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Suche einen bestimmten Ausweis°

Don

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.692
Ich suche einen bestimmten Ausweis, den ich zu Lebzeiten ausstellen lassen kann und der mich vor dem hinvegetieren schützt!

Ich habe gehört das es einen Ausweis geben soll in dem steht das der Besitzer sich weigert an lebensrettende Apperate angeschloßen zu werden, wenn ein Koma ähnlicher zustand erreicht ist.

Da ich keine Lust habe nur via Technik zu leben, oder besser gesagt zu vegetieren würde ich mir gerne solchen Ausweis ausstellen lassen. Was soll es den bringen wenn man nichts mehr mitbekommt; oder nicht mehr handeln kann und nur die Nerven der Familie und der Freunde strapaziert?

Um deutlich meinen Standpunkt zu vertreten:

Ich meine den Zustand in dem ein Mensch nur noch von Maschinen am Leben erhalten wird.

Don
 

Kundesbanzler

Geselle
26. März 2003
46
Keine Ahnung, wo man sowas bekommt. Aber zum Hintergrund:
Ich weiß nicht, ob ich sowas haben wollte. Solange es eine Chance gibt, dass ich wieder aufwache, würde ich doch schon an diesen Geräten hängen wollen. Aber wenn es keine Chance gibt, würde ich auch lieber die Geräte ausgeschaltet haben(man denke allein an den Energieverbrauch :wink:)
 

Vondenburg

Vollkommener Meister
11. Februar 2003
519
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann nennen sich diese Teile "Patiententestamente" oder "Patientenverfügung" Hier habe ich eine Seite über diese Patiententestamente entdeckt. Vielleicht hilft das weiter...
 

Tenshin

Geheimer Meister
13. Juli 2002
460
Konnichiwa ehrenwerter Don-san

Dafür gibt es meines Wissens nach die sogenannte "Patientenverfügung" in welcher der Patient festlegt, welche lebenserhaltenden Massnahmen er wünscht und welche er strikt ablehnt...Vordrücke dafür findest du entweder in Gesetzbüchern zum Thema, oder versuch mal nach diesem Dokument zu googeln.

Nachtrag : Soeben nehme ich zur Kenntnis, dass sich mein Posting mit jenem von vondenburg-san überschnitten hat.
Bitte vielmals um Entschuldigung

Hoffe gedient zu haben

<gassho>

sayonara

Tenshin
 

-H-G-

Geselle
6. Dezember 2002
20
Patientenverfügung

Hi!
Einfach unter www.patientenverfuegung.de schauen.

Ich hab immer son schreiben mit bei meinen Farhzeupapieren (nicht nur als Motorradfahrer unverzichtbar) in dem alles zur Veranlassung nach einem schweren Unfall steht.
Dasselbe habe ich zuhause hinterlegt zur sicherheit.
Aber falls der ernstfall eintritt ist nie garantiert ob dieser Wunsch auf verzicht der lebenserhaltende Massnahmen auch von den Ärzten entsprochen wird.

Soetwas in der Art:

http://www.lsvd.de/recht/pat.html

Andersherum kenne ich einen Fall an dem der betroffene jetzt sagt, "gut dass es die Maschinen zur lebenserhaltung gibt". Er wurde bereits von den Ärzten aufgegeben und hat sich dann trotzdem wieder aufgerappelt.
 

Don

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.692
Danke für die Tipps, ich werde mir diese Verfügung wohl auch besser in Zukunft organisieren.


Euer Don
 

Rosskeule

Vorsteher und Richter
7. Oktober 2002
750
Ich bin mir nicht sicher, aber ist diese Patientenverfügung mittlerweile eine bindende Verpflichtung für den behandelnden Arzt?
 

metropolis

Geheimer Meister
25. April 2002
346
ch bin mir nicht sicher, aber ist diese Patientenverfügung mittlerweile eine bindende Verpflichtung für den behandelnden Arzt?

Das denke ich mir auch ... der behandelnde Arzt ist dann vielleicht schon ein bisschen zu spät, oder? :wink: Ich dachte eigentlich, dass man diese Teile in jedem Krankenhaus (oder in seinem hauseigenen Krankenhaus) bekommen kann ... oder bei seinem Hausarzt (war das mit behandelnder Arzt gemeint @Rosskeule?) ...
 

