LtHinterheimer
Geheimer Meister
- 7. Januar 2003
- 494
ich habe unlängst mal wieder einen spamversender deutschen sitzes kostenpflichtig abgemahnt, da bahnt sich mir eine idee an, das web von kommerziellen interessen, die unerwünschterweise und unerwarteterweise immer wieder auftauchen, zu reinigen. der entwurf:
1 - kennzeichnung von kommerziellen sites einschließlich jeder ihrer seiten mit einem eindeutigen token, so daß allgemeinen suchmaschinen und ihren nutzern eine einwandfreie mit/und/ohne "kommerziell"-option ermöglicht wird
1a - sites mit shop-charakter oder überwiegend verkaufsorientierter gliederung sind als kommerzielle sites zu betrachten und müssen ebenso einen kommerztoken nach 1 beinhalten, auch dann, wenn diese sites eine private überschrift tragen oder zweitrangig nichtkommerzielle areas beinhalten. erstrangig private sites müssen kommerzielle bereiche als extra seiten mit entsprechendem token und benutzerlesbaren hinweis im link anlegen.
2 - links auf persönlichen, privaten oder nichtkommerzeillen seiten mit und ohne linkbild, die zu kommerziellen angeboten führen, müssen mit dem für den websurfer sichtbaren hinweis "anzeige" oder änliches gekennzeichnet sein, und dürfen den gesamteindruck der nichtkommerziellen seite nicht dominieren und ihr nichtkommerzielles erscheinen nicht beeinträchtigen. an sonsten müssen diese nichtkomemrziellen seiten auch den technischen kommerz-token beinhalten.
3 - in nichtkommerzielle foren dürfen keine post mit kommerziellen angeboten gesetzt werden, sowohl als auch keine posts, die, mit welchem inhaltich nichtkommerziellen text auch immer, ohne ausdrücklichen hinweis über einen mitgegebenen link zu einem kommerziellen angebot oder site mit kommerz-token führen
3 a - solche posts wie aus 3 dürfen weder von kommerziellen anbietern, noch von privaten personen ohne ausdrücklichen wunsch im sinne von 3 gemacht werden
4 - diese regeln betreffen auch kleine und unscheinbare angebote, sites und seiten, wie zb ein-person buchläden oder versender von second hand artikeln, sowie studentische oder sogenannte private verkäufe
5 - ausgenommen von der regel sind kommerzielle links oder angebote in forenposts, um deren mitteilung in foren ausdrücklich oder sinngemäß gebeten worden ist, zb mit dem terminus "wer weis ein buch zu dem thema", "will ein buch kaufen", "suche günstige parücke" o.ä.
6 - forenbetreiber sollen das recht haben, in ihren eigenen forenregeln für ihr forum änderungen der regeln aus punkt 5 geltend zu machen, zB so, daß kommerzielle hinweise auf bücher oder andere artikel willkommen sind.
tip: wer als anwalt oder inhaber einer forums solche posts oder sites entdeckt, kann auf diese weise durch deren abmahnung in seinem und im öffentlichen interesse geld verdienen
1 - kennzeichnung von kommerziellen sites einschließlich jeder ihrer seiten mit einem eindeutigen token, so daß allgemeinen suchmaschinen und ihren nutzern eine einwandfreie mit/und/ohne "kommerziell"-option ermöglicht wird
1a - sites mit shop-charakter oder überwiegend verkaufsorientierter gliederung sind als kommerzielle sites zu betrachten und müssen ebenso einen kommerztoken nach 1 beinhalten, auch dann, wenn diese sites eine private überschrift tragen oder zweitrangig nichtkommerzielle areas beinhalten. erstrangig private sites müssen kommerzielle bereiche als extra seiten mit entsprechendem token und benutzerlesbaren hinweis im link anlegen.
2 - links auf persönlichen, privaten oder nichtkommerzeillen seiten mit und ohne linkbild, die zu kommerziellen angeboten führen, müssen mit dem für den websurfer sichtbaren hinweis "anzeige" oder änliches gekennzeichnet sein, und dürfen den gesamteindruck der nichtkommerziellen seite nicht dominieren und ihr nichtkommerzielles erscheinen nicht beeinträchtigen. an sonsten müssen diese nichtkomemrziellen seiten auch den technischen kommerz-token beinhalten.
3 - in nichtkommerzielle foren dürfen keine post mit kommerziellen angeboten gesetzt werden, sowohl als auch keine posts, die, mit welchem inhaltich nichtkommerziellen text auch immer, ohne ausdrücklichen hinweis über einen mitgegebenen link zu einem kommerziellen angebot oder site mit kommerz-token führen
3 a - solche posts wie aus 3 dürfen weder von kommerziellen anbietern, noch von privaten personen ohne ausdrücklichen wunsch im sinne von 3 gemacht werden
4 - diese regeln betreffen auch kleine und unscheinbare angebote, sites und seiten, wie zb ein-person buchläden oder versender von second hand artikeln, sowie studentische oder sogenannte private verkäufe
5 - ausgenommen von der regel sind kommerzielle links oder angebote in forenposts, um deren mitteilung in foren ausdrücklich oder sinngemäß gebeten worden ist, zb mit dem terminus "wer weis ein buch zu dem thema", "will ein buch kaufen", "suche günstige parücke" o.ä.
6 - forenbetreiber sollen das recht haben, in ihren eigenen forenregeln für ihr forum änderungen der regeln aus punkt 5 geltend zu machen, zB so, daß kommerzielle hinweise auf bücher oder andere artikel willkommen sind.
tip: wer als anwalt oder inhaber einer forums solche posts oder sites entdeckt, kann auf diese weise durch deren abmahnung in seinem und im öffentlichen interesse geld verdienen