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Todesstrafe ja oder nein?

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Gegen wen haben sich denn jugendliche steinewerfer gewehrt, Frl.Suleika?
 

Frl. Suleika

Gesperrter Benutzer
3. Juli 2008
392
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Gegen wen haben sich denn jugendliche steinewerfer gewehrt, Frl.Suleika?


gegen den fiktiven autofahrer der anhielt, um dem werfen ein ende zu bereiten. Sprich, der autofahrer hat sich selber in eine situation manövrierd, in der er die steine werfer in notwehr verbrügeln musste.

(oder eben nicht notwehr. hilfeleistung war es ja auch nicht, ja was war es und wie weit darf man da gehen?)
 

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Anders thema, aber dennoch nahe dran. Ich erinnere an den Holzklotzwerfer von oldenburg, welcher eine frau aus telgte ermordet hat. Auch hier rübe ab, wenn die beweislage eindeutig ist.
:badtread:

Ein derartiges Toetungsdelikt nennt sich im Juristendeutsch Todschlag, weil der Tod "billigend" in Kauf genommen wurde und der Volltreffer Zufall war.

Um Enthauptungen durchzufuehren setzen wir dann ne ?Gulliotiene? oder nen Henker ein und wer wischt die Sauerei auf, waere eigentlich ein Job fuer Herrn Suleika.


Hier das andere Thema:
Gerade heute im Radio: (aus dem kopf zitiert) -"auf der autobahn A1 Zwischen klein tupfingen und gross tupfingen wird gewarnt vor Personen die steine auf die fahrbahn werfen"

Wie kann diese meldung in den Rundfunk (DLF) kommen?
Das ist doch krank! a) wie kann es erst in den nachrichten kommen bevor die polizei das unter bindet?
:plan: b) Warum hält kein autofahrer an (z.B. der, der das gemeldet hat), geht auf die brücke und stellt sicher das die mit ihren händen und armen niemals mehr steine auf eine autobahn werfen können?
Völlig unverständlich für mich. Da kann jemand mal so richtig die sau rauslassen, ich würde das billigen, und dennoch macht das niemand?

Würde hier im Forum einer das als "selbst justiz" und strafbar empfinden, wenn jemand aus "notwehr" jugendlichen autobahnbrückensteinewerfern beide arme bricht und das mehrfach?

Waere wohl auch so eher ein Job fuer Leute wie Herrn Suleika.

In der Praxis wird es mit den Gewaltphantasien aber wohl nix werden, weil so feige Steinewerfer, ruckzuck das Weite suchen werden, wenn sie merken dass da einer voll abbremst, den Rueckwaertsgang reinhaut (illegal) wieviel hundert Meter zurueckfaehrt und dann anfaengt den Berg hochzukeuchen.

Aber so Supersportler, mit Kampfsport Erfahrung wie Herr Suleika, sind dann erst leicht angewaermt um dann, zu Fuss, die Fluechtenden zu stellen und Ihnen ein bisschen die beiden Arme zweifach zu brechen. :ironie:
 

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
AW: Todesstrafe ja oder nein?

@ anonymen user, die jugendlichen steinewerfer haben sich ja gewehr. Hier ist die frage ob der staatsbürger, welche meineserachtens seiner bürgerpflicht nachgekommen ist sich strafbar macht und ab wann? Was ist erlaubt um menschneleben zu retten?

Wie heißt es den im juristen deutsch, wenn 2 Jugendliche einen rentner tot treten wollen und man dazwischen geht. Hilfeleistung?
Wie macht man sich bei solchen fällen als Hilfeleistender strafbar? Und ab wann, ein gebrochener unterkiefer und schon ist der hilfeleistender ein täter, notwehr ist es ja im grunde nicht, da man aktiv eingreift, oder doch?

Aber Frl. Suleika, das ist doch ganz einfach! Notwehr ist die Tat, die geboten ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, sinngemäß zitiert.

Das was Sie beschrieben haben, mein Fräulein,

und stellt sicher das die mit ihren händen und armen niemals mehr steine auf eine autobahn werfen können?
Völlig unverständlich für mich. Da kann jemand mal so richtig die sau rauslassen, ich würde das billigen, und dennoch macht das niemand?

dient aber nicht mehr der Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs, sondern der Prävention, offenbar, indem die Steinewerfer zum Krüppel geschlagen werden. Das mag man für geboten oder legitim halten, es ist jedenfalls keine Notwehr mehr. Ich hatte Sie auch so verstanden, daß Ihnen das bewußt ist, da Sie doch den Begriff Notwehr in Anführungszeichen gesetzt hatten.

Würde hier im Forum einer das als "selbst justiz" und strafbar empfinden, wenn jemand aus "notwehr" jugendlichen autobahnbrückensteinewerfern beide arme bricht und das mehrfach?

