Prozium
Geheimer Meister
- 6. April 2011
- 180
Ich bin grad auf folgenden Artikel gestoßen, bezüglich des heute gefällten Urteils, dass dem Kindsmörder Magnus Gäfgen Schadensersatz zusteht, aufgrund von Folterandrohungen. Der Betrag, nebensächlich - Die Frage, ob gerecht oder ungerecht, gerechtfertigt, aber trotzdem kontrovers. Experten sehen bei einer Nichtanwendung unseren Rechtsstaat gefährdet. Menschenrechte gelten demnach auch für den verurteilten Mörder.
Gäfgen ist kein Einzelfall, verurteilte Straftäter nutzen nicht selten Fehler bei der Vernehmung, dem Verfahren oder der Inhaftierung aus, um dann auf Schadensersatz zu klagen. Der Klage muss in unserem Rechtsstaat natürlich nach gegangen werden und Menschen wie Gäfgen (allgemein Straftäter die anklagen) profitieren von unserem Rechtssystem.
Es gilt die Grundeinstellung, dass für jeden mutmaßlichen Straftäter die Unschuldsvermutung gilt, solang bis das Gegenteil bewiesen wurde. Er darf sich verteidigen, der Verteidiger muss ihn ehrlich verteidigen und ihm muss eine faire Chance eingeräumt werden, seine Verteidigung vorbringen zu dürfen. Gäfgen wurde verurteilt und sitzt ein, für das was er gemacht hat. Lebenslang.
Haben Menschen wie er trotzdem das Recht, Schadensersatz zu fordern, dafür, dass ihnen Folter angedroht wurde? Die Verantwortlichen sollten zur Rechenschaft gezogen werden, aber der Mörder sollte nicht noch Kapital draus schlagen dürfen. Folter, selbst die Androhung, find ich natürlich falsch, aber bedeutet das, dass der Kläger, ein verurteilter Kindsentführer und Mörder, deswegen Unterstützung und Entschädigung vom Staat bekommen kann und darf?
http://www.welt.de/debatte/kommenta...te-gelten-auch-fuer-Kindsmoerder-Gaefgen.html
Mich interessiert eure Sichtweise
Gruss
Pro
Gäfgen ist kein Einzelfall, verurteilte Straftäter nutzen nicht selten Fehler bei der Vernehmung, dem Verfahren oder der Inhaftierung aus, um dann auf Schadensersatz zu klagen. Der Klage muss in unserem Rechtsstaat natürlich nach gegangen werden und Menschen wie Gäfgen (allgemein Straftäter die anklagen) profitieren von unserem Rechtssystem.
Es gilt die Grundeinstellung, dass für jeden mutmaßlichen Straftäter die Unschuldsvermutung gilt, solang bis das Gegenteil bewiesen wurde. Er darf sich verteidigen, der Verteidiger muss ihn ehrlich verteidigen und ihm muss eine faire Chance eingeräumt werden, seine Verteidigung vorbringen zu dürfen. Gäfgen wurde verurteilt und sitzt ein, für das was er gemacht hat. Lebenslang.
Haben Menschen wie er trotzdem das Recht, Schadensersatz zu fordern, dafür, dass ihnen Folter angedroht wurde? Die Verantwortlichen sollten zur Rechenschaft gezogen werden, aber der Mörder sollte nicht noch Kapital draus schlagen dürfen. Folter, selbst die Androhung, find ich natürlich falsch, aber bedeutet das, dass der Kläger, ein verurteilter Kindsentführer und Mörder, deswegen Unterstützung und Entschädigung vom Staat bekommen kann und darf?
Das Verbrechen des Kindsmörders Magnus Gäfgen darf im Urteil über die Folterandrohung keine Rolle spielen. Täte sie es, wäre unser Rechtsstaat gefährdet.
Dieses Urteil hat eine politische Dimension. Die Entschädigung wegen Folterandrohung für einen verurteilten Kindsmörder hat den Ruch der Volksferne, der Verstrickung von Juristen in ein Paragrafenwerk, das kein normaler Mensch mehr versteht. Solche Urteile können erhebliche Probleme für den Rechtsstaat schaffen, wenn sie falsch aufgefasst werden.
http://www.welt.de/debatte/kommenta...te-gelten-auch-fuer-Kindsmoerder-Gaefgen.html
Mich interessiert eure Sichtweise
Gruss
Pro