Saddam bleibt die Todesstrafe nicht erspart
Interview
"Saddam bleibt die Todesstrafe nicht erspart"
http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/432/54378/
weiteres: Die Anklage gegen Saddam steht
Interview
"Saddam bleibt die Todesstrafe nicht erspart"
http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/432/54378/
Das Statut des Tribunals beruht auf zwei Hauptquellen: Zum einen dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Definition der Verbrechen, für das irakische Gericht zuständig sein soll, ist fast wörtlich aus dem Römischen Statut übernommen. Das ist eine gewisse Ironie, denn die USA lehnen den Internationalen Strafgerichtshof nach wie vor ab.
Die zweite Säule ist irakisches Recht. Und zwar altes irakisches Recht.
sueddeutsche.de: Also Gesetze aus der Zeit des Regimes Saddam Hussein?
Paulus: Sogar älter als die Ära Saddam. Es gab formal die ganzen schönen Gesetze in den Büchern, mehr oder weniger wie wir sie auch haben. Aber sie wurden eben nicht in derselben Weise angewendet, um es vorsichtig auszudrücken.
weiteres: Die Anklage gegen Saddam steht