Sie sind wohl eher keine Freundin des rechtsstaatlichen Verfahrens?
 

Frl. Suleika

Gesperrter Benutzer
3. Juli 2008
392
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Lieber anonymer Nutzer,

ich habe "notwehr" geschrieben, weil ich einfach nicht weiß wie weit es geht, also ob das aktive eingreiffen auch als notwehr zählt. Wenn das so ist, wie sie sagen (und ich glaube ihnen) ist bei einer massenschlägerei einer schuld und alle anderen verüben notwehr. Das sie jedesmal jemanden zur hilfe eilen (das war mir nicht bewußt).

Nun die "Prävention" war etwas vorschnell geurteilt :), den die zukunft ist ungewiss, hätte der fiktive autofahrer nicht eingegriffen, hätten die ja vielleicht sowieso aufgehört, folglich ist jede notwehr prävention.

Ich erinnere auch gerne an monty pyton, und ritter der kokusnuss, der legendäre schwertkampf, als nach einem längeren gefecht, der stumpf ohne beine und arme fragte ob es unendschieden ist? :)

Die steinewerfer hatten natürlich nach dem ein arm gebrochen wurde, sich bemüht mit dem gesunden arm nach einen stein zu greifen, diese musste verhindert werden :).

Bei der ersten hilfe leistung durch leien, gibt es ja auch einen gewissen spielraum, falls sie es unsachgemäss bzw. überteiben, und notwehr ist ja nichts anderes als erste hilfe.

Nun, ich wollte ihnen einfach mal widersprechen, ich habe jetzt verstanden, was notwehr ist und sie müssen auf meine eher spassig gemeinten anmerkungen nicht eingehen :), um sie "richtig" zu stellen.


Nun, der rechtstaat ist eine gute sache.
Es gibt da eben 2 wege, man kann seinen nachbarn fragen ob er die Hecke schneidet oder man kann das ordnungsamt anrufen, welches einen termin setzt. Ich finde es besser den nachbarn zu fragen.

ask not what your country can do for you—ask what you can do ... JFK.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Bei der ersten hilfe leistung durch leien, gibt es ja auch einen gewissen spielraum, falls sie es unsachgemäss bzw. überteiben, und notwehr ist ja nichts anderes als erste hilfe.
Unsachgemäß ... im Sinne von "voreilig" oder "irrtümlich" beruft man sich auf Putativnotwehr, um vielleicht einer Verurteilung zu entgehen.
Übertreiben im Sinne "nicht erfolgte Beachtung der Verhältnismäßigkeit" oder ein schlichter Schlag zuviel ... ist es grundsätzlich nicht mehr Notwehr, sondern Körperverletzung.
Wer aus der "Bronx von Berlin" stammt, sollte das wissen.
... "Bronx von Berlin" ... welche denn überhaupt? ... egal ...

Gruß
Holo
 

Frl. Suleika

Gesperrter Benutzer
3. Juli 2008
392
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Lieber Herr Holo,

ich kenne genügend Juristen, um zu wissen dass man sich mit denen nicht unterhalten kann da sie einfach eine andere sprache sprechen. Durch die einfügung des grundsätzlich sind ja schon wieder alle türen geöffnet worden.
Zu meiner Zeit hieß Bronx-von-berlin nicht brutalität und jugendbanden, sondern Arbeiterschicht, damals konnte man ein Kind mit ca. 7 jahren noch fast unbeaufsichtigt spielen lassen, heute geht das wohl nirgenswo mehr in Deutschland.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hallo Suleika,

Kann es sein das du Deutschland mit Amerika verwechselst?


Kriminalität in Deutschland:
  • <LI itxtvisited="1">3 Morde pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">9 Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">3.894 Diebstähle pro 100.000 Einwohner
  • 68.396 Häftlinge
Kriminalität in den USA:
  • <LI itxtvisited="1">6 Morde pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">36 Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohner <LI itxtvisited="1">1.145 Diebstähle pro 100.000 Einwohner
  • 2 Millionen Häftlinge
Vergleich: In den USA ist die Mordrate doppelt so hoch wie in Deutschland. Vergewaltigungen kommen sogar viermal so häufig vor. Grund dafür ist insbesondere eine starke Waffenlobby, welche Einschränkungen beim Erwerb von Waffen durch Hinweis auf die Verfassung ablehnt. Die Häufigkeit von Drogendelikte ist eine der höchsten auf der Welt. Und mit insgesamt 2 Millionen Häftlingen sitzen in den USA etwa 25% aller Kriminellen weltweit.

Keine Gewährleistung für die Quelle!

Kriminalität in Deutschland und Amerika - SimsForum.de - Die größte deutschsprachige Simmunity

Aber das sie Kriminaltitätsrate in Amerika viel höher ist als bei uns ist wohl bekannt.

