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Mehmet will "nach Hause"

rambaldi

Intendant der Gebäude
7. Mai 2008
854
AW: Mehmet will "nach Hause"

Soll er zurück kommen, seine Strafe absitzen + seine Läuterung beweisen, was spricht dagegen.

Aus dem Artikel im Startbeitrag:

"München/Marl (dpa) - Der als Mehmet bekanntgewordene jugendliche Serienstraftäter will rund sechs Jahre nach seiner Ausweisung Freunde in Deutschland besuchen und die Aufhebung seines Haftbefehls erwirken."

Auf gut deutsch, er will die Strafe, der er sich durch Flucht entzogen hat, eben nicht anzutreten sondern eine nachträgliche Legitimierung seiner Flucht. Damit hat sich für mich der Teil mit der angeblichen Läuterung erledigt, und er soll bleiben wo er ist.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Mehmet will "nach Hause"

Muhlis Ari Pseudonym „Mehmet“ wurde1998 in die Türkeiabgeschoben. Darauf Arbeitete er beim Fernsehsender Kral, einem Schildermachersowie einer Bar. Alle Arbeitsplätze verlor er wegen Diebstählen amArbeitsplatz. Insgesamt 6 Verurteilungen wegen Diebstahl gegen Ihn gibt es inder Türkei.

2002 hob das Bundesverwaltungsgericht seine Ausweisung auf.Gemäß Beschluss durfte er wieder in die BRD zurückkehren. Er holte hier seinen Hauptschulabschlussnach und galt bis 2003 als Resozialisiert. In dem Jahr Folterte und Erpressteer seine Eltern was 2005 zu seiner Verurteilung führte. Vor Haftantritt gelangMuhlis Ari die Flucht in die Türkei. Wo er sich mit dem Erpressten Geld miteinem Speditionsunternehmen Selbständig machte. Des Weiteren eröffnete er einePaintball Anlage die Mittlerweile Geschlossen ist es wird gegen Ihn wegenWaffenhandel ermittelt in der Türkei, da er nach der Verdachtslage derTürkischen Polizei als Strohmann für einen Mittlerweile in den USA in Haftsitzenden Waffenhändler mit seiner Paintball Anlage Tätig war.

Seit 2005 ist seine Ausweisung Unanfechtbar im Juristischen Sinne.Auch nach Verbüßung einer Haftstrafe würde Ihm aufgrund seiner 78 Vorstrafen inDeutschland weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubniserstellt.

Auch sollten wir einmal Ehrlich sein er hatte 2002 beiseiner erfolgten Rückkehr eine große 2. Chance erhalten, sie wurde mit noch schlimmerenStraftaten belohnt. Sein Straffälliges Leben in der Türkei erweckt nicht den Eindruck,dass dieser Herr sich nachhaltig geändert haben könnte. Es gibt genug Länder indieser Welt in denen er sich mit den Gewinnen aus seinen KriminellenAktivitäten ein schönes Leben machen kann.
 
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