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Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Hallo

Wenn ein Heilpraktiker seinen Beruf ernst nimmt und davon gehe ich aus, wird er sehr wohl unterscheiden, ob er mit seiner Heilmethode helfen kann.
Kann er dies nicht, so wird er den Patienten darauf hinweisen und ihn darum bitten einen Arzt aufzusuchen.

Ein Heilpraktiker wird zum Beispiel eine Depression nicht heilen können, er wird also dem Patienten den Rat geben einen Neurologen aufzusuchen.
Wenn ein Patient Krebs hat, so wird er nur eine gewisse unterstützende Maßnahme darbieten können, jedoch die Krankheit gehört in Fachhände.
Da ein Heilpraktiker keine Krankenkassenpatienten haben kann, wird er eine Bezahlung vom Patienten fordern. Diese ist in der Regel nach der Zeit und nach der Art und Weise wie die Versorgung aussah und daraus ergibt sich der Beitrag den er erwartet.

Ich gestehe, dass ich wenig vom Heilpraktiker halte, denn im Grunde stehen ihm nur heilpflanzliche Mittel zu Verfügung und um dessen Wirkungsweise möchte ich doch zweifeln. Sicherlich gibt es wirksame heilpflanzliche Mittel, doch nicht in dem Ausmaß wie dies bei einem Heilpraktier die Regel ist.
Es ist im Grunde nur eine unterstützende Maßnahme die dem Patienten ein gutes Gefühl gibt, jedoch nicht zur wahren Heilung verhilft.
Es ist immer eine Frage des Glaubens an die Medizin die er verabreicht. So ist es anders in der ärtzlichen Behandlung. Nur dort sind die Medikamente so wirksam, dass sie auf der anderen Seite einen Haufen Nebenwirkungen mit sich bringt. Es gibt einige Zusatzausbildungen, doch auch hier darf und kann ein Heilpraktiker gewisse Krankheiten nicht heilen, er kann nur unterstützend behilflich sein.

Was nun ist richtig?

Ich denke, die Seele ist der beste Arzt. Wir müssen uns selber kennen und bei Rückenschmerzen oder anderen Verspannungen uns fragen, ob wir vielleicht einen Schritt zurück treten müssen, weil wir uns zuviel zugemutet haben.
Bei Gallensteine ist es ein deutliches Zeichen, dass der Patient zuwenig trinkt und überfordert ist. Man sagt auch: Da läuft mir die Galle über.

Mögen es auch viele anders sehen, so mögen sie gerne sehen und meinen.

Dem Arzt sind so oft die Hände gebunden. Es gibt durchaus Medikamente die heilpflanzlicher Natur sind, aber auch wenn er sie gern verschreiben möchte, so bleibt ihm nur ein Rezept, dass nicht rosa aussieht sondern grün und dies bedeutet, der Patient muss im Grunde das Medikament selbst zahlen.

Dieses grüne Rezept wird als Merkhilfe ausgestellt und soll für die Apotheke wichtig sein, damit diese weiß um welches Medikament es überhaupt geht.

Was hier sonst angesprochen wird, betrachte ich als den größten Humbug den ich je gelesen habe.
Der reinste Kindergarten wenn ich es erwähnen darf.
Wie können nur erwachsene Menschen derart texten und um Unterschriften bitten, dies ist jenseits von Gut und Böse.
Hinzu kommt, ich unterschreibe nichts, was töricht ist. Und was hier gepostet wurde ist wirklich völlig absurt und keine Diskussion wert.

Bitte um Aufmerksamkeit: Dies ist meine Meinung, die ich vertrete und ich werde auf keinen Fall eine Diskussion eingehen, sie ist für mich wertlos. Derartige sinnlose Texte sind unter der Gürtellinie und so wie ich hier mitgelesen habe, werden keine andersdenkenden Beiträge geduldet. So verläuft meines Erachtens keine Diskussion, diese ist schon im Voraus im Kern verabschiedet worden.

