Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Lustige Links

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
20.206
Ja, aber das kann man doch gefälliger formulieren.

"Verbrechen im Mittelalter" oder so?
 

die Kriegerin

Ritter-Kommandeur des Tempels
19. September 2017
4.508

EinStakeholder

Großmeister
25. Oktober 2020
87

Der Schulschläger (Bully) Nelson von den Simpsons begeht am Ende des Clips ein Gedankenverbrechen, da er an ein Mädel denkt und dabei aus der Distanz einen Stromschlag erhält. Das ist in der Realität bereits längst umgesetzt, aber ohne elektronische Fuß- oder Halsfesseln, um jemanden zu Boden zu schocken. Die Elektroschocks werden von den "Wärter/innen", wie die Schergen des deutschen Geheimdienstes sich im Folter- und Tötungswahnsinn bzw. im Blut- und Mordrausch selbst nennen, werden völlig willkürlich eingesetzt, nicht nur bei "kranken" Gedanken oder Gedanken, die der jeweiligen Schicht aus Wärter/innen nicht gefallen. Dabei fällt mir mein altes Argument gegen Gedankenverbrechen ein aus alten Notizen beim Lesen rechtsphilosophischer Literatur:

EinStakeholders Argument gegen die Möglichkeit von Gedankenverbrechen:
  1. Strafbarkeit ist eine Eigenschaft von Handlungen (und es existieren strafbare Unterlassungen).
  2. Handlungen sind willentliche Körperbewegungen.
  3. Gedanken sind keine willentlichen Körperbewegungen (und keine strafbaren Unterlassungen).
  4. Konklusion: Strafbarkeit ist keine mögliche Eigenschaft von Gedanken.
  5. Implikation: Es kann keine strafbaren Gedanken und somit keine "Gedankenverbrechen" geben.

"Wir könnten die Bestrafung für mentale Handlungen ausschließen, z.B. auf der Basis der Privatsphäre, der Freiheit und der verwaltungstechnischen Einfachheit; mentale Handlungen sind privat, der Beweis davon würde erheblich intrusive Untersuchungsmethoden durch den Staat erfordern; niemand möchte in einem Staat leben, in dem diese nicht frei sind, zumindest zu denken, was immer man möchte; ein guter Beweis mentaler Zustände ist selten, und die erforderlichen Grenzziehungen (zwischen mentalen Handlungen und passiven Zuständen, zwischen Absichten und Wünschen) sind unscharf, so dass der Aufwand ein solches System zu betreiben, dass mentale Handlungen bestraft, groß wäre, genau wie die Möglichkeit von Fehlern."
„We may justify excluding punishment for mental acts, for example, on grounds of privacy, of liberty, and of administrative ease: mental acts being private, proof of them requires intrusive investigative methods by the state; no one wants to live in a state where they are not free at least to think whatever they please; good evidence of mental states is rare, and the required lines (between mental acts and passive states, between intentions and wishes) are fuzzy, so that the effort to administer a system that punished mental acts would be large, as would the possibility of error.“

Literatur: Moore, Thomas S. (2010): „The Orthodox View of the Act Requirement and its Normative Defence”, in: Moore, Thomas, S. (2010): “Act and Crime. The Philosophy of Action and its Implications for Criminal Law”, Oxford / New York, Oxford University Press, S. 44-59, hier: S. 47 f..
 
Ähnliche Beiträge
Verfasser Titel Forum Antworten Datum
O Orloz erzählt lustige Sachen Off-Topic 1
9 Badeseen (und lustige Überraschungen) Kryptozoologie 72
Shishachilla lustige Bilder Off-Topic 96
Shishachilla Lustige Videos Off-Topic 35

Ähnliche Beiträge

Oben Unten