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Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
Es wird wohl wieder mal Zeit ein wenig aus der Praxis zu plaudern - Tenor: "Irgendeiner verdient an Schulden immer....":

Ein paar von euch kennen sicherlich die P-Schutz-Girokonten: Man bekommt Sozialgeld zum Überleben und dieses Sozialgeld ist vor jeglicher Pfändung bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Höchstbetrag geschützt. Theoretisch könnte man mit seinem P-Schutz-Konto also in fast dem gleichen Mass arbeiten, wie man das mit seinem normalen Girokonto auch kann. Theoretisch, wohlgemerkt, praktisch verlangen einige Geldinstitute bei denen man ein P-Schutz-Konto hat, das man sein Geld bitteschön in den ersten 6 Werktagen auszugeben hätte und das alles was am Monatsende "über" ist, auf möglicherweise bestehende Pfändungsforderungen anzurechnen ist.

Nun nehmen wir mal an, jemand bezieht 382.- € ALG II und hat am Ende des Monats 12.- € "über". Dieses Geld steht laut Bank den Gläubigern zu - die Gläubigerforderung ist aber nicht 12.- €, sondern 660.- €. Auf dem Kontoauszug des Kontoinhabers tauchen die 12 € als "Guthaben" auf; man kann bloss nicht darüber verfügen und die Bank überweist diese 12 € auch nicht an den Gläubiger, weil es sich für die Bank "nicht lohnt" (vom Arbeitsaufwand her), jeden "Kleckerbetrag" zu überweisen. Also bleiben diese 12 € "in den Tiefen der Bank verborgen"....

Nun nehmen wir mal an ein renommiertes Kreditinstitut - sagen wir mal die "Berliner Sparkasse" - hat 80.000 P-Schutz-Konten von 80.000 ALG II Empfängern. Auf jedem Konto bleiben 5.- € im Monat liegen, Geld dass dem Kontoinhaber im Folgemonat nicht mehr ausgezahlt wird und das aber auch nicht im Folgemonat an Gläubiger "ausgekehrt" wird. Das sind dann 400.000.- € monatlich, die da buchmässig liegen..... Bei der Sparkasse liegt das Geld aber nicht so "dumm rum", die arbeitet damit, verleiht es - aktueller Überziehungszinssatz für Girokonten: 12,5%....., für Geschäftskunden je nach Geschäftslage zwischen 8% bis 10%. Und diese 400.000 € muss man noch nicht mal von der LBB oder der EZB zu 0,5% "leihen", die hat man ja schon den ALG II Empfängern gestohlen, die "liegen ja nur dumm 'rum".... (Speziell für den Jäger: Ich führe gerade eine Musterklage in dieser Angelegenheit gegen die "Berliner Sparkasse, Aktenzeichen: 16 C 674/12, AG Wedding v. Berlin).

Damit ist aber die Zinsschraube nicht zuende gedreht: Der Gläubiger verlangt für den Schuldbetrag 5,5% Zinsen pro Jahr. Darauf kommen "Gebühren" zweifelhafter Winkeladvokaten - im vorliegenden Fall beruht die Forderung auf dem erfolgreichen Betrug einer obskuren Internetfirma namens "FKR GbR", die ihren ebenso obskuren Winkeladvokaten "in Marsch gesetzt hat". Die Staatsanwaltschaften finden keine Möglichkeit gegen Kanzlei und GbR zu ermitteln (angeblich jedenfalls) und trotz zahlreicher Hinweise auch im Internet auf das mehr als seltsame Finanzgebaren der "FKR GbR" und deren Hausanwälte kommt anscheinend kein Ermittlungsverfahren in die Gänge.... Ach ja: Die ursprüngliche Forderung der "FKR GbR" war 58,78.- €.....(die ich natürlich nicht bezahlt habe, weil es keine Gegenleistung dafür gab).

