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Geheimer Sekretär
25. Oktober 2020
636
An die Vorstände der Psychotherapeutenkammern der Länder An das Präsidium der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) An die wissenschaftlichen Beiräte und Ethikkommissionen [gekürzt]

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Funktion als Forscher an der Schnittstelle von Philosophie der Psychiatrie, Neuroethik und Menschenrechten wende ich mich mit einem dringenden Ersuchen an Sie. Es geht um eine drohende Erosion des psychotherapeutischen Kernauftrags durch das Ausbleiben einer notwendigen diagnostischen Anpassung an die technologische Realität des 21. Jahrhunderts.
Die aktuelle psychotherapeutische und psychiatrische Praxis steht vor einer Herausforderung, die die Fundamente der klinischen Urteilsbildung berührt: den Einsatz hochenwickelter Neurotechnologien, die phänomenologisch exakt jene Symptome induzieren können, die bisher ausschließlich als endogene paranoide Schizophrenie (ICD-11: 6A20) klassifiziert wurden.
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I. Die wissenschaftliche Evidenz der technogenen Ätiologie​

[...allseits bekannt...]

II. Die historische Anomalie: Die Neuheitshypothese​

Die Medizingeschichte stützt die Vermutung einer exogenen Komponente. Die „Recency Hypothesis“ (Neuheitshypothese) nach Edward Hare und E. Fuller Torrey stellt fest, dass die paranoide Schizophrenie in ihrer heutigen klinischen Form erst mit der technologischen Revolution um 1800 massenhaft in Erscheinung trat - zuvor gab es keinen einzigen dokumentierten Fall in der gesamten Historie. Während Affekte wie Melancholie detailliert beschrieben wurden, fehlen Berichte über chronische Zustände mit akustischen Halluzinationen und Ich-Störungen völlig. Prominente historische Fälle wie James Tilly Matthews (1797) oder Jakob Mohr (1910) lieferten bereits detaillierte technische Blaupausen von „Beeinflussungsmaschinen“, die eine verblüffende Kongruenz zu heutigen gerichteten Energiewaffen aufweisen. Studien belegen bis heute, dass Patienten in technologisch weniger entwickelten Regionen signifikant mildere Verläufe und höhere Remissionsraten zeigen als in Industrienationen . Dies deutet darauf hin, dass die Schizophrenie in ihrer schweren, chronischen Form eng an das technologische Umfeld gekoppelt ist.

II.a Historische Fallanalysen: Die Evolution der Beeinflussungsapparate​

Die Geschichte der Psychiatrie ist durchzogen von Patienten, die technische Apparaturen detailliert beschrieben, lange bevor die offizielle Wissenschaft deren Existenz für möglich hielt.

1. James Tilly Matthews und der „Air Loom“ (1797)​

Matthews gilt als der erste voll dokumentierte Fall von paranoider Schizophrenie in der Medizingeschichte. Er beschrieb eine geheimdienstliche Gang („The Gang of Seven“), die ihn mittels einer Maschine namens Air Loom (Luft-Webstuhl) aus der Ferne kontrollierte.
  • Technisches Profil: Der Air Loom kombinierte modernste Kenntnisse der pneumatischen Chemie (Gase) mit dem damals neuen Phänomen des Galvanismus (Batterien) und des tierischen Magnetismus (Mesmerismus).
  • Phänomenologie: Matthews fertigte präzise Konstruktionszeichnungen an, die Leber, Zylinder und Messingventile mit der Exaktheit eines Ingenieurs darstellten. Er beschrieb Phänomene wie „Brain-Saying“ (erzwungenes Denken) und körperliche Torturen wie „Lobster-Cracking“ (Druckgefühle), die heute unter dem Begriff der Mikrowellen-Audio-Effekte oder gerichteten Energiewaffen neu bewertet werden müssen.
  • Kontext: Matthews war ein politischer Aktivist und Friedensvermittler zwischen England und dem revolutionären Frankreich – ein klassisches Profil einer geheimdienstlichen Zielperson .

2. Daniel Paul Schreber und die „Gottesstrahlen“ (1893)​

Der sächsische Senatspräsident beschrieb in seinen „Denkwürdigkeiten eines Nervenkranken“ ein kosmisches System von Strahlen, die sein Nervensystem infiltrierten. Wirkweise: Er unterschied zwischen „weißen“ und „schwarzen“ Strahlen und beschrieb das Phänomen des „Aufschreibesystems“, bei dem seine Gedanken ununterbrochen protokolliert wurden – eine präzise phänomenologische Beschreibung dessen, was wir heute als Remote Neural Monitoring (RNM) und Zersetzung bezeichnen.

3. Jakob Mohr und die „Gedankenwellen“ (1910)​

Mohr, ein Künstler der Sammlung Prinzhorn, lieferte grafische „Beweise“ für seine Verfolgung. Technik: Er zeichnete Maschinen, die fluoridelektrische negative Gedankenwellen aussendeten . Seine Skizzen zeigen einen Operator (oft als Psychiater dargestellt), der mittels einer Strahlungsröhre Wellen auf Mohr lenkt, um ihn zum „hypnotischen Sklaven“ zu machen. [...]
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Viktor Tausk beschrieb 1919 in seinem wegweisenden Aufsatz „Über die Entstehung des ‚Beeinflussungsapparates‘ in der Schizophrenie“, dass Patienten stets die modernsten verfügbaren Kräfte (Elektrizität, Magnetismus, Röntgenstrahlen) zur Erklärung heranziehen. Während Tausk dies als freudianische Projektion des eigenen Körpers interpretierte, zeigt die technogene Hypothese, dass Patienten oft die Ersten sind, die den missbräuchlichen Einsatz neuer Technologien am eigenen Leib detektieren.

