AW: Mehmet will "nach Hause"
Aus dem Artikel im Startbeitrag:
"München/Marl (dpa) - Der als Mehmet bekanntgewordene jugendliche Serienstraftäter will rund sechs Jahre nach seiner Ausweisung Freunde in Deutschland besuchen und die Aufhebung seines Haftbefehls erwirken."
Auf gut deutsch, er will die Strafe, der er sich durch Flucht entzogen hat, eben nicht anzutreten sondern eine nachträgliche Legitimierung seiner Flucht. Damit hat sich für mich der Teil mit der angeblichen Läuterung erledigt, und er soll bleiben wo er ist.
Soll er zurück kommen, seine Strafe absitzen + seine Läuterung beweisen, was spricht dagegen.
Aus dem Artikel im Startbeitrag:
"München/Marl (dpa) - Der als Mehmet bekanntgewordene jugendliche Serienstraftäter will rund sechs Jahre nach seiner Ausweisung Freunde in Deutschland besuchen und die Aufhebung seines Haftbefehls erwirken."
Auf gut deutsch, er will die Strafe, der er sich durch Flucht entzogen hat, eben nicht anzutreten sondern eine nachträgliche Legitimierung seiner Flucht. Damit hat sich für mich der Teil mit der angeblichen Läuterung erledigt, und er soll bleiben wo er ist.