifahrer Seite öffnete, war es mir genug. Ich habe den Motor Ausgemacht und bin ums Auto und habe den Nörgler am Kragen Gepackt und von meinem Wagen weg gezogen, wer weis Irgend einer von den Beiden hätte sicher gleich die Hand erhoben!
Er sagte, nimm die Finger von mir Jungchen und ich habe den Typ einfach von mir Gestoßen im darauf folgenden Wortgefecht habe ich noch zu ihm gesagt „Nur ein Asoziales Arschloch Regt sich so über einen Parkplatz auf!“
Nun hat der Hoch wohl Gebohren eine Anzeige gegen mich gemacht, weil ich ihn als Arschloch Bezeichnet haben soll, aber ich habe es doch allgemein Ausgedrückt und nicht ihn damit Angesprochen.
Ist [FONT="]Rede- u. Meinungsfreiheit[/FONT] nicht ein [FONT="]demokratisches Grundrecht?[/FONT]
Wenn Staatsanwälte die Angeklagten so nennen dürfen oder Politiker andere Würdenträger so betiteln ohne dafür unter Strafe gestellt zu werden, warum soll ich hier nun Federn Lassen!
[FONT="]Augsburg[/FONT]
[FONT="]Staatsanwalt nennt Angeklagten ein "Arschloch" [/FONT]
[FONT="]"Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen." So stand es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen mutmaßlichen Schildkrötenschmuggler. Eine Beleidigung ist das aber nicht - juristisch gesehen.
Von Stefan Mayr [/FONT]
Augsburg - Staatsanwalt nennt Angeklagten ein ''Arschloch'' - Bayern - sueddeutsche.de
Der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz nahm sich der Sache auch gleich an und stellte klar: "Das ist zwar eine Ehrenkränkung, aber keine Beleidigung."
Ist aber das „A“ wort nicht mittlerweile Allgemeiner Sprachschatz, zumindest in der Unter/Mittelschicht, in der VIP wird man das wohl eher auf „Anus“ ausweichen, was auch nichts anderes ist als eine der Wichtigsten Körperöffnungen der Meisten Säugetiere wie Menschen.
Wenn doch Musik, Bücher, Theater, Filme und sonstige Titel diese „A“ Wort beinhalten, wie Götz v. Berlichingen: Zitat: "Er aber sage seinem König er kann mich mal im Arsche lecken"
J.W. Goehte, dann ist das doch Deutsches Kulturgut?
Oder Theater am Kurfürstendamm
Ulrich Kienzle und die Frotzler: Wo kommscht denn Du alds Arschloch her?
Wenn Joschka Fischer das „A“ Wort zum Bundestagspräsidenten sagen darf oder Harald Schmitd:" Wer Arschloch sagt, der fliegt (Kündigung). Wer ein Arschloch ist, der fliegt erste Klasse".
Oder das Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Wie kann es dann in einer Indirekten Aussage noch dazu unter 2 Unbekannten Personen als Beleidigung gelten?
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten..." (Art. 5 Abs. 1 1. Teilsatz GG) und da die Grundrechte auch gleichzeitig Menschenrechte sind, finden diese auch im Zivilprozess ihre Anwendung
Siehe u.a. auch Lüth-Urteil (BVerfGE 7, 198 (204))
Wie kann es dann in einer Indirekten Aussage noch dazu unter 2 Unbekannten Personen als Beleidigung gelten?
Gibt es evtl. Argumente o. Urteile die direkt auf meinen Fall zu meinem Gunsten Anwendbar sind,
d.o.g. ist nich Direkt anzuwenden, höchtens als Argumentationsgrundlage.
Ich habe in einer Auseinnandersetzung gesagt “ Nur ein Assoziales Ar…loch regt sich so über einen Parkplatz auf!“ ich stand auf einen Privatparkplatz und wie ich gerade Wegfahren Wollte kamm der Eigentliche Nutzer und Stellte sich hinter mich, so das ein Wegfahren von meiner Seite nicht möglich war! Er ging an die Beifahrerseite (ist schon seltsam genug) und fing Lautstark an herum zu Blöcken.