Wenn ich anmerken darf, wird mir das Forum etwas suspekt.
Hier wird darum gebeten Unterschrift zu erteilen, dort wird ein Thread geschlossen.
Sind wir hier noch fair oder geht es hier um Dinge die sich zuspitzen, was unübersehbar ist?


Dankeschön

Venatrix
 
Zuletzt bearbeitet:

Baronesse de Berjaraque

Geheimer Meister
27. August 2011
209
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

So Leute nun werde ich mich hier wieder mit einklinken.

1. Der Heilpraktiker hat einen therapeutischen sprich heilenden Beruf mit fundierter Ausbildung. Dieses Berufsbild wird hier in mehreren Posts diskreditiert, falsch dargestellt und als unmündig erklärt. Und das vor allem auch von der Person, welche die Petition hier mit Freude präsentiert hat.

2. Hier wird eine Diskussion Arzt vs. Heilpraktiker geführt welche wie ich Vena Recht geben muß unsinnig ist, da das zwei verschiedene Berufsbilder sind, welche sich nur in einigen Handlungsweisen überschneiden.

3. Es besteht eine Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker, deshalb ist diese Petition einfach nur kostenintensive ABM für eine Kommission, die wahrscheinlich dagegen entscheiden wird, weil sie unsinnig ist.

4. Wenn es wirklich um das Klagepotenzial von geschädigten Patienten gehen würde müßte man zunächst einmal eine Petition in die Wege leiten, welche den Patienten aus seiner Beweisplficht nimmt. Der Patient muß nachweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat und nicht der Arzt, dass er keinen begangen hat. Auch eine Falschinformation von dem Herren oder der Dame welche sich ja hier so schnell verschwunden ist, wie sie auftauchte.
Grundsätzlich hat der Anspruchssteller die anspruchsbegründenden Tatsachen zu beweisen. Verklagen Sie also Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihr Krankenhaus, Ihre Hebamme etc., so müssen Sie zunächst einmal eine fehlerhafte Behandlung (ärztlicher Kunstfehler / Arztfehler / Behandlungsfehler) beweisen.
Informationsdienst Medizinrecht - Beweislast und Beweislastumkehr im Arzthaftungsprozeß

Ausserdem muß jeder Patient bei vielen ärztlichen Behandlungen einen "Haftungsausschluß" unterschreiben, der den Ärzten viele Kunstfehler legitimiert bzw. viele Behandlungsfehler als nicht auszuschließende Komplikationen benennt.

Beim Heilpraktiker liegt immer eine Dokumentation vor, welche den Behandlungsverlauf darstellt, ansonsten könnte man nicht zu einem Erfolg kommen. Eine Dokumentationspflicht ist vorhanden. Würde der Heilpraktiker nun nicht dokmentieren, hätte er vor Gericht keine Chance seine Unschuld zu beweisen. Ein Heilpraktiker der Dokumentiert hat also nur Vorteile.

Alleine dadurch ist diese Petition ad absurdum geführt.

Gruß

Baronesse
 
Zuletzt bearbeitet:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

1. Der Heilpraktiker hat einen therapeutischen sprich heilenden Beruf mit fundierter Ausbildung. Dieses Berufsbild wird hier in mehrern Posts diskreditier,t falsch dargestellt und als unmündig erklärt. Und das vor allem auch von der Person, welche die Petition hier mit Freude präsentiert hat.

Das ist schlichtweg Unsinn.
Ich verweise noch mal auf das Heilpraktikergesetz.
HeilprG - Gesetz ber die berufsmige Ausbung der Heilkunde ohne Bestallung
Von einer fundierten Ausbildung steht da kein Wort.
Also entweder lügst du oder du weißt es nicht besser.
Beides schlimm.
 

Baronesse de Berjaraque

Geheimer Meister
27. August 2011
209
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Du hast schon gelesen von wann dieses Gesetz stammt und dass das ZU einer Legitimation von Heilpraktikern führte?
Du hast dich auch informiert, was eine Heilpraktikerausbildung beinhaltet, welche Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend sind, um den Beruf ausüben zu dürfen? Ich möchte weder von dir noch von anderen nicht mal scherzesweise der Lügen bezichtigt werden.

