- Administration
- #1
- 6. Juni 2001
- 747
Werte Leser,
ich sah mich dazu gezwungen das Thema zu entfernen, zum einen weil durchaus schon ein Strafbestand erfüllt war, zum anderen weil mich mehrere Mails von so einigen anderen Besuchern des Boards (mittlerweile im Schnitt ca. 2000 pro Tag) erreichten.
Der Betreiber der Seite und auch das Moderatorenteam distanzieren sich von den vormals in diesem Thread gemachten Äußerungen und möchten einige Diskussionsteilnehmer auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Wenn hier ein oder zwei Leute meinen, sie müssten unbedingt darüber reden so kann ich Ihnen nur raten sich ein anderes Board zu suchen.
Gruß
Der Admin
ich sah mich dazu gezwungen das Thema zu entfernen, zum einen weil durchaus schon ein Strafbestand erfüllt war, zum anderen weil mich mehrere Mails von so einigen anderen Besuchern des Boards (mittlerweile im Schnitt ca. 2000 pro Tag) erreichten.
Der Betreiber der Seite und auch das Moderatorenteam distanzieren sich von den vormals in diesem Thread gemachten Äußerungen und möchten einige Diskussionsteilnehmer auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
§130 STGB (Volksverhetzung):
3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene
Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Wenn hier ein oder zwei Leute meinen, sie müssten unbedingt darüber reden so kann ich Ihnen nur raten sich ein anderes Board zu suchen.
Gruß
Der Admin