Es steht ein Vergleich von Deutschland und anderen europäischen Ländern an.

LG.Sche
 

Frl. Suleika

Gesperrter Benutzer
3. Juli 2008
392
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Schechina,

würdest du/sie heute ein 7 Jähriges Kind unbeaufsichtigt auf einen öffentlichen spielplatz spielen lassen?
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.686
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hi

@ Schechina , ich denke in dem Fall kannste Statistik aussen vor lassen.

Da geht es doch schlicht um das persönliche empfinden ob man sein Kind mit 7 Jahren allein auf eine Grossstadt losgehen lassen kann...
Es sind nicht nur die vielen traurigen Nachrichten über Kinderschänder
oder Jugendkriminalität, es geht auch um das persönliche empfinden
wenn man sein Umfeld beobachtet.
Und wenn man sich die Hot-Spots in Grossstädten anschaut neigt man doch wohl eher dazu sein Kind gut im Auge zu behalten.

@ Suleika
Zu der Frage ob man einem auf frischer Tat ertappten Brückenteufel in Notwehr die Knochen brechen soll...
Nun , jeder hat das Recht einen auf frischer Tat ertappten vestzusetzen

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Grenzen:

Verhältnismäßigkeit der Festnahmehandlung

Die Festnahmehandlung muss erforderlich und im Verhältnis zur Bedeutung der Sache angemessen sein; darunter fallen nicht mehr lebensgefährliche Verletzungen, z.B. gezielter Schuss in die Beine des Flüchtenden. (streitig bei Tötungsdelikten)

Nochmal zum mitlesen " nicht lebensgefährlich verletzen"
Jetzt hab ich keine Ahnung ob man an gebrochenem Arm sterben kann,
wenn man nach der Festsetzung sofort Polizei und Notarzt verständigt ?
:honk:

Ich muss gelegentlich schonmal jemanden festsetzen.
Ich fahre besser damit wenn ich den Verdächtigen mit ruhigen Worten davon überzeuge dass er sich jetzt besser kooperativ zeigt... freundlich überrumpeln ist eine gute Taktik ;)
( ich tippe mal vorsichtshalber dazu dass ich nicht bei der Bullerei arbeite *g*)

Wenn man so eine Brückenteufel-Geschichte mitbekommt ( hier ganz in der Nähe, man kennt das Gesicht des Opfers) neigt man wohl schnell dazu sich vorzustellen dass sich so ein Teufel bei der Festsetzung mal heftigst verletzen könnte .... ja vorstellen kann ich mir sowas in Farbe :evil:

Gruss Grubi
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Zu den steinewerfern: ab von der brücke auf die autobahn.
war das jetzt satirisch gemeint, liebe lesenden?
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hallo Grubi,

Wenn man so eine Brückenteufel-Geschichte mitbekommt ( hier ganz in der Nähe, man kennt das Gesicht des Opfers) neigt man wohl schnell dazu sich vorzustellen dass sich so ein Teufel bei der Festsetzung mal heftigst verletzen könnte .... ja vorstellen kann ich mir sowas in Farbe :evil:

Wegen einer Falschaussage, "er hätte Handgranaten" von einer Nachbarin angezeigt, überfiel ein Einsatzkommando einen Mann in seiner Wohnung.

Dabei trat ein Beamter dem Mann so in die Wirbelsäule, daß dieser bleibende Schäden erlitt.

Bis heute hat er keine Entschädigung bekommen und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Selbstjustiz, tolle Sache!?:ironie: ich überleg gerade welches die gerechte Strafe für die Nachbarin wäre....Zunge ab oder.....

Sche
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.686
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Selbstjustiz, tolle Sache!?:ironie: ich überleg gerade welches die gerechte Strafe für die Nachbarin wäre....Zunge ab oder.....

Sche

Hallo Schechina

Selbstjustiz finde ich nicht so pralle, aber für Zivilcourage bin ich immer zu haben ...
Vertrau mir einfach mal dass ich stets bemüht bin angemessen zu handeln :norma:

Gruss Grubi
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hallo Schechina

Selbstjustiz finde ich nicht so pralle, aber für Zivilcourage bin ich immer zu haben ...
Vertrau mir einfach mal dass ich stets bemüht bin angemessen zu handeln :norma:

Gruss Grubi


Natürlich vertrau ich Dir in dieser Beziehung.:winken:

LG.Sche
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.686
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hi

Ich schlage vor, lebenslänglich Nachtschicht in karitativer Einrichtung ...Beutel wechseln. :sabber:

Gruss Grubi
 

Anonymer User

will lieber unerkannt bleiben
1. Januar 1970
225
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Einmauern. Solange Verwandte oder selbstlose Spender die Opferentschädigung abstottern, gibt es Wasser und Brot, sonst nur noch Wasser.
 

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