Gruß

Baronesse
 
Zuletzt bearbeitet:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Wenn es keine Lüge ist, ist es eben Unwissenheit.
Diese "fundierte" Ausbildung, von der du immer schreibst, gehört zu den Regularien,
die sich die Heilpraktiker selbst gegeben haben.
Weiterhin haben sie sich die Berufsbezeichnung schützen lassen.

Wäre ihre Ausbildung tatsächlich so fundiert, hätten sie es bestimmt
schon längst geschafft, den Heilpraktiker zumindest in die Liste der Ausbildungsberufe
zu bekommen.
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Die Heilpraktikerausbildung ist nicht gesetzlich geregelt.
Die Art und Dauer der Ausbildung ist für Heilpraktiker nicht festgelegt, wohl aber die Überprüfung durch den Amtsarzt. Wie weit der Heilpraktiker praktische Erfahrungen sammelt, bleibt dabei letztendlich ihm überlassen
Im Gegensatz zum Medizinstudium wird dem Heilpraktikeranwärter nicht vorgeschrieben, wie er die für die spätere Prüfung notwendigen Kenntnisse zu erwerben hat.
Man beachte die Quelle *grins* Naturheilmagazin für Naturheilkunde: Der Heilpraktiker
Von daher sagt die Berufsbezeichnung nicht viel aus, lediglich, dass die Voraussetzungen zur Zulassung und die Prüfung bestanden wurde.
Es kann also jemand, der viel in seine Ausbildung investiert hat und über hohe Kompetenzen verfügt genauso die Berufsbezeichnung führen wie jemand der keine Erfahrungen hat.
Die, die kompetent im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Grenzen ihre Dienstleistung erbringen werden wohl auch die sein, die schon im eigenen Interesse sowieso dokumentieren. *vermut*
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Du hast schon gelesen von wann dieses Gesetz stammt und dass das ZU einer Legitimation von Heilpraktikern führte?
Du hast dich auch informiert, was eine Heilpraktikerausbildung beinhaltet, welche Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend sind, um den Beruf ausüben zu dürfen? [.....]


Wo steht denn etwas von verpflichtenden Fortbildungsmassnahmen?

Ich nehme mal als Beispiel das folgende Zitat her...

Er/Sie muss eine Prüfung bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt (Kreis- oder Regierungsbezirk, das ist in den Bundesländern verschieden geregelt) ablegen. Dieser Prüfung sitzen in der Regel 1-2 Heilpraktiker bei. Nach bestandener Prüfung erhält man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäss § 1 HPG (Heilpraktikergesetz) und kann sich in allen Bundesländern als Heilpraktiker niederlassen. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie mehrmals wiederholt werden.

Quelle...

Mittels Fernstudium kann also Jedermann, wenn er denn die Volks-Schule abgeschlossen hat und sich einwenig vom angebotenen Lernstoff angelesen hat die vermutlich mündliche Prüfung ablegen.

Das scheint also nicht unbedingt Vertrauenerweckend zu sein. Wie sieht es z. B. mit lateinischen Fachbegriffen aus, wenn man die Sprache nicht mal ansatzweise beherschen muss?

Ergänzend zu dem von Al´Azrad eingepflegten HeilprG von 1939 (gilt heute immer noch) habe ich mal die entsprechende Richtlinie für Niedersachsen (scheinbar Ländersache) herausgesucht.


5.7.2 Der schriftliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf den Ausschluss von Gefahren in folgenden Sachgebieten:

a) Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Ärztin oder Arzt,
b)Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktikerin und des Heilpraktikers,
c) Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie,
d)Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz- Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der über-tragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie ernster seelischer Erkrankungen,
e) Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,
f)Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation,
g)Deutung grundlegender Laborwerte.

Quelle...