Meine Frau kurbelte die Scheibe runter und sagt ihm 5sek. Später und er hätte uns nicht einmal bemerkt und er möge doch bitte ein Fahrzeug etwas Versetzen so das wir hier rausfahren können.
Da fing der gute erst Richtig an „Das ist mein Parkplatz und !“§$%&/%$§“!!!“§$$%&“ Als er aber die Tür auf der Beifahrer Seite öffnete, war es mir genug. Ich habe den Motor Ausgemacht und bin ums Auto und habe den Nörgler am Kragen Gepackt und von meinem Wagen weg gezogen, wer weis Irgend einer von den Beiden hätte sicher gleich die Hand erhoben!
Er sagte, nimm die Finger von mir Jungchen und ich habe den Typ einfach von mir Gestoßen im darauf folgenden Wortgefecht habe ich noch zu ihm gesagt „Nur ein Asoziales Arschloch Regt sich so über einen Parkplatz auf!“
Nun hat der Hoch wohl Gebohren eine Anzeige gegen mich gemacht, weil ich ihn als Arschloch Bezeichnet haben soll, aber ich habe es doch allgemein Ausgedrückt und nicht ihn damit Angesprochen.
Ist [FONT="]Rede- u. Meinungsfreiheit[/FONT] nicht ein [FONT="]demokratisches Grundrecht?[/FONT]
Wenn Staatsanwälte die Angeklagten so nennen dürfen oder Politiker andere Würdenträger so betiteln ohne dafür unter Strafe gestellt zu werden, warum soll ich hier nun Federn Lassen!
[FONT="]Augsburg[/FONT]
[FONT="]Staatsanwalt nennt Angeklagten ein "Arschloch" [/FONT]
[FONT="]"Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen." So stand es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen mutmaßlichen Schildkrötenschmuggler. Eine Beleidigung ist das aber nicht - juristisch gesehen.
Von Stefan Mayr [/FONT]
Augsburg - Staatsanwalt nennt Angeklagten ein ''Arschloch'' - Bayern - sueddeutsche.de
Der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz nahm sich der Sache auch gleich an und stellte klar: "Das ist zwar eine Ehrenkränkung, aber keine Beleidigung."
Ist aber das „A“ wort nicht mittlerweile Allgemeiner Sprachschatz, zumindest in der Unter/Mittelschicht, in der VIP wird man das wohl eher auf „Anus“ ausweichen, was auch nichts anderes ist als eine der Wichtigsten Körperöffnungen der Meisten Säugetiere wie Menschen.
Wenn doch Musik, Bücher, Theater, Filme und sonstige Titel diese „A“ Wort beinhalten, wie Götz v. Berlichingen: Zitat: "Er aber sage seinem König er kann mich mal im Arsche lecken"
J.W. Goehte, dann ist das doch Deutsches Kulturgut?
Oder Theater am Kurfürstendamm
Ulrich Kienzle und die Frotzler: Wo kommscht denn Du alds Arschloch her?
Wenn Joschka Fischer das „A“ Wort zum Bundestagspräsidenten sagen darf oder Harald Schmitd:" Wer Arschloch sagt, der fliegt (Kündigung). Wer ein Arschloch ist, der fliegt erste Klasse".
Oder das Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Wie kann es dann in einer Indirekten Aussage noch dazu unter 2 Unbekannten Personen als Beleidigung gelten?
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten..." (Art. 5 Abs. 1 1. Teilsatz GG) und da die Grundrechte auch gleichzeitig Menschenrechte sind, finden diese auch im Zivilprozess ihre Anwendung
Siehe u.a. auch Lüth-Urteil (BVerfGE 7, 198 (204))
Wie kann es dann in einer Indirekten Aussage noch dazu unter 2 Unbekannten Personen als Beleidigung gelten?
Gibt es evtl. Argumente o. Urteile die direkt auf meinen Fall zu meinem Gunsten Anwendbar sind,
d.o.g. ist nich Direkt anzuwenden, höchtens als Argumentationsgrundlage.