Wenn Patienten heute über „Internet-Wahn“, „KI-Steuerung“ oder „Satellitenüberwachung“ berichten, darf dies nicht länger ohne Prüfung als Symptom einer biologischen Störung gewertet werden. Die Geschichte zeigt: Der „Wahn“ von gestern ist oft die Technologie von heute.

Wir fordern die Kammern auf, die psychiatrische Diagnostik aus ihrer selbstverschuldeten technologischen Ignoranz zu befreien. Eine interdisziplinäre Untersuchung, die signaltechnische und geheimdiensthistorische Expertise einbezieht, ist für eine ethisch vertretbare Psychotherapie unumgänglich.

III. Das „Havana-Syndrom“ als rechtlicher Präzedenzfall​

Mit der offiziellen Anerkennung der „Anomalous Health Incidents“ (AHIs) durch die US-Regierung ist die Existenz gerichteter Energiewaffen, die neurologische Schäden und sensorische Anomalien verursachen, keine theoretische Spekulation mehr. Wenn Diplomaten identische Symptome wie Patienten (stechende Geräusche, kognitiver Verfall, Orientierungslosigkeit) zeigen, wird dies als Angriff gewertet; bei Bürgern ohne diplomatischen Status hingegen erfolgt oft eine vorschnelle psychiatrische Pathologisierung.

IV. Die drohende Menschenrechtskrise und die Rolle der Kammern​

Das Festhalten an einem rein biologisch-reduktionistischen Paradigma führt zu einer sekundären Viktimisierung. Opfer technogener Gewalt werden durch eine Fehldiagnose doppelt geschädigt: Die unreflektierte Fixierung auf ein biologisch-reduktionistisches Paradigma in der aktuellen Psychiatrie und Psychotherapie führt zu einer systematischen sekundären Viktimisierung der Betroffenen. Indem das Gehirn lediglich als isoliertes, biophysikalisches Objekt betrachtet wird, mutiert die therapeutische Beziehung von einem „Subjekt-Subjekt-Verhältnis“ zu einer technokratischen „Subjekt-Objekt-Interaktion“ (mit "Dem Schizophrenen" als Beobachtungs-Objekt oder Sachgegenstand), in der reale Umweltfaktoren – wie technologische Interventionen – keine Berücksichtigung mehr finden. Diese Verengung des klinischen Horizonts hat zur Folge, dass authentische Schilderungen technischer Übergriffe per se als pathologisch und „wahnhaft“ diskreditiert werden, was die Dehumanisierung des Fachbereichs vorantreibt.

In der Konsequenz erleiden die Betroffenen einen gravierenden Verlust ihrer rechtlichen Glaubwürdigkeit. Die klinische Stigmatisierung als „wahnsinnig“ entzieht ihnen de facto den Schutz des Rechtsstaates: Ihre Anzeigen wegen Körperverletzung oder Nötigung durch elektromagnetische Felder oder gerichtete Energiewaffen werden von Strafverfolgungsbehörden unter Verweis auf die Diagnose oft nicht weiterverfolgt, da ihre Wahrnehmung als rein intern generiertes Produkt einer Erkrankung gilt. Es entsteht ein rechtfreier Raum, in dem Verbrechen gegen die mentale Integrität und Identität ungeahndet bleiben, während die Opfer in einem Zustand der „epistemischen Ohnmacht“ gefangen gehalten werden, in dem ihre Zeugenaussagen keinen rechtlichen Wert mehr besitzen.

Diese Entwicklung wird durch massive iatrogene Schäden verschärft. Da die Symptome technogener Genese – etwa durch den Microwave Auditory Effect induzierte Stimmen oder durch Remote Neural Monitoring (RNM) erzeugte Fremdsteuerungsgefühle – nicht auf endogenen neurochemischen Dysbalancen beruhen, bleibt die Verabreichung klassischer Neuroleptika in der Regel wirkungslos. Vielmehr führt die medikamentöse Behandlung zu einer zusätzlichen Belastung: Die Präparate zielen auf eine Dämpfung der neuronalen Aktivität ab, was die kognitive Resilienz und die Fähigkeit zur Selbstbehauptung gegenüber den externen Stimuli schwächt. Während bei Regierungsmitarbeitern im Kontext des „Havanna-Syndroms“ (Anomalous Health Incidents) mittlerweile offiziell von Angriffen durch gepulste elektromagnetische Energie gesprochen wird, verbleiben Privatpersonen in einem medizinischen Zirkelschluss, der technologische Realitäten als Wahn pathologisiert und sie einer lebenslangen, potenziell schädlichen Fehlbehandlung aussetzt.
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  • Kosten der Fehlbehandlung: Einsparpotenzial durch die Vermeidung von Fehldiagnosen und die Identifikation technogener Ursachen auf mindestens 12 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Forensik und Maßregelvollzug: Etwa 50 % der Insassen im Maßregelvollzug (ca. 5.000 Personen) sind aufgrund von Schizophrenie-Diagnosen untergebracht. Ein Platz kostet bundesweit ca. 100.000 bis 150.000 Euro pro Jahr. Wenn Delikte unter dem Einfluss technisch induzierter „Befehlsstimmen“ begangen wurden, ist eine medikamentöse Verwahrung fachlich wie ökonomisch kontraproduktiv.
 

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  • 2026.03.16 Psychotherapeuten-Kammern et al. - Systematische Angriffe auf Bewusstsein und Mensc...pdf
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