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Kindergeld trotz Arbeitslosigkeit?

SentByGod

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.675
Da ich mit dem Bund fertig bin, und noch keine Ausbildungsstelle/Studiumplatz in Aussicht habe wird dann vom Staat das Kindergeld weitergezahlt, auch wenn ich mich Arbeitslos melde?
 

Sensoe

Geheimer Meister
8. Februar 2003
379
geh zum A-Amt...und sag denen Du bist auf der Suche nach ner Ausbildung/Studium.
Bekommst dann ne Einladung zur Berufsberatung,und wenn Du da als "ausbildungssuchend" drin stehst,dann bekommen Deine Eltern auch weiterhin Kindergeld für Dich gezahlt.
 

sedge

Geheimer Meister
9. Juli 2003
207
hab n ähnliches problem:

ich hatte zwischen zwei unterschiedlichen studien n gutes jahr "nix" gemacht,
im wesentlichen auf 400 örobasis gejhobbbt.

unser staat will jetzt das kindergeld zurück :(

was kann man da machen, hat da jemand erfahrung mit?
 

Lord Grendel

Geheimer Meister
10. April 2002
190
sedge schrieb:
hab n ähnliches problem:

ich hatte zwischen zwei unterschiedlichen studien n gutes jahr "nix" gemacht,
im wesentlichen auf 400 örobasis gejhobbbt.

unser staat will jetzt das kindergeld zurück :(

was kann man da machen, hat da jemand erfahrung mit?

Wenn du Arbeitslos gemeldet bist, muss man seine 400 € Jobs auch angeben beim Amt.
 

Lord Grendel

Geheimer Meister
10. April 2002
190
SentByGod schrieb:
Da ich mit dem Bund fertig bin, und noch keine Ausbildungsstelle/Studiumplatz in Aussicht habe wird dann vom Staat das Kindergeld weitergezahlt, auch wenn ich mich Arbeitslos melde?


Also ich habe damals sogar für 120 Tage Arbeitslosengeld bekommen, weil ich für mein Land gedient habe ^^
Ob das heute noch so ist habe ich keine ahnung.
Kindergeld kann man bekommen, wenn man keinen Job hat.
Außerdem darf man nicht älter sein als... ich glaube 23, bin mir da jetzt nicht so sicher, die ändern das ja pausenlos.
Du musst wahrscheinlich dich beim Berufsberater melden und bekommst auf deinen Antrag auf Kindergeld einen Stempel, dass du bei ihm warst und arbeitswillig bist.
Mit diesen Wisch kannst dann zur Kindergeldkasse gehen.


Ach Edit: Das mit den Alter vergiss mal...
Es gibt da auch eine begrenzung mit dem alter, aber das mit den 23 Jahren hat was mit der Familienversicherung zu tun.
Bis zu diesem alter kann man sich noch Familienversichern lassen.
 

Diskordias Legionär

Geheimer Sekretär
25. April 2002
606
Sry..hab mich verlesen....so...jetzt:

wenn Du unter 25 bist, arbeitssuchend oder sonstiges, nicht über 300 (keine Ahnung wie viel genau) € verdienst, bekommen deine Eltern noch KG für dich...es reicht auch, im Nachhinein Ansagen von Bewerbungen (*lol*) dem Amt vorzulegen...hab ich gemacht, obwohl ich nicht arbeitssuchend oder so gemeldet war...das ham die Akzeptiert, und ich (bzw Eltern) ham nachzahlung von 3 Monaten (zwischen Zivi und Studium) bekommen..hey....das waren gut 500 €, klasse Sache.

einfach mal anrufen und fragen. Aber die sollen sich sicher sein, denn nachträglich zurückzahlen is halt übel, musste ne Bekannte machen...
 

Benkei

Geheimer Meister
10. September 2004
447
Kindergeld

:offtopic:

Obwohl das irgendwie nicht zu "Philosophie und Grundsatzfragen" passt hier kurz zur Info aus dem EStG (Einkommensteuergesetz, regelt in der BRD sowohl das Kindergeld wie auch die Kinderfreibeträge):

§ 32 Abs. 4 EStG:
"Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt (sprich als Kind, Eltern haben also Anspruch auf Kindergeld) wenn es
1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und arbeitslos [...] ist oder
2. noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und
a) für einen Beruf ausgebildet wird oder
b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen
zwei Ausbildungsabschnitten befindet (...)
c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder
fortsetzen kann
[...]


Hinzu kommt, dass das über 18jährige Kind ein bestimmtes Einkommen zzgl. Bezüge wie BAFöG nicht übersteigen darf (7.680 € jährlich in 2004, Betrag wird anteilig gezwölftelt wenn o. g. Voraussetzungen nicht ganzjährig vorliegen).
 

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