morkaz schrieb:Er hat nur seine Meinung geäußert, und das privat und nicht mal im Dienst oder in der Öffentlichkeit. Auch wenn es eine unbequeme Meinung ist, hat er das Recht dazu.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Quelle: http://www.artikel5.de/
Na und? Deshalb kann Struck in doch trotzdem rausschmeißen!