Vondenburg

Vollkommener Meister
11. Februar 2003
519
@Rosskeule: Wenn die Patientenverfügung korrekt ausgefüllt wurde, dann ist sie für den behandelten Arzt bindend. (Siehe meinen vorherigen Link)
 

Rosskeule

Vorsteher und Richter
7. Oktober 2002
750
@Metro:
Der behandelnde Arzt ist ein Arzt der behandelt. Ich verstehe die Frage nicht ganz, es sei denn, hier wird die ganze Zeit von einem Organspendeausweis geredet.

@Vondenburg:
Ja. Aber ähnliche Versprechen gab es über die Patientenverfügung vor 5-6 Jahren auch schon, nur damals (mein letzter Stand der Dinge) teilten mir mehrer (hier und da und Gott sei Dank nicht an mir) behandelnde Ärzte mit, es gibt keine rechtliche Bindung für sie, sich daran zu halten. Das hat sich anscheinend geändert ... oder die angesprochenen Ärzte hatten ihr Eigentumswohnung in Nizza noch nicht ganz abbezahlt ...
 

Vondenburg

Vollkommener Meister
11. Februar 2003
519
@Rosskeule: Ich habe mich nochmal kundig gemacht. Dabei bin ich auf Erläuterungen zur Patientenverfügung der Ärztekammer Hamburg gestossen. http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/erlaeuterungen_zur_patientenverfueg.htm
Auszug:
Ihre Patientenverfügung kommt nur zur Anwendung, wenn Sie in der konkreten Situation nicht mehr einwilligungsfähig sind und Sie an einer Erkrankung leiden, die zum Tode führen wird. Ihre Patientenverfügung gibt Ihrem Arzt in dieser Situation einen wichtigen Hinweis auf Ihren mutmaßlichen Willen.

Die Bundesärztekammer hat dargelegt, dass Patientenverfügungen zu berücksichtigen sind, "sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde."
Ich glaube Du hast Recht. Da sollte nochmal nachgehakt werden. Allerdings würde ich dazu nicht die behandelnden Ärzte konsultieren, sondern direkt die zuständige Ärztekammer darauf ansprechen...
 

Rosskeule

Vorsteher und Richter
7. Oktober 2002
750
Vielleicht auch, aber ich denke, der Weg zum Arzt ist da immer noch der beste. Man sollte wissen, in welche behandelnden Hände man sich gibt und den Arzt des Vertrauens auf Herz und Nieren prüfen. Ich denke, es gibt auch Ärzte, die ohne Patientenverfügung wissen oder wenigstens verstehen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Es gibt solche Hausärzte, diese würden dann wenigstens den häuslichen Bereich abdecken. In der Situation eines Unfalls oder eines anderweitigen Krankenhausaufenthaltes wird es dann aber schon wieder schwierig, wenn die Versorgung ebend nicht mehr durch den Arzt des Vertrauens gewährleistet ist.
 

Vondenburg

Vollkommener Meister
11. Februar 2003
519
@Rosskeule: Da hast Du Recht. Aber bei Deinem zweiten genannten Fall könnte ein offizielles Fax von der Bundesärztekammer zur Rechtslage hinter die Patientenverfügung gepackt ein "Hinweisverstärker" sein.
 

Rosskeule

Vorsteher und Richter
7. Oktober 2002
750
Ich behalte mir den Glauben vor, meinem Lebenspartner genug eingebläut zu haben, im Notfall eigenmächtig kräftig genug gegen die Maschine zu treten, die mich am Leben erhält, wenn ich nicht mehr will. Soll er erben, das dürfte genug Anreiz sein ... :lol:
 

Don

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.692
aber wißt Ihr was das gemeine an Schlaganfällen ist? Es findet eine Erkrankung bedingte Wesensänderung statt. Damit ist man zwar krank genug um behandelt zu werden, jedoch ist man auch (leider) in der Lage vorher ausgefüllte Verfügungen (seien sie noch so sinnvol) ausser Kraft zu setzen. Dazu reicht das Gespräch mit einem Arzt.

Don
 

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