Bundeskanzler
Auserwählter Meister der Neun
- 11. April 2002
- 991
Zum Beipiel an die Fraktion der Grünen (ePost@Gruene-Fraktion.DE)
Und hier die Antwort!
Wie schaut es bei Euch aus? Welche Erfahrungen habt Ihr im Kontakt mit Politikern / politischen Organisationen? Ist das jetzt nur ein Gefühl, oder interessiert die das wirklich einen feuchten Dreck, wenn man sich als Bürger mal einbringen möchte? Wenn denen das zuviel Aufwand ist, täglich 10.000 eMails zu beantworten, dann sollen sie es doch sein lassen und den Kontakt einstellen. Aber so einen Käse zu versenden ist doch albern.
Ich glaub, ich bin jetzt ein Stück weit politikverdrossener als vorher. Danke, liebe Grünen-Fraktion, gut gemacht!
An: ePost-GRÜNE Bundestagsfraktion
Betreff: Einwanderungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern musste ich mit Bedauern feststellen, dass nun auch die letzte wichtige Partei Deutschlands ihren Vorbehalt gegen die Einschränkung von Bürgerrechten aufgegeben hat. Ausschließlich um des Machterhalts willen soll ein fundamentaler Träger der zivilisierten Justiz aufgegeben werden, der uns von Willkürstaaten unterscheidet. Ihr Verhandlungsführer hat gestern angekündigt, auf die CxU-Vorschläge einzugehen, nach dem Ausländer bei vorliegendem VERDACHT eines terroristischen Hintergrunds abgeschoben werden können.
Meine Damen und Herren, wisen Sie eigentlich noch was sie tun? Mit diesem DAMMBRUCH öffnen Sie einer Willkürjustiz Tür und Tor. da hilft es auch nicht, wenn Ihr Sprecher anstelle von VERDACHT lieber von TATSACHEN spricht. Nur Richter in ordentlichen Gerichtsverfahren stellen Tatsachen fest, welche dann entweder Konsequenzen nach sich ziehen (Verurteilung) oder nicht (Freispruch), niemals jedoch Ermittlungsbehörden; und schon gar nicht solche, die im Geheimen operieren, ihre Quellen nicht offen legen und mittels V-Männern sogar in der Szene mitmischen.
Selbst wenn ein Beschuldigter solche Tatsachen zugegeben hat, ist dies von einem ordentlichen Gericht festzustellen, alleine schon um auszuschließen, das die Ermittlungsbehörden keine Foltermethoden angewandt haben, um diese Aussage zu erpressen. Herr Schönbohm (CDU) und Herr Lafontaine (SPD) haben sich ja bereits klar für den Einsatz von Foltermethoden in Verhören ausgespochen. Ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann die Gruenen hier ebenfalls einschwenken? Vielleicht eine begrenzte Foltererlaubnis bei VERDACHT auf Terroraktivitäten und Kinderpornographie? Können Sie erkennen, wie schnell und einfach sich das ausweiten lässt, wenn erst einmal die Tür zur Polizeiwillkür geöffnet wurde?
Meine Bitte an Sie: Treten Sie bitte nach wie vor für den Erhalt der elementaren Bürgerrechte ein. Gehen Sie lieber in die Opposition als solche Machenschaften mitzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Und hier die Antwort!
Sehr geehrte...,
mit großer Sympathie habe ich Ihren Brief vom XY 2003 gelesen, in dem Sie sich eindringlich für eine Bleiberechtslösung für langjährig geduldete Menschen im Rahmen der Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz einsetzten. stimmt doch gar nicht
In den humanitären Regelungen des Zuwanderungsgesetzes hatten die Regierungsfraktionen insbesondere für Flüchtlinge wichtige Fortschritte erzielen können. Ich erinnere hier nicht nur an die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, sondern auch an die Angleichung des Status von Asylberechtigten und GFK-Flüchtlingen sowie die von uns vorgeschlagene Härtefallregelung. danach hab ich nicht gefragt
Durch diese Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes wurde das Ziel weit vorangebracht, nicht den Schutz vor, sondern den Schutz von Flüchtlingen zur Leitlinie staatlichen Handelns zu machen. Alle Beteiligten wissen, dass dies zu erreichen, nicht einfach war. Ob es zum Inkrafttreten eines Zuwanderungsgesetzes mit welchen inhaltlichen Verschiebungen kommen wird, darüber ringt – wie Sie wissen - zurzeit eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses. danach auch nicht
Die Unionsparteien sind mit einem Änderungspaket in die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses gegangenen, die auf eine vollständige Revision des Zuwanderungsgesetzes und damit auf eine deutliche Verschärfung des deutschen Ausländerrechts hinauslaufen.
