ThomasausBerlin
Ritter Kadosch
- 14. Januar 2012
- 5.094
Es wird wohl wieder mal Zeit ein wenig aus der Praxis zu plaudern - Tenor: "Irgendeiner verdient an Schulden immer....":
Ein paar von euch kennen sicherlich die P-Schutz-Girokonten: Man bekommt Sozialgeld zum Überleben und dieses Sozialgeld ist vor jeglicher Pfändung bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Höchstbetrag geschützt. Theoretisch könnte man mit seinem P-Schutz-Konto also in fast dem gleichen Mass arbeiten, wie man das mit seinem normalen Girokonto auch kann. Theoretisch, wohlgemerkt, praktisch verlangen einige Geldinstitute bei denen man ein P-Schutz-Konto hat, das man sein Geld bitteschön in den ersten 6 Werktagen auszugeben hätte und das alles was am Monatsende "über" ist, auf möglicherweise bestehende Pfändungsforderungen anzurechnen ist.
Nun nehmen wir mal an, jemand bezieht 382.- € ALG II und hat am Ende des Monats 12.- € "über". Dieses Geld steht laut Bank den Gläubigern zu - die Gläubigerforderung ist aber nicht 12.- €, sondern 660.- €. Auf dem Kontoauszug des Kontoinhabers tauchen die 12 € als "Guthaben" auf; man kann bloss nicht darüber verfügen und die Bank überweist diese 12 € auch nicht an den Gläubiger, weil es sich für die Bank "nicht lohnt" (vom Arbeitsaufwand her), jeden "Kleckerbetrag" zu überweisen. Also bleiben diese 12 € "in den Tiefen der Bank verborgen"....
Nun nehmen wir mal an ein renommiertes Kreditinstitut - sagen wir mal die "Berliner Sparkasse" - hat 80.000 P-Schutz-Konten von 80.000 ALG II Empfängern. Auf jedem Konto bleiben 5.- € im Monat liegen, Geld dass dem Kontoinhaber im Folgemonat nicht mehr ausgezahlt wird und das aber auch nicht im Folgemonat an Gläubiger "ausgekehrt" wird. Das sind dann 400.000.- € monatlich, die da buchmässig liegen..... Bei der Sparkasse liegt das Geld aber nicht so "dumm rum", die arbeitet damit, verleiht es - aktueller Überziehungszinssatz für Girokonten: 12,5%....., für Geschäftskunden je nach Geschäftslage zwischen 8% bis 10%. Und diese 400.000 € muss man noch nicht mal von der LBB oder der EZB zu 0,5% "leihen", die hat man ja schon den ALG II Empfängern gestohlen, die "liegen ja nur dumm 'rum".... (Speziell für den Jäger: Ich führe gerade eine Musterklage in dieser Angelegenheit gegen die "Berliner Sparkasse, Aktenzeichen: 16 C 674/12, AG Wedding v. Berlin).
Damit ist aber die Zinsschraube nicht zuende gedreht: Der Gläubiger verlangt für den Schuldbetrag 5,5% Zinsen pro Jahr. Darauf kommen "Gebühren" zweifelhafter Winkeladvokaten - im vorliegenden Fall beruht die Forderung auf dem erfolgreichen Betrug einer obskuren Internetfirma namens "FKR GbR", die ihren ebenso obskuren Winkeladvokaten "in Marsch gesetzt hat". Die Staatsanwaltschaften finden keine Möglichkeit gegen Kanzlei und GbR zu ermitteln (angeblich jedenfalls) und trotz zahlreicher Hinweise auch im Internet auf das mehr als seltsame Finanzgebaren der "FKR GbR" und deren Hausanwälte kommt anscheinend kein Ermittlungsverfahren in die Gänge.... Ach ja: Die ursprüngliche Forderung der "FKR GbR" war 58,78.- €.....(die ich natürlich nicht bezahlt habe, weil es keine Gegenleistung dafür gab).
"Irgendeiner" verdient also immer an Schulden.....
Ein paar von euch kennen sicherlich die P-Schutz-Girokonten: Man bekommt Sozialgeld zum Überleben und dieses Sozialgeld ist vor jeglicher Pfändung bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Höchstbetrag geschützt. Theoretisch könnte man mit seinem P-Schutz-Konto also in fast dem gleichen Mass arbeiten, wie man das mit seinem normalen Girokonto auch kann. Theoretisch, wohlgemerkt, praktisch verlangen einige Geldinstitute bei denen man ein P-Schutz-Konto hat, das man sein Geld bitteschön in den ersten 6 Werktagen auszugeben hätte und das alles was am Monatsende "über" ist, auf möglicherweise bestehende Pfändungsforderungen anzurechnen ist.
Nun nehmen wir mal an, jemand bezieht 382.- € ALG II und hat am Ende des Monats 12.- € "über". Dieses Geld steht laut Bank den Gläubigern zu - die Gläubigerforderung ist aber nicht 12.- €, sondern 660.- €. Auf dem Kontoauszug des Kontoinhabers tauchen die 12 € als "Guthaben" auf; man kann bloss nicht darüber verfügen und die Bank überweist diese 12 € auch nicht an den Gläubiger, weil es sich für die Bank "nicht lohnt" (vom Arbeitsaufwand her), jeden "Kleckerbetrag" zu überweisen. Also bleiben diese 12 € "in den Tiefen der Bank verborgen"....
Nun nehmen wir mal an ein renommiertes Kreditinstitut - sagen wir mal die "Berliner Sparkasse" - hat 80.000 P-Schutz-Konten von 80.000 ALG II Empfängern. Auf jedem Konto bleiben 5.- € im Monat liegen, Geld dass dem Kontoinhaber im Folgemonat nicht mehr ausgezahlt wird und das aber auch nicht im Folgemonat an Gläubiger "ausgekehrt" wird. Das sind dann 400.000.- € monatlich, die da buchmässig liegen..... Bei der Sparkasse liegt das Geld aber nicht so "dumm rum", die arbeitet damit, verleiht es - aktueller Überziehungszinssatz für Girokonten: 12,5%....., für Geschäftskunden je nach Geschäftslage zwischen 8% bis 10%. Und diese 400.000 € muss man noch nicht mal von der LBB oder der EZB zu 0,5% "leihen", die hat man ja schon den ALG II Empfängern gestohlen, die "liegen ja nur dumm 'rum".... (Speziell für den Jäger: Ich führe gerade eine Musterklage in dieser Angelegenheit gegen die "Berliner Sparkasse, Aktenzeichen: 16 C 674/12, AG Wedding v. Berlin).
Damit ist aber die Zinsschraube nicht zuende gedreht: Der Gläubiger verlangt für den Schuldbetrag 5,5% Zinsen pro Jahr. Darauf kommen "Gebühren" zweifelhafter Winkeladvokaten - im vorliegenden Fall beruht die Forderung auf dem erfolgreichen Betrug einer obskuren Internetfirma namens "FKR GbR", die ihren ebenso obskuren Winkeladvokaten "in Marsch gesetzt hat". Die Staatsanwaltschaften finden keine Möglichkeit gegen Kanzlei und GbR zu ermitteln (angeblich jedenfalls) und trotz zahlreicher Hinweise auch im Internet auf das mehr als seltsame Finanzgebaren der "FKR GbR" und deren Hausanwälte kommt anscheinend kein Ermittlungsverfahren in die Gänge.... Ach ja: Die ursprüngliche Forderung der "FKR GbR" war 58,78.- €.....(die ich natürlich nicht bezahlt habe, weil es keine Gegenleistung dafür gab).
"Irgendeiner" verdient also immer an Schulden.....