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Mütter gegen Terroristen?

Lord_Wind

Geheimer Meister
14. Januar 2003
269
Genaugenommen ja, weil wenn ein deutscher Soldat die österreichische Grenze angreift bevor die österreicher Angegriffen haben, wäre es schon ein Angriff von Deutschland aus, und somit wieder ein Angriffskrieg.
 

Lord_Wind

Geheimer Meister
14. Januar 2003
269
Aber Strenggenommen, hat es noch keinen Grund zur Verteidigung gegeben.
Aber ich glaub, man kann bei der Sache so ins Detail gehen, das wie zu keiner Lösung kommen. :wink:
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Ich denke, hier muss man auch zwischen mittelbarer und unmittelbarer Bedrohung unterscheiden.
Wenn dir einer das Messer an den Hals hält, dann wartest du ja auch nicht erst den Schnitt ab, bevor du dich wehrst.
Im Gegensatz dazu rechtfertigt allein der Besitz eines Messers aber eben keinen Angriff auf dessen Persönlichkeit.

Das lässt sich übrigens auch ganz gut auf den Irak beziehen.
 

Der Nager

Geheimer Meister
21. August 2002
438
forcemagick schrieb:
jeps


ich bin jetzt letztlich von unseren soldaten ausgegangen.. die bundeswehr ist ja per definition eine verteidigungsarmee.... ( auch wenn ja auch schon viele deutsche soldaten im ausland rumwuseln... aber gut als kfor und ifor ist das irgendwie auch ganz ok find ich )

Nein, laut Definition von Struck ist die Hauptaufgabe der Bundeswehr nun nicht mehr die Landesverteidigung.
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Der Schwur der amerikanischen Soldaten:

"I DO SOLEMNLY SWEAR (OR AFFIRM) THAT I WILL SUPPORT AND DEFEND THE CONSTITUTION OF THE UNITED STATES AGAINST ALL ENEMIES, FOREIGN AND DOMESTIC; THAT I WILL BEAR TRUE FAITH AND ALLEGIANCE TO THE SAME; AND THAT I WILL OBEY THE ORDERS OF THE PRESIDENT OF THE UNITED STATES AND THE ORDERS OF THE OFFICERS APPOINTED OVER ME, ACCORDING TO REGULATIONS AND THE UNIFORM CODE OF MILITARY JUSTICE. SO HELP ME GOD."


Ich würde es so übersetzen (Berichtigt mich, wenn ich falsch liege!):

"Ich schwöre (oder gelobe) feierlich, daß ich die Verfassung der Vereinigten Staaten bewahren und gegen alle inneren und äußeren Feinde verteidigen werde, daß ich wahren Glauben und Treue in sie setzen werde und daß ich die Befehle des Präsidenten der Vereinigten Staaten und die Aufträge der mir übergeordneten Offiziere entsprechend den Regelungen und dem allgemeinen Kodex der militärischen Gerechtigkeit befolgen werde. So wahr mir Gott helfe."


Im Prinzip genauso wäßrig wie die deutsche Schwurformel, nur daß bei uns nicht explizit aufgeführt wird, daß die Befehle der übergeordneten Offiziere zu befolgen sind. ;)
 

Rosskeule

Vorsteher und Richter
7. Oktober 2002
750
Zumindest bei der Bundeswehr tritt meiner Meinung nach noch ein anderer Fakt in den Vordergrund: Soldaten sind Beamte.

BBG § 55 [Beratungs- und Gehorsamspflicht]
Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Er ist verpflichtet, die von ihnen erlassenen Anordnungen auszuführen und ihre allgemeinen Richtlinien zu befolgen, sofern es sich nicht um Fälle handelt, in denen er nach besonderer gesetzlicher Vorschrift an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen ist.
 

Lord_Wind

Geheimer Meister
14. Januar 2003
269
Im Prinzip genauso wäßrig wie die deutsche Schwurformel, nur daß bei uns nicht explizit aufgeführt wird, daß die Befehle der übergeordneten Offiziere zu befolgen sind.

dafür haben wir in Deutschland das Soldatengesetz.......

§11 Gehorsamspflicht

Der Soldat muss seinem Vorgesetzen gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handle sich um solch einen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihn bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offentsichtlich ist, das dadurch eine Straftat begangen wird.
 

Planetar

Geheimer Meister
22. Mai 2002
225
Also als ehemaliger Soldat kann ich zu dem Fall nur sagen: "Willkommen beim Militär!" So ist das nun mal. Das weiss man im Regelfall bevor man zur Armee geht...Ich kenne eigentlich kaum ein Land wo das net der Fall ist..Wenn Du einmal bei der Armee gewesen und wehrtauglich bist, kannst du jederzeit im Krisenfall gezogen werden, auch wenn Du schon längst raus bist. Bei der Bundeswehr weiss ich allerdings net genau wie das geht...Da war ich halt auch net :) Soweit ich das erzählt bekommen habe ist es jedoch so, dass Du auch nach der Ausmusterung noch in Krisenfällen eingezogen werden kannst...Klar, sonst macht die Wehrüflicht auch net wirklich Sinn....und soweit mir das bekannt ist, ist das bei allen europäischen Ländern so. Einzige mir bekannte Ausnahme, ist der Verein, wo ich gedient habe. Da unterschreibste einen Vertrag mit mind. 5 Jahren Laufzeit . Danach kannste verlängern oder ausmustern. Wenn Du ausmusterst, besteht auch keine Möglichkeit mehr an Dich ranzukommen, es sei denn Du meldest Dich im Krisenfall freiwillig. Tja, das ist halt der Vorteil wenn man im Ausland dient :)

Soweit ich weiss besteht die amerikanische Armee aus Volunteers und von daher selber Schuld....Berufssoldat zu sein ist halt was Anderes als Bäcker oder Kaufmann zu sein....Da gelten arbeitsrechtlich andere Regeln als in der freien Wirtschaft....Aber das weiss ich im Regelfall vorher!

Ansonsten kann ich nur jedem "Militärbegeisterten" sagen:"Informiert Euch VORHER genaustens!" Wenn de einmal drin bist kommste auch net wieder raus....es sei denn Du bist zu alt oder dienstuntauglich.

Tut mir zwar auch Leid für die Frau, aber ist halt leider dumm gelaufen....

greetz
Planetar
 

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