Mal wieder ein typischer "saschay2k" :-)
Nachdem meine Lieblingsthread zu diesem Thema nach heftigen Wortgefechten geschlossen wurde (snief) ... möchte ich die Thematik nochmal anders aufgreifen ...
Ich bitte um Beachtung folgender fiktiver Situation:
Ankläger/Nichtraucher:
Hallo Rauchware, darf ich Sie Zigarette nenne?
Rauchware:
Gerne auch Zigarillo oder Zigarre, wie es Ihnen beliebt Herr Staatsanwalt.
NR:
Kann man mit Sicherheit auschließen, dass durch Ihren Nebenstromrauch unbeteiligte Nichtraucher geschädigt werden? Antworten Sie bitte mit Ja oder Nein!
R:
Das kann man leider nicht so ...
NR:
Bitte nur Ja oder Nein!
R:
Nein!
NR: Gibt es eine medizinische Notwendigkeit, dass sie in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen konsumiert werden?
R:
Nein!
NR: Gibt es eine medizinische Notwendigkeit, dass sie konsumiert werden?
R:
Nein!
NR: Welchen Sinn hat es dann, sie zu konsumieren?
R: Es geht um Genuss und Entspannung des Konsumenten.
NR: Ist dieser Genuss oder die erzielte Entspannung durch Ihren Konsum höher zu bewerten als eine nicht auszuschließende gesundheitliche Gefährdung unbeteiligter Nichtraucher.
R: Also, viele meiner ...
NR: Bitte nur Ja oder Nein!
R: Nein!
NR: Kann man auschließen, dass Zigaretten süchtig machen?
R: Nein!
NR: Würden sie sagen, dass Tabakkonzerne gewinnorientiert arbeiten?
R: Ja!
NR: Würden Sie sagen, dass ein nicht auszuschließendes Suchtpotenzial von Rauchwaren den Tabakkonzernen zum Vorteil gereicht?
R: Ja!
NR: Würden Sie sagen, dass ein nicht auszuschließendes Suchtpotenzial von Rauchwaren dem Konsumenten zum Vorteil greicht?
R: Nein!
NR: Rein hypothetisch: Wenn sich eines Tages ein unwiderlegbarer Beweis dafür fände, dass ein bestimmter Mensch eindeutig an den Folgen des Passivrauchens gestorben ist. Wäre dann nicht schon heute jede nur denkbare Maßnahme zum Schutz unbeteiligter Nichtraucher äußerst sinnvoll.
R: Ähhhhh .... Ja ....
NR: Rein hypothetisch: Wenn sich eines Tages herausstellen sollte, dass Passsivrauchen vollkommen unbedenklich ist und bis zu diesem Zeitpunkt umfangreiche Schutzmaßnahmen für Nichtraucher durchgeführt worden sind, wem hat das körperlich geschadet??
R: Ähemmm? Niemandem!
NR: Wäre es durch diese Schutzmaßnahmen zu einem Gewinnverlust bei der Tabakindustrie gekommen?
R: Möglicherweise. Ja!
NR: Könnte man also sagen, dass die Tabakindustrie unter diesem Aspekt nicht an wirkungsvollen Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher interessiert ist, sofern diese den Umsatz beeinträchtigen?
Verteidiger:
Einspruch!
Richter:
Statt gegeben!
NR: Danke! Keine Weiteren Fragen!
Nachdem meine Lieblingsthread zu diesem Thema nach heftigen Wortgefechten geschlossen wurde (snief) ... möchte ich die Thematik nochmal anders aufgreifen ...
Ich bitte um Beachtung folgender fiktiver Situation:
Ankläger/Nichtraucher:
Hallo Rauchware, darf ich Sie Zigarette nenne?
Rauchware:
Gerne auch Zigarillo oder Zigarre, wie es Ihnen beliebt Herr Staatsanwalt.
NR:
Kann man mit Sicherheit auschließen, dass durch Ihren Nebenstromrauch unbeteiligte Nichtraucher geschädigt werden? Antworten Sie bitte mit Ja oder Nein!
R:
Das kann man leider nicht so ...
NR:
Bitte nur Ja oder Nein!
R:
Nein!
NR: Gibt es eine medizinische Notwendigkeit, dass sie in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen konsumiert werden?
R:
Nein!
NR: Gibt es eine medizinische Notwendigkeit, dass sie konsumiert werden?
R:
Nein!
NR: Welchen Sinn hat es dann, sie zu konsumieren?
R: Es geht um Genuss und Entspannung des Konsumenten.
NR: Ist dieser Genuss oder die erzielte Entspannung durch Ihren Konsum höher zu bewerten als eine nicht auszuschließende gesundheitliche Gefährdung unbeteiligter Nichtraucher.
R: Also, viele meiner ...
NR: Bitte nur Ja oder Nein!
R: Nein!
NR: Kann man auschließen, dass Zigaretten süchtig machen?
R: Nein!
NR: Würden sie sagen, dass Tabakkonzerne gewinnorientiert arbeiten?
R: Ja!
NR: Würden Sie sagen, dass ein nicht auszuschließendes Suchtpotenzial von Rauchwaren den Tabakkonzernen zum Vorteil gereicht?
R: Ja!
NR: Würden Sie sagen, dass ein nicht auszuschließendes Suchtpotenzial von Rauchwaren dem Konsumenten zum Vorteil greicht?
R: Nein!
NR: Rein hypothetisch: Wenn sich eines Tages ein unwiderlegbarer Beweis dafür fände, dass ein bestimmter Mensch eindeutig an den Folgen des Passivrauchens gestorben ist. Wäre dann nicht schon heute jede nur denkbare Maßnahme zum Schutz unbeteiligter Nichtraucher äußerst sinnvoll.
R: Ähhhhh .... Ja ....
NR: Rein hypothetisch: Wenn sich eines Tages herausstellen sollte, dass Passsivrauchen vollkommen unbedenklich ist und bis zu diesem Zeitpunkt umfangreiche Schutzmaßnahmen für Nichtraucher durchgeführt worden sind, wem hat das körperlich geschadet??
R: Ähemmm? Niemandem!
NR: Wäre es durch diese Schutzmaßnahmen zu einem Gewinnverlust bei der Tabakindustrie gekommen?
R: Möglicherweise. Ja!
NR: Könnte man also sagen, dass die Tabakindustrie unter diesem Aspekt nicht an wirkungsvollen Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher interessiert ist, sofern diese den Umsatz beeinträchtigen?
Verteidiger:
Einspruch!
Richter:
Statt gegeben!
NR: Danke! Keine Weiteren Fragen!