Man beachte das immer wieder genannte "Grundkenntnisse". :gruebel:


Also kann auch ich unter den gegebenen Umständen die Epetition verstehen, welche möglicherweise von negativ betroffenen Personenkreisen initiiert wurde.

[OTOP]Warum sich das hier nun zu einem Kleinkrieg entwickelt, kann ich hingegen in keinster Weise nachvollziehen.[/OTOP]
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Mittels Fernstudium kann also Jedermann, wenn er denn die Volks-Schule abgeschlossen hat und sich einwenig vom angebotenen Lernstoff angelesen hat die vermutlich mündliche Prüfung ablegen.

Schriftlich und mündlich.


Ich gehe da mit Sis völlig konform. Eine Dokumentation wird auch jetzt schon in einer Praxis nötig sein. Schon alleine im Interesse des HPs. Denn wenn ihm vorgeworfen wird, er hätte etwas behandelt was er nicht dürfte, wird des ja in seinem Interesse liegen mit einer Dokumentation zu belegen, was überhaupt gewesen ist und was nicht. Ist ja nicht so das jemand als HP dann machen darf was er will.
Die angesprochenen Grundkenntnisse die man für die Prüfung haben muss sind schon nicht ohne. Das mag vor 20 -30 Jahren anders gewesen sein. Aber mittlerweile kommt da keiner einfach nur mit einem Fernstudium über ein paar Monate durch die Prüfung. In der Regel dauert die Schulausbildung 3-5 Jahre. (Angebotene Chrashkurse gibt es zwar, aber da werden Leute ohne medizinische Vorkenntnisse z.b. aus Pflegeberufen .... dann hinterher mit Pauken und Trompeten durch die Prüfung rasseln)

Aber letztlich sagt eine HP-Prüfung wirklich nicht aus, ob dieser Person gut in der Behandlung ist, oder über Erfahrung verfügt. Das stimmt schon.
Die Prüfung ist dazu da, dass der HP weiß, was er darf und was nicht. Zur Differtialdiagnostik gehören dann auch schon recht profunde Kenntnisse von Anatomie und Pathologie. Die lernt man aber auch nicht mal eben im Fernstudium.
Wenn sich jemand einen Heilpraktiker sucht, dann sollte man schon drauf schauen, ob diese Person nur die Prüfung zum HP gemacht hat, oder seine Therapie, die er anbietet auch wirklich gelernt hat. Das ist meines Erachtens leider ein Knackpunkt. Das viele bei einem HP davon ausgehen, dass er jetzt alle sogenannten Alternativen Methoden aus dem FF kennt. Aber die Therapien kommen in der Prüfung nicht vor.
Es gibt Verbände, die ihren Mitgliedern gewisse Verpflichtungen auferlegen (Ausbildung und Fortbildung) .... dies kann in dem einen oder anderen Fall ein Kriterium für die Wahl eines Heilpraktikers sein, wenn man jemanden sucht, der eine bestimmte Therapie anbietet.

Nachtrag:
noch mal direkt zur Frage der Petition. Ich sehe die Petition nicht als etwas negatives für Heilpraktiker.
Der eine oder andere freut sich vielleicht auch, weil es für HPs auch blöde ist, wenn sie schwarze Schafe in ihren Reihen haben, die den Ruf versauen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Telepathetic

Groß-Pontifex
1. Juli 2010
2.972
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ich sehe auch nicht, inwieweit eine Dokumentationspflicht und eine für alle geltende einheitliche Dokumentationsform der Reputation der Heilpraktiker abträglich sein könnte. Sind die freiwilligen Aufzeichnungen eines Heilpraktikers überhaupt rechtlich verwertbar? Wenn nicht, dann sehe ich die freiwillige Verpflichtung von Heilpraktikern (auch und erst recht im Rahmen der Heilpraktiker-Verbände) als den Versuch an diesem Beruf ein Mehr an Seriösität zu verleihen. Und dann müßten eigentlich gerade die Heilpraktiker diese Petition mit Freude unterzeichnen, kommt sie ihnen doch entgegen. Abgesehen vom verbessertem Patientenschutz könnte eine Dokumentationspflicht auch eine Anhebung der Diagnose- und Behandlungsqualität zur Folge haben. Ein gestiegenes Risiko nach einer Fehlbehandlung zur Rechenschaft gezogen werden zu können, dürfte auch die Sorgfalt des Behandelnden steigern.
 

