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Gelöschtes Mitglied 25673
Gast
AW: Mietnomaden!
Du meinst das Mietnomadenbekämpfungsgesetz?
Da gehts aber nicht um alle Mieter, sondern nur um die, die die Miete nicht bezahlt haben. Das sollte jemand, dem ungerechtfertigterweise das Mietverhältnis gekündigt wurde nicht tun.
Interessant ist an dem Gesetz übrigens, das ein Mieter, er eigentlich vorhat zu zahlen immer noch die Möglichkeit hat sich zu wehren. Bei einer unbezahlten Kaution zB. hat er nochmal zwei Monate Zeit um diese zu zahlen( was die Räumungsklage dann aufhebt)
Erst wenn alle Stricke reißen kann es zur Räumung kommen, vor der ein zahlungswilliger Mieter aber erst gehört wird.
Das Gesetz bezieht sich nur auf die, die eine Wohnung beziehen und gar nicht vorhaben jemals Kaution oder Miete zu zahlen.
Du meinst das Mietnomadenbekämpfungsgesetz?
Da gehts aber nicht um alle Mieter, sondern nur um die, die die Miete nicht bezahlt haben. Das sollte jemand, dem ungerechtfertigterweise das Mietverhältnis gekündigt wurde nicht tun.
Das “MietnomadenbekämpfungsGesetz” – Referentenentwurf des BMJ | Hamburger MietrechtsblogNach § 302a ZPO ist bei “hoher Erfolgsaussicht einer Klageerweiterung auf die zukünftigen Zahlungen” sowie einer Abwägung der Interessen der Parteien das Gericht berechtigt, dem Beklagten die Hinterlegung der seit Rechtshängigkeit geschuldeten Beträge aufzuerlegen.
Interessant ist an dem Gesetz übrigens, das ein Mieter, er eigentlich vorhat zu zahlen immer noch die Möglichkeit hat sich zu wehren. Bei einer unbezahlten Kaution zB. hat er nochmal zwei Monate Zeit um diese zu zahlen( was die Räumungsklage dann aufhebt)
Erst wenn alle Stricke reißen kann es zur Räumung kommen, vor der ein zahlungswilliger Mieter aber erst gehört wird.
Das Gesetz bezieht sich nur auf die, die eine Wohnung beziehen und gar nicht vorhaben jemals Kaution oder Miete zu zahlen.