"Irgendeiner" verdient also immer an Schulden.....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.231
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

Ich kenne mich mit Pfändungsschutzkonten nicht aus. Erfahrungsgemäß überweist meine Sparkasse sogar Centbeträge, zuletzt zwo Cent. Die Praxis, eine fällige Überweisung nicht vorzunehmen, aber dem Kontoinhaber den Zugriff auf die fragliche Summe zu verweigern, ist mir bisher unbekannt.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.435
AW: Warum das Zinssystem schlecht ist

High, ThomasausBerlin
was du da über's P-Konto geschrieben hast, ist 'ne Sauerei. Hier in HB nehmen einige Geldinstitute auch erhöhte Gebühren für ein P-Konto, weil da angeblich Mehrarbeit geleistet werden muss.
Auch dass Überziehungszinsen so hoch sind, ist 'ne Frechheit gegenüber dem 'kleinen Mann'!
Da bin ich froh, dass ich in der Schufa bin+nicht überziehen darf!
Zu dem Restgeld: Nun gut, innerhalb von 6 Tagen das Konto leer räumen+die Kohle zu Hause bunkern.
Ich hab' sowieso nur ein Konto, damit mir Geld überwiesen werden +ich europaweit darüber verfügen kann.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

Es wird wohl wieder mal Zeit ein wenig aus der Praxis zu plaudern - Tenor: "Irgendeiner verdient an Schulden immer....":

[....]

Um etwas zum ursächlichen Problem sagen zu können, müsstest du etwas in die Vorgeschichte gehen.

Das wirst du aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht wollen. :egal:

Aber für die Suchenden habe ich den entsprechenden Absatz des § 850k ZPO mal rasugesucht.

Pfändungsschutzkonto...

Und für die Nichtjuristen unter den möglicherweise Betroffenen noch ein paar leichtverständliche Tipp´s der

Verbraucherzentrale...

ThomasausBerlin, bist du schnell umgezogen? :lach3:
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

"Umgezogen" bin ich nicht, beast - der Herr oder die Frau "Zwirni" hat ganz offensichtlich meinen Beitrag hier gelesen und in seine/ihre Seite einkopiert.... Hab' ich auch erst mal nix dagegen; nur eine PN wäre ganz nett gewesen.....

Die leichtverständlichen Tipps der Verbraucherzentrale sind zwar richtig - aber die Berliner Sparkasse hält sich daran nicht. Deswegen klage ich ja.... Die Berliner Sparkasse interessiert sich auch nicht dafür, das fallbezogen einem ALG II Empfänger auch mal ein 30%iger Mehrbedarf zustehen kann und das darüber hinaus jeder ALG II Empfänger bis zu 100.- € im Monat völlig legal dazu verdienen darf - das Geld ist dann weg, weil die Berliner Sparkasse dieses dazu verdiente oder den Mehrbedarf der Pfändung zuschlägt.

Aus dem Jahr 2009 - noch vor den Pfändungsschutzkonten - existiert ein Urteil, wonach die Bank - wenn die Miete vom Amt überwiesen wird - dem Kontoinhaber eines Guthabenkonto's wenigstens einen finanziellen Freiraum von 500.- € im Monat einräumen muss (leider kenne ich den Fall, habe aber kein Aktenzeichen mehr).

Mein - eigenes - Beispiel habe ich aber weniger wegen dem schwebenden Verfahren geschrieben, sondern um im "Zinssystemthread" auf die Nebenfolgen hinzuweisen: Bei einer rechtskräftigen Pfändung laufen die Zinsen weiter - solange bis Schuldbetrag und Zinsbetrag "abgetragen" sind. In meinem Fall berechnet der Winkeladvokat der "FKR GbR" 5,5% laufende Zinsen - die Bank, die die paar Kröten widerrechtlich von mir eingebehält, verleiht diese Kröten zusammen mit anderen und nimmt bis zu 12,5% Zinsen ein. Und wenn tatsächlich mal 660 €uronen übrig wären und die Sparkasse diese an den Gläubiger überweist - macht der mir gleich wieder eine Rechnung über Zins und Zinseszins auf - Geld, das ich nicht habe, das aber die Bank mit meinen paar Kröten doppelt "verdient" hat.

Richtig, a-roy, ich hebe am Monatsanfang alles ab. Dumm nur wenn ich was in der Monatsmitte überweisen muss - dann muss ich das "postbar" machen, weil meine Bank sich ja weigert meine Überweisungen anzunehmen. Und das kostet mich bei der Post dann 8.- € pro Einzahlung..... (könnte ich noch von meiner Sparkasse aus überweisen, würde mich das nix kosten.... - auch deshalb klage ich...).