Cantharis

Geselle
1. Juli 2012
34
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ok, dann zum eigentlichen Thema:

Wenn ich mir die Dokumentation von wirklich gesundheitsrelevanten Daten der Patienten
bei den viel gescholtenen Homöopathen so ansehe, weil das für Diagnose und Therapie
in diesen Fälen absolut notwendig ist,
dann würden sich bei einer Übertragung entsprechender Verpflichtungen auf die Ärzte
als allererstes die Ärzte beschweren.
Rein formale Dokumentationen, die keinerlei Vorteil für die Patienten haben,
wie sie beispielsweise in
von der ursprünglich durch die Scientology initiierten ISO-Zertifizierung
Einkehr gehalten haben,
bringen nur Mehrkosten
und nur selten einen Gewinn für die Patienten, weil die Kosten solcher Maßnahmen
überwiegend durch Einsparungen in für das Patientenwohl relevanten Bereichen
finanziert werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ich kenne die Dokumentation eines Heilpraktikers nicht. Mir gehts hierbei erstmal nur um die Pflicht dahinter und ich denke das kann tatsächlich nur zum Nutzen sein. Tele hat das ganz gut formuliert, was ich langwierig zu erklären versucht habe.
Es macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn das mit der Dokumentation von Ärzten zu vergleichen. Es geht einzig und allein um die Heilpraktiker und ob diese in eine Doku"Plicht" genommen werden sollten. Und da bin ich immer noch dafür.
Was Ärzte da so treiben und wie weit dokumentieren noch Sinn macht( das heißt was alles dokumentiert werden sollte), ist dann eine andere Frage.
 

Cantharis

Geselle
1. Juli 2012
34
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Ich kenne die Dokumentation eines Heilpraktikers nicht. Mir gehts hierbei erstmal nur um die Pflicht dahinter und ich denke das kann tatsächlich nur zum Nutzen sein. Tele hat das ganz gut formuliert, was ich langwierig zu erklären versucht habe.
Es macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn das mit der Dokumentation von Ärzten zu vergleichen. Es geht einzig und allein um die Heilpraktiker und ob diese in eine Doku"Plicht" genommen werden sollten. Und da bin ich immer noch dafür.
Was Ärzte da so treiben und wie weit dokumentieren noch Sinn macht( das heißt was alles dokumentiert werden sollte), ist dann eine andere Frage.
Würde man entsprechende Pflichten nicht einseitig auf Heilpraktiker übertragen wollen,
sondern auch auf Ärzte, dann müsste man zugeben, dass die Kosten für diese Pflichten
im Falle der Ärzte die Solidargemeinschaft übernehmen muss, im Falle der Heilpraktiker
aber von deren bisherigem Einkommen abgezogen würde, ohne staatliche Zuschüsse.
Das wäre dann eher peinlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker

Würde man entsprechende Pflichten nicht einseitig auf Heilpraktiker übertragen wollen,
sondern auch auf Ärzte, dann müsste man zugeben, dass die Kosten für diese Pflichten
im Falle der Ärzte die Solidargemeinschaft übernehmen muss, im Falle der Heilpraktiker
aber von deren bisherigem Einkommen abgezogen würde, ohne staatliche Zuschüsse.
Das wäre dann eher peinlich.
Oder es wäre gerade ein Schritt nach vorn. Da die Heilpraktiker laut der Informationen hier sowieso schon dokumentieren, könnten sie als nächstes den Schritt in Richtung staatliche Zuschüsse gehen.
Eine Kostensteigerung gäbe es jedenfalls erstmal nicht.
 
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