- Ersteller
- #21
Das "zweite" Urteil ist gefallen, der Junge hatte ja in der ersten Instanz verloren.
Das Gericht hat sich auf einen Vergleich eingelassen :
- Er muß mit 2 fingern mindestens 300 Anschläge pro Minute machen
(muß er fürs Gericht nochmal nachweisen)
- Im Zeugniss wird vermerkt das er nur mit 2 Fingern geschrieben hat
Bin ich mit zufrieden, ein gutes und gerechtes Urteil/Vergleich meiner Meinung.
Lg Hosea
Das Gericht hat sich auf einen Vergleich eingelassen :
- Er muß mit 2 fingern mindestens 300 Anschläge pro Minute machen
(muß er fürs Gericht nochmal nachweisen)
- Im Zeugniss wird vermerkt das er nur mit 2 Fingern geschrieben hat
Bin ich mit zufrieden, ein gutes und gerechtes Urteil/Vergleich meiner Meinung.
Lg Hosea