Auf der Nordseeinsel Sylt hat ein privates Sicherheitsunternehmen hoheitliche Aufgaben übernommen, ohne daß die Öffentlichkeit davon Kenntnis genommen hat.
Umstritten ist dessen Nähe zum US-Militär, die rigorose Personalpolitik, die an die Geschehnisse bei LIDL Calw erinnern und imho auch die mangelnde gesetzliche Legitimation. Der Titel des nun folgenden Artikels ist bestimmt übertrieben, aber das schmälert gewiss nicht die Brisanz des Themas.
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Dem entgegen stehen die Vorgaben unseres Grundgesetzes, konkret Artikel 20, Absatz 2:
sowie Artikel 33, Absatz 4:
Wie steht ihr dem gegenüber?
Umstritten ist dessen Nähe zum US-Militär, die rigorose Personalpolitik, die an die Geschehnisse bei LIDL Calw erinnern und imho auch die mangelnde gesetzliche Legitimation. Der Titel des nun folgenden Artikels ist bestimmt übertrieben, aber das schmälert gewiss nicht die Brisanz des Themas.
Sylt bald Teil der USA?
von Thomas Brunst - 13.11.2005 11:15
Seit diesem Sommer sorgt die “Pondizei“ auf den Inseln Sylt und Föhr für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das US-gelenkte Sicherheitsunternehmen Pond Security unterhält beste Kontakte zur US-Regierung. Im Internet wird das Unternehmen für seine “hire & fire“-Mentalität - nicht nur - von den Mitarbeitern kritisiert.
Sylt bald Teil der USA?
Thomas Brunst, SAFERCITY.DE (13.11.05)
Seit Sommer 2005 ist das US-gelenkte Sicherheitsunternehmen Pond Security, mit Sitz im hessischen Hanau, für Teile der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Inseln Sylt und Föhr zuständig. Uniformierte “Pond-Guards“, die den amerikanischen Weißkopfseeadler und “stars & stripes“ im Schulterwappen tragen, bestreifen den öffentlichen Raum der Inseln (Straßen, Plätze und Strand) und verfolgen, nach eigenen Angaben, sogar Ordnungswidrigkeiten. In der Pond-Firmenzeitung Nr. 2/05 ist im Leitartikel „Pond-Guards auf Sylt“ zu lesen, dass das Sicherheitsunternehmen beispielsweise Gewerbetreibende kontrolliert und Strandpartys auflöst. Ausdrücklich gelobt wird hierbei die gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitsunternehmen und der Polizei (siehe hierzu: http://www.pond-security.de/uploads/media/pnews_2005_2.pdf ).
Entgegen dem Gewaltmonopol der Bundesrepublik wird der private Sicherheitsdienst bei seinen Streifengängen auf den Inseln hoheitlich tätig, da die “Pondizei“, so wird die Pond Security auf Sylt genannt, Personalien-/Identitätsfeststellungen durchführt und Platzverweise ausspricht. Somit sind die Pond-Insel-Guards ein klassischer Fall von “Befugniswildwuchs“, da privatem Sicherheitspersonal keine Sonderrechte, sondern lediglich die so genannten “Jedermannsrechte“ (Notwehr, Nothilfe und die vorläufige Festnahme eins Straftäters), zustehen. Weil es sich bei den Sylter bzw. Föhrer Pond-Guards um eine öffentliche Beauftragung, so genannte “public private partnerships“, handelt wird das Sicherheitsunternehmen aus Steuermitteln finanziert.
Mit Blick auf den Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz - und um einer Unterwanderung des staatlichen Gewaltmonopols durch “Private“ vorzubeugen - hatte Ende 2003 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. entschieden: „Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (Az.: 2Ss OWi 388/02, Hessisch Niedersächsische Allgemeine, 07.11.03) Das OLG schloss sich damit der Entscheidung eines Berliner Kammergerichts an.
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Dem entgegen stehen die Vorgaben unseres Grundgesetzes, konkret Artikel 20, Absatz 2:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
sowie Artikel 33, Absatz 4:
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Wie steht ihr dem gegenüber?