man nähert sich der eigentlichen Fragestellung an
Die diesbezügliche Haltung der Bundestagsfraktion ist klar: In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Länderrates der Partei vom 22. Februar diesen Jahres setzt sich die Fraktion weiterhin für die Schaffung eines modernen, integrativen und verantwortungsbewussten Zuwanderungsgesetzes ein. Wir sind zu sinnvollen Kompromissen in der Sache bereit. Ein etwaiger Kompromiss aber muss unterm Strich zu einem Zuwanderungsrecht führen, das u. a. die Integration der hier lebenden Menschen in den Mittelpunkt aller Bemühungen stellt, Opfer geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung umfassend schützt und anerkannte menschenrechtliche Standards (z.B. Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention) uneingeschränkt und umfassend umsetzt.okay, also dann KEINE Verdachts-Ausweisung?
Im Hinblick auf die große Zahl der bereits heute Geduldeten – die zum Teil, worauf Sie zurecht hinweisen, seit Jahren bereits bei uns leben – haben wir zunächst nur eine begrenzte Übergangsregelung in §102 AufenthG vorgesehen. Mehr war in den bisherigen Verhandlungen nicht zu erreichen.auf gar nix hab ich hingewiesen!
Nun schlagen Sie – ähnlich wie auch bekannte Persönlichkeiten des politischen Lebens (Frau Schmalz-Jacobsen und Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger sowie Herr Dr. Schwarz-Schilling, Herr Blüm, Herr Dr. Geißler, Herr Koschnick, Herr Dr.^Schnoor, Herr v. Dohnanyi u. a. m.) eine weit gefasste Übergangsregelung für langjährig geduldete Menschen vor.NEIN, NIX hab ich vorgschlagen!
Dieses Anliegen wird von der Bundestagsfraktion inhaltlich voll unterstützt und in geeigneter Form auch in die laufenden Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss eingebracht.
Haaaaallllooo, aufwachen!
Denn eine schnelle und vor allem unbürokratische Prüfung und Überführung möglichst vieler der rund 250.000 geduldeten Personen in einen rechtmäßigen Status liegt nicht nur im legitimen Interesse der Betroffenen, sondern auch im wohlverstandenen Interesse der Verwaltungen der Bundesländer. kann ich unterstützen, trotzdem am Thema vorbei!
Inwiefern die Kompromisssuche im Vermittlungsausschuss von Erfolg gekrönt sein wird, kann zum heutigen Tage niemand seriös beantworten.Doch, Euer Verhandlungsführer ist ja bereits auf die CxU-Linie eingeschwenkt - oder doch nicht?
Aber eins ist aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen klar: Wir benötigen eine derartige Übergangsregelung für langjährige Duldungsfälle, ob nun im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes oder notfalls auch als Regelung unter den Bedingungen des geltenden Ausländergesetzes. was für eine Übergangsregelung?
Wir hoffen, hiermit Ihrem Anliegen zu entsprechen und wünschen Ihrem Engagement viel Erfolg, denn es dient der notwendigen Integration von Menschen, die nach jahrelanger Ungewissheit eine tragfähige Zukunftsperspektive in Deutschland erhalten sollten.
Ihr könnt mich doch mal kreuzweise, Ignoranten!
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
Info-Service
Wie schaut es bei Euch aus? Welche Erfahrungen habt Ihr im Kontakt mit Politikern / politischen Organisationen? Ist das jetzt nur ein Gefühl, oder interessiert die das wirklich einen feuchten Dreck, wenn man sich als Bürger mal einbringen möchte? Wenn denen das zuviel Aufwand ist, täglich 10.000 eMails zu beantworten, dann sollen sie es doch sein lassen und den Kontakt einstellen. Aber so einen Käse zu versenden ist doch albern.
Ich glaub, ich bin jetzt ein Stück weit politikverdrossener als vorher. Danke, liebe Grünen-Fraktion, gut gemacht!