Das Caroline-Urteil (siehe Zitat) hat jüngst Köpfe in der Presse erhitzt, da es die Frage aufzwingt, über was nun berichtet werden dürfe und über was nicht. Wer holt sich schon gerne eine Klage ins Haus. Haben wir es mit juristischen Kniffen gegen die Pressefreiheit zu tun? Verwundert hat auch einige das gegen "terre des hommes" ausgeschriebene Verbot, mit Einzelheiten über die Adoptivtochter des Kanzlerehepaars zu berichten. Bei der Stattgebung der Adoption wurde eindeutig gegen adoptivrechtliche Bestimmungen verstossen. Was haben wir denn da vor uns: Griffe zur kleinen Willkür, politischer Mauerbau gegen die Presse? Wie steht es um das Caroline-Urteil: ist es eine "Verbesserung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Personen der Zeitgeschichte gegenüber der Befriedigung eines "reinen Sensationsinteresses" (laut Union) oder "Freibrief der Zensur"?
Spiegel: Kritik ist nicht gestattet
Welt: Bundesregierung akzeptiert Caroline-Urteil
Spiegel: Unionsfraktion geht auf Regierungskurs
Zitat aus letztgenannten Spiegel-Artikel:
Spiegel: Kritik ist nicht gestattet
Welt: Bundesregierung akzeptiert Caroline-Urteil
Spiegel: Unionsfraktion geht auf Regierungskurs
Zitat aus letztgenannten Spiegel-Artikel:
Dem Straßburger Urteil zufolge, das am 24. September in Kraft tritt, ist eine Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens künftig nur noch dann zulässig, wenn es um ihre offizielle Funktion geht. Anlass war eine Beschwerde des Prominenten-Anwalts Matthias Prinz im Namen von Caroline von Monaco gegen die Bundesrepublik.