a-roy
Mensch
- 22. Oktober 2007
- 11.473
AW: Todesstrafe ja oder nein?
Gegen wen haben sich denn jugendliche steinewerfer gewehrt, Frl.Suleika?
Gegen wen haben sich denn jugendliche steinewerfer gewehrt, Frl.Suleika?
Gegen wen haben sich denn jugendliche steinewerfer gewehrt, Frl.Suleika?
:badtread:Anders thema, aber dennoch nahe dran. Ich erinnere an den Holzklotzwerfer von oldenburg, welcher eine frau aus telgte ermordet hat. Auch hier rübe ab, wenn die beweislage eindeutig ist.
Hier das andere Thema:
Gerade heute im Radio: (aus dem kopf zitiert) -"auf der autobahn A1 Zwischen klein tupfingen und gross tupfingen wird gewarnt vor Personen die steine auf die fahrbahn werfen"
Wie kann diese meldung in den Rundfunk (DLF) kommen?
Das ist doch krank! a) wie kann es erst in den nachrichten kommen bevor die polizei das unter bindet?
b) Warum hält kein autofahrer an (z.B. der, der das gemeldet hat), geht auf die brücke und stellt sicher das die mit ihren händen und armen niemals mehr steine auf eine autobahn werfen können?
Völlig unverständlich für mich. Da kann jemand mal so richtig die sau rauslassen, ich würde das billigen, und dennoch macht das niemand?
Würde hier im Forum einer das als "selbst justiz" und strafbar empfinden, wenn jemand aus "notwehr" jugendlichen autobahnbrückensteinewerfern beide arme bricht und das mehrfach?
@ anonymen user, die jugendlichen steinewerfer haben sich ja gewehr. Hier ist die frage ob der staatsbürger, welche meineserachtens seiner bürgerpflicht nachgekommen ist sich strafbar macht und ab wann? Was ist erlaubt um menschneleben zu retten?
Wie heißt es den im juristen deutsch, wenn 2 Jugendliche einen rentner tot treten wollen und man dazwischen geht. Hilfeleistung?
Wie macht man sich bei solchen fällen als Hilfeleistender strafbar? Und ab wann, ein gebrochener unterkiefer und schon ist der hilfeleistender ein täter, notwehr ist es ja im grunde nicht, da man aktiv eingreift, oder doch?
und stellt sicher das die mit ihren händen und armen niemals mehr steine auf eine autobahn werfen können?
Völlig unverständlich für mich. Da kann jemand mal so richtig die sau rauslassen, ich würde das billigen, und dennoch macht das niemand?
Würde hier im Forum einer das als "selbst justiz" und strafbar empfinden, wenn jemand aus "notwehr" jugendlichen autobahnbrückensteinewerfern beide arme bricht und das mehrfach?
Unsachgemäß ... im Sinne von "voreilig" oder "irrtümlich" beruft man sich auf Putativnotwehr, um vielleicht einer Verurteilung zu entgehen.Bei der ersten hilfe leistung durch leien, gibt es ja auch einen gewissen spielraum, falls sie es unsachgemäss bzw. überteiben, und notwehr ist ja nichts anderes als erste hilfe.
Kriminalität in Deutschland:
Kriminalität in den USA:
- <LI itxtvisited="1">3 Morde pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">9 Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">3.894 Diebstähle pro 100.000 Einwohner
- 68.396 Häftlinge
Vergleich: In den USA ist die Mordrate doppelt so hoch wie in Deutschland. Vergewaltigungen kommen sogar viermal so häufig vor. Grund dafür ist insbesondere eine starke Waffenlobby, welche Einschränkungen beim Erwerb von Waffen durch Hinweis auf die Verfassung ablehnt. Die Häufigkeit von Drogendelikte ist eine der höchsten auf der Welt. Und mit insgesamt 2 Millionen Häftlingen sitzen in den USA etwa 25% aller Kriminellen weltweit.
- <LI itxtvisited="1">6 Morde pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">36 Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">1.145 Diebstähle pro 100.000 Einwohner
- 2 Millionen Häftlinge
§ 127 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Grenzen:
Verhältnismäßigkeit der Festnahmehandlung
Die Festnahmehandlung muss erforderlich und im Verhältnis zur Bedeutung der Sache angemessen sein; darunter fallen nicht mehr lebensgefährliche Verletzungen, z.B. gezielter Schuss in die Beine des Flüchtenden. (streitig bei Tötungsdelikten)
Wenn man so eine Brückenteufel-Geschichte mitbekommt ( hier ganz in der Nähe, man kennt das Gesicht des Opfers) neigt man wohl schnell dazu sich vorzustellen dass sich so ein Teufel bei der Festsetzung mal heftigst verletzen könnte .... ja vorstellen kann ich mir sowas in Farbe
Selbstjustiz, tolle Sache!? ich überleg gerade welches die gerechte Strafe für die Nachbarin wäre....Zunge ab oder.....
Sche
Hallo Schechina
Selbstjustiz finde ich nicht so pralle, aber für Zivilcourage bin ich immer zu haben ...
Vertrau mir einfach mal dass ich stets bemüht bin angemessen zu handeln
Gruss Grubi
Da habe ich es:
Köln: Ein 66-jähriger Rentner beobachtet 3 Männer, die sich mit Werkzeug an parkenden Autos zu schaffen machten. Dummerweise sprach er sie an.
Aus
www.SuckingPlanet.com - Knstlicher Darmausgang rettet Mann das Leben
Hi
Ich schlage vor, lebenslänglich Nachtschicht in karitativer Einrichtung ...Beutel wechseln.
Gruss Grubi