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Unsinnige Gesetze - oder wie man den Steuerzahler sonst noch abzocken kann!

Wusstet ihr von diesem Gesetz?

  • Nein nie davon gehört.

    Stimmen: 3 100,0%
  • Klar, dass weiß doch jeder.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ist mir doch egal, ich heirate sowieso nicht.

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    3

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.021
Gesetze in Deutschland sind manchmal bizarr. In Deutschland ist es gängige Praxis, dass ein Partner auch dann noch weiter den Versorgungsausgleich für den Ehepartner bezahlt, wenn dieser verstorben ist.
Hört sich unglaublich an, ist aber so.

Da wundert es einen nicht, dass immer mehr Menschen von Altersarmut betroffen sind. Die Rentenkassen sahnen für tote Menschen ab und stecken sich das Geld in die Tasche.

Wegen eines unglaublichen Gesetzes müssen in Deutschland hunderte Menschen Rente für tote Angehörige zahlen. Ein Berliner Rentner hat nun durchgesetzt, dass diese Praxis aufhört. Damit macht er auch anderen Betroffenen Hoffnung.

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, war die geschiedene Frau des Mannes 2005 verstorben. Trotzdem musst er weiterhin Geld von seiner Rente abgeben, Monat für Monat, insgesamt weit über 25.000 Euro.

Schuld war jedoch kein Fehler des heute 76-Jährigen, sondern ein bizarres Gesetz. Demnach läuft ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich auch nach dem Tod des Partners weiter, der das Geld eigentlich empfangen soll.http://www.focus.de/finanzen/recht/...fuer-seine-tote-frau-bezahlen_id_7743595.html

Man darf sich nun fragen, wie viele unsinnige Gesetze es wohl sonst noch gibt in Deutschland. Welche Beispiele kennt ihr?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.139
Der Artikel ist höherer Blödsinn und offenbart ein tiefsitzendes Unverständnis juristischen und wirtschaftlichen Denkens und einfachster Logik. Ich finde die angesprochene Regelung weder unsinnig noch ungerecht.
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.021
Der Artikel ist höherer Blödsinn und offenbart ein tiefsitzendes Unverständnis juristischen und wirtschaftlichen Denkens und einfachster Logik. Ich finde die angesprochene Regelung weder unsinnig noch ungerecht.

Was findest du denn gerecht daran, dass jemand einen Rentenausgleich für den bereits verstorbenen Partner zahlen muss? Eine einfache Erklärung wäre da schon angebracht.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.046
Es geht um den geschiedenen Partner. Beim üblicheren Versorgungsausgleich durch Verrechnung der Rentenpunkte bekommst Du die an den Ex-Partner überschriebenen Punkte auch nicht wieder zurück, wenn der verstirbt. Diese Punkte gehören Dir nach der Scheidung nicht mehr und Du kriegst sie auch nicht wieder.

Warum soll der schuldrechtliche Versorgungsausgleich - wo statt der Punkte, die Dir nicht gehören, eben direkt Geld, das Dir nicht gehört tansferiert wird, besser gestellt sein?
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.021
Es geht um den geschiedenen Partner. Beim üblicheren Versorgungsausgleich durch Verrechnung der Rentenpunkte bekommst Du die an den Ex-Partner überschriebenen Punkte auch nicht wieder zurück, wenn der verstirbt. Diese Punkte gehören Dir nach der Scheidung nicht mehr und Du kriegst sie auch nicht wieder.

Warum soll der schuldrechtliche Versorgungsausgleich - wo statt der Punkte, die Dir nicht gehören, eben direkt Geld, das Dir nicht gehört tansferiert wird, besser gestellt sein?

Nun kann der noch lebende nicht mehr von der Rente leben und der Tote erhält sie nicht, ich finde das sehr ungerecht.Und anscheinend, ist das Gericht da meiner Meinung.
Zitat:
"Wegen eines unglaublichen Gesetzes müssen in Deutschland hunderte Menschen Rente für tote Angehörige zahlen. Ein Berliner Rentner hat nun durchgesetzt, dass diese Praxis aufhört. Damit macht er auch anderen Betroffenen Hoffnung.[...]
Künftig bekommt er seine volle Rente
Dass der Versorgungsausgleich jedoch auch nach dem Tod des Partners weitergeht, wollte dem Berliner Rentner nicht in den Kopf. Wie die "Bild" berichtet, zog er vor Gericht – und gewann. Künftig muss er keine Rentenansprüche mehr an seine verstorbene Frau abgeben.http://www.focus.de/finanzen/recht/...fuer-seine-tote-frau-bezahlen_id_7743595.html"
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.046
Muss ich leider widersprechen. Natürlich ist schön, wenn man mehr Geld bekommt, keine Frage, aber j e t z t ist es ungerecht. Ich versuche es noch einmal zu erklären:

Bei den meisten Alterssicherungen lässt sich zum Zeitpunkt der Scheidung einwandfrei beziffern, welche Anwartschaften während der Zeit der Ehe entstanden sind. Diese werden dann gegeneinander verrechnet und übertragen. In Form von gut geschriebenen Rentenpunkten, angesparter Versicherungssummen usw. Für denjenigen, der beim Saldo schlechter da steht, ist dieses Geld, sind diese Rentenpunkte ein für alle Mal weg. Auch dann, wenn dem begünstigten, frisch geschiedenen Ehepartner gleich beim Verlassen des Gerichts ein Ziegelstein auf den Kopf fällt und er deswegen überhaupt niemals eine Zahlung aus der Alterversorgung erhalten wird.

Der schuldnerische Versorgungsausgleich, um den es hier geht, kommt normalerweise nur dann Betracht, der der sofortige Versorgungsausgleich aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Beispielsweise bei einer Betriebsrente, deren Unverfallbarkeit an eine Mindest-Betriebszugehörigkeit geknüpft ist, die zum Zeitpunkt der Scheidung eben noch nicht gegeben war. Dann lässt sich natürlich auch errechnen, welcher Anspruuch während der Ehezeit entstanden ist, aber es ist zum Zeitpunkt der Scheidung eben noch nicht sicher, ob die Unverfallbarkeit dieses Anspruchs überhaupt jemals erreicht wird, und ein finanzieller Ausgleich dieser Versorgungsansprüche ist daher zum Zeitpunkt der Scheidung nicht möglich.

Und genau dieser (Ausnahme-)fall ist jetzt durch dieses Urteil besser gestellt, als wenn der Ausgleich aufgrund zufällig bereits bestehender Unverfallbarkeit gleich bei der Scheidung durchgeführt worden wäre. Sorry - das soll jetzt gerecht sein?

Die "weit über 25000 EUR" die dieser arme, arme Rentner bisher verloren hat, relativieren sich durchaus etwas, wenn man bedenkt, dass sich diese Summe in 12 Jahren angesammelt hat - da fiel eben eine Zusatzleistung um 175,- EUR im Monat geringer aus - bzw. noch nicht mal das: sie hat sich eben nicht um 175,- nach dem Tod des Ex-Ehepartners erhöht. Unangenehm, aber kein Weltuntergang. Und, da es sich um eine Zusatzleistung handelt, hat es hat auch niemanden getroffen, der am Bahnhof Flaschen sammeln muss, um über die Runden zu kommen.

Und vor allem - wäre dieser Anspruch auf diese Zusatzleistung zum Zeitpunkt bereits unverfallbar gewesen, würde dieses Geld auch nicht wieder kommen.
 

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