ne bekannte von mir ist sozialpädagogin.. in den betreuten familien fälle von gewalt und mißbrauch.. .sie ruft die polizei an.. keine reaktion .. oder höchstens ein ..." jaja die familie kennen wir schon" frei nach dem motto es sind ja eh nur assoziale und polizeilich bekannt, dass da der sohn verdroschen oder sich am mädchen vergangen wird ist scheissegal...
Laut Gesetzeslage genüg ein einfacher Anruf leider nicht. Die Polizei wäre nicht befugt das Haus der Familie zu betreten bzw den Zustand des Kindes zu überprüfen. Anders wäre es wenn deine Freundin beim Jugendamt arbeiten würde und sich einen richterlichen Beschluss holen würde. Dann wäre die Polizei befugt einzuschreiten, wenn die Eltern sich unkooperativ verhalten.
Das ganze ist etwas paradox. Kindesmißhandlung/Mißbrauch sind eigentlich Offiziladelikte, sprich die Staatsanwaltanschaft musss auch ohne Kläger Anklage erheben. Dennoch darf sie nicht auf bloße Indizien bzw Anrufe hin tätig werden. Das ist laut Gesetzgeber zu wenig. Ohne das Jugendamt ist sie erst befugt einzuschreiten, wenn es viel zu spät ist
Die Jugenämter wiederum leiden unter Personal- und Geldmangel.
Was uns wieder zu den falschen Priortäten zurückbriingt.