@Jäger: Gehört "Deiner" Landesbank auch "Deine" Sparkasse? Die Berliner Sparkasse gehört der LBB - Berlin. Und die ist ursächlich an den mittlerweile 68 Milliarden Schulden des Landes Berlin mitbeteidigt.....Bevor "die Anderen" in der Immobilienkrise eingebrochen sind - hat die LBB Berlin das schon "durchgemacht"..... und nun kratzen die das Geld von "überall" zusammen, auch vom armen ALG II Empfänger.....
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

Hallo ThomasausBerlin;

"Umgezogen" bin ich nicht, beast - der Herr oder die Frau "Zwirni" hat ganz offensichtlich meinen Beitrag hier gelesen und in seine/ihre Seite einkopiert.... Hab' ich auch erst mal nix dagegen; nur eine PN wäre ganz nett gewesen.....

Die leichtverständlichen Tipps der Verbraucherzentrale sind zwar richtig - aber die Berliner Sparkasse hält sich daran nicht. Deswegen klage ich ja.... Die Berliner Sparkasse interessiert sich auch nicht dafür, das fallbezogen einem ALG II Empfänger auch mal ein 30%iger Mehrbedarf zustehen kann und das darüber hinaus jeder ALG II Empfänger bis zu 100.- € im Monat völlig legal dazu verdienen darf - das Geld ist dann weg, weil die Berliner Sparkasse dieses dazu verdiente oder den Mehrbedarf der Pfändung zuschlägt.
Zur Zeit sind 985,15€ für eine Person der Basispfändungsschutz. Dieser Satz kann je nach Personen erhöht werden.

Aus dem Jahr 2009 - noch vor den Pfändungsschutzkonten - existiert ein Urteil, wonach die Bank - wenn die Miete vom Amt überwiesen wird - dem Kontoinhaber eines Guthabenkonto's wenigstens einen finanziellen Freiraum von 500.- € im Monat einräumen muss (leider kenne ich den Fall, habe aber kein Aktenzeichen mehr).
Das ist wohl von Bank zu Bank verschieden.

Mein - eigenes - Beispiel habe ich aber weniger wegen dem schwebenden Verfahren geschrieben, sondern um im "Zinssystemthread" auf die Nebenfolgen hinzuweisen: Bei einer rechtskräftigen Pfändung laufen die Zinsen weiter - solange bis Schuldbetrag und Zinsbetrag "abgetragen" sind. In meinem Fall berechnet der Winkeladvokat der "FKR GbR" 5,5% laufende Zinsen - die Bank, die die paar Kröten widerrechtlich von mir eingebehält, verleiht diese Kröten zusammen mit anderen und nimmt bis zu 12,5% Zinsen ein. Und wenn tatsächlich mal 660 €uronen übrig wären und die Sparkasse diese an den Gläubiger überweist - macht der mir gleich wieder eine Rechnung über Zins und Zinseszins auf - Geld, das ich nicht habe, das aber die Bank mit meinen paar Kröten doppelt "verdient" hat.

Das ist richtig, ist ein Pfändungsbeschluss erstmal raus, wird es teuer ohne Ende.

Richtig, a-roy, ich hebe am Monatsanfang alles ab. Dumm nur wenn ich was in der Monatsmitte überweisen muss - dann muss ich das "postbar" machen, weil meine Bank sich ja weigert meine Überweisungen anzunehmen. Und das kostet mich bei der Post dann 8.- € pro Einzahlung..... (könnte ich noch von meiner Sparkasse aus überweisen, würde mich das nix kosten.... - auch deshalb klage ich...).
Das ist mir unverständlich, wieso du nicht über dein eigenes Konto überweisen kannst.

@Jäger: Gehört "Deiner" Landesbank auch "Deine" Sparkasse? Die Berliner Sparkasse gehört der LBB - Berlin. Und die ist ursächlich an den mittlerweile 68 Milliarden Schulden des Landes Berlin mitbeteidigt.....Bevor "die Anderen" in der Immobilienkrise eingebrochen sind - hat die LBB Berlin das schon "durchgemacht"..... und nun kratzen die das Geld von "überall" zusammen, auch vom armen ALG II Empfänger.....

Die Postbank gibt auch nur kostenlose Konten an Kunden raus, die mehr als 1000 € Einnahmen im Monat haben, die weniger haben müssen Kontoführungsgebühren bezahlen.


Was passiert, wenn die Bank meine Nachweise nicht anerkennt?
In diesem Fall muss das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z.B. Finanzamt, Stadtkasse) auf Antrag die pfändungsfreien Beträge bestimmen.

Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ansonsten gibt es ab nächstes Jahr eine neue Regelung:

Schneller aus den Schulden

Überschuldete Bürger sollen schneller als bisher die Chance zum Neuanfang erhalten. Nach einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz können sich die Betroffenen schon nach drei Jahren statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - vorausgesetzt, dass sie zumindest einen Teil der Außenstände beglichen haben. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Juli 2014 in Kraft treten.


Bundestag beschließt Verkürzung der Privatinsolvenz | tagesschau.de
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.435
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

High, friends
kleine Story so nebenbei(warum ich eine Pfändungsverfügung auf meinem Konto habe):
Mein Vater war Mieter bei der 'Neuen Heimat', als er 1985 plötzlich tot umfiel. Ich kündigte darauf hin sofort seinen Mietvertrag+besorgte 1nen Nachmieter, den die 'Neue Heimat' auch akzeptierte.
Trotzdem forderten die 3 Monatsmieten, das sei bei fristlosen Kündigungen normal.
Nach mehreren Telefonaten bestand die 'Neue Heimat' weiterhin auf ihre Forderung, welche ich bis heute nicht akzeptiert habe(ich fühle mich moralisch im Recht+da kann ich ganz schön stur sein)+mich weigere zu zahlen.
Deswegen hab' ich auch schon Offenbarungseide leisten müssen(alle 3 Jahre), bin in der Schufa+bekam im Okt.2012 eine Kontopfändung.
Vllt. bin ich ja bescheuert, aber wenn ich mich im Recht fühle, schei.. ich auf Gesetze!
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

a-roy warum beantragst du nicht einfach die Privatinsolvenz? Schuldenfrei zu sein bedeutet doch auch neue Chancen zu haben.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.435
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

High, Bona-Dea
hatte ich mal so vor 15 Jahren gecheckt, der Berater meinte, da diese Schulden unter 5.000DM lägen, würde sich das nicht lohnen.
Abgesehen davon: Ich lebe mit meiner Grundsicherung recht zufrieden,bekomme deswegen ja auch keinen Überziehungskredit(was mir nur Recht ist, ich kenn' mich)+werde deswegen auch nicht versucht, etwas auf 'Pump' zu kaufen.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.231
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

Mach Dich von diesen Schulden frei, und dann laß Dir ein reines Guthabenkonto einrichten. Hättest Du prozessiert, hättest Du eine Chance gehabt - vor 28 Jahren.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.435
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

Ich hab' doch jetzt schon ein reines P-Guthabenkonto mit ec-Karte, die Volksbank Bremen ist da großzügig. Zahle monatlich 5,90E Gebühren, da kann ich mit leben.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Machenschaften mit Pfändungsschutzkonten

Privatinsolvenz - lohnt sich für mich nicht. Erstens - die 1.8 Millionen Euro Steuerschulden fallen nicht unter die Privatinsolvenz (laut Rechtsanwalt); das Thema ist auch nochj nicht durch... Wenn im Sommer Kroatien der EU beigetreten ist, werden bei mir die Karten neu gemsicht - weil man dann im Rahmen des Beitrittes auch leichter an den einen Verursacher der Schulden heran kommt (dann fallen in den nächsten 2, 3 Jahren schon mal 1,2 Millionen Euro Schulden sozusagen für mich "weg"). Das Verfahren gegen den anderen Verursacher dieser Schulden läuft noch... und wenn das erledigt ist, dann bleiben schätzungsweise 30.000.- € Privatschulden über....

Tja - und warum sollte ich als Privatperson "schuldenfrei" sein wollen? Ich bin über den "Zenit" meines Lebens 'rausgeschossen; in spätestens 20 Jahren sehe ich die Radieschen von unten.... Erben gibts keine, zu vererben hab' ich auch nix, und wenn's doch Erben geben sollte, werden die das Erbe ausschlagen. In den letzten Jahren habe ich ganz gut gelernt, ohne "Überziehungen und Ratenkredite" zu leben - und wenn ich mich wieder selbstständig mache, dann ist die "Sesselradmanufaktur" eine eigenständige juristische Person die im Rahmen der GmbH oder uGmbH nix mit der Privatperson Thomas zu tun hat - also was soll ich mir den bürokratischen Nerv mit der Privatinsolvenz antun?
 
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