Vor einiger Zeit bin ich auf einen Artikel gestoßen. Die neue Leitstellennorm DIN EN 50518.
Die Leitstellen müssen nun teuer umstellen. Und die Anforderungen sind enorm. Die Norm wird auf europäischer Ebene von Cenelec erarbeitet. Nachdem die europäische Norm verabschiedet ist, muss sie unmittelbar folgend von den nationalen Normungsgremien in eine nationale Norm überführt werden - ohne jede Übergangsfrist tritt sie sofort in Kraft.
"Fast im Verborgenen wird zur Zeit auf europäischer Ebene die neue Norm EN 50518 für Leitstellen und Sicherheitszentralen vom europäischen Komitee für elektrotechnische Normung Cenelec erarbeitet. Noch befindet sich die Richtlinie im Entwurf." (Aussage von 2010)
Neue Leitstellennorm DIN EN 50518: Anforderungen auf höchstem Niveau | sicherheit.info
Eine 3-teilige EN 50518 reglementiert bauliche, technische und betriebliche Anforderungen für Leitstellen in einer bislang unbekannten Härte. So werden Sicherungsqualitäten verlangt, die die schon anspruchsvollen Anforderungen an VdS-anerkannte Leitstellen bei weitem übertreffen.
Darüber hinaus dürfen sich die Leitstellen nicht mehr im Zentrum einer Stadt befinden, sondern müssen in ein Randbezirk, damit sie im Ernstfall Einsatzbereit bleiben. Klingt für mich nach Vorbereitung auf einen evtl. Krieg. Warum jetzt? Fast siebzig Jahre wurde nichts in der Richtung gemacht, nicht mal zur Zeiten des kalten Krieges, also warum jetzt?
Die Leitstellen müssen nun teuer umstellen. Und die Anforderungen sind enorm. Die Norm wird auf europäischer Ebene von Cenelec erarbeitet. Nachdem die europäische Norm verabschiedet ist, muss sie unmittelbar folgend von den nationalen Normungsgremien in eine nationale Norm überführt werden - ohne jede Übergangsfrist tritt sie sofort in Kraft.
"Fast im Verborgenen wird zur Zeit auf europäischer Ebene die neue Norm EN 50518 für Leitstellen und Sicherheitszentralen vom europäischen Komitee für elektrotechnische Normung Cenelec erarbeitet. Noch befindet sich die Richtlinie im Entwurf." (Aussage von 2010)
Neue Leitstellennorm DIN EN 50518: Anforderungen auf höchstem Niveau | sicherheit.info
Eine 3-teilige EN 50518 reglementiert bauliche, technische und betriebliche Anforderungen für Leitstellen in einer bislang unbekannten Härte. So werden Sicherungsqualitäten verlangt, die die schon anspruchsvollen Anforderungen an VdS-anerkannte Leitstellen bei weitem übertreffen.
Darüber hinaus dürfen sich die Leitstellen nicht mehr im Zentrum einer Stadt befinden, sondern müssen in ein Randbezirk, damit sie im Ernstfall Einsatzbereit bleiben. Klingt für mich nach Vorbereitung auf einen evtl. Krieg. Warum jetzt? Fast siebzig Jahre wurde nichts in der Richtung gemacht, nicht mal zur Zeiten des kalten Krieges, also warum jetzt?
http://www.notrufe24.de/infos-normen-50518.php
- Die Wand- und Deckenstärke (Umwandung) der Leitstelle muss mindestens 20 cm betragen (um die gesamte Leitstelle aus Mauerwerk bzw. Beton)
- Durchgängige Widerstandsfähigkeit der Leitstelle von WK4
- Die sanitären Anlagen müssen sich innerhalb der Umwandung der Leitstelle befinden
- Das Notstromaggregat (24h Forderung über Batterie und Aggregat) muss sich ebenfalls innerhalb der Umwandung befinden
- Die Leitstelle darf nur über eine Schleuse mit 6qm betreten werden können welche biometrische oder andere Zugangskontrollen ermöglichen muss um ein nicht authorisierten Zutritt zu verhindern. Die Schleusentüren müssen gegenseitig verriegelt sein (Vereinzelung)
- Die Türen sind Einbruchshemmend nach WK4 und als Brandschutztür T30 auszuführen (bei uns bereits T90)
- Die Fenster der Leitstelle müssen BESCHUSSSICHER nach hoher Beschussklasse ausgeführt sein (KEINE SPALTREGELUNG MEHR), d.h. die Fenster dürfen unter keinen Umständen mehr zu öffnen sein!
- Aufgrund der dichten Fenster ist eine Belüftungsanlage mit Schutz vor Gaseinleitung einzubauen
- Desweiteren sind Gasdetektoren gefordert (mindestens CO2) um zumindest den Ausfall der Belüftung zu bemerken
- Durchgängige Aufzeichnung des Telefonverkehres (Voicerecorder)
- Die Zentrale muss über eine eigene Einbruchmeldeanlage mit Meldung an eine andere Stelle haben
- Die Zentrale muss über eine separate Überfallmeldeanlage mit Meldung an z.B. die Polizei haben
- Die Zentrale muss über eine separate Brandmeldeanlage mit Meldung z.B. an die Feuerwehr haben
- Es darf nur noch eine Software für die komplette Leitstellenabwicklung benutzt werden (von der Kunden / Adressenverwaltung über Notrufabwicklung und Alarmverfolgung, Massnahmenverwaltung, Logbases, Voicerecording bis Fakturierung und Rechnungswesen)
- Durchgängige Besetzung der Zentralen über 24 Stunden mit mindestens 2 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
- Aussenhautüberwachung der Leitstelle (allseitige Kameraüberwachung)