Franziskaner schrieb:Fi
2. Für Algerien lag zum Zeitpunkt der Geiselnahme KEINE Reisewarnung des auswärtigen Amtes vor. Sprich also - keine Krisenregion, daher keine Beteiligung an den Kosten, weil unverschuldet in Not. In diesem Fall greift also der Solidargedanke auf jeden Fall.
[...] Das Konsulargesetz schreibt vor, dass Konsularbeamte hilfsbedürftigen Deutschen helfen sollen, erklärt aber ausdrücklich: "Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Die Ersatzpflicht trifft neben ihm auch seine Verwandten und seinen Ehegatten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. [...]
Sahara-Geiseln sollen zahlen
20 Mio. Euro für Befreiung
Die Befreiung der Sahara-Geiseln hat den Bund mindestens 20 Millionen Euro gekostet. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf das Auswärtige Amt.
In den Kosten enthalten seien die zahlreichen Reisen deutscher Politiker ins Krisengebiet, der Einsatz von Bundeskriminalamt, Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst, die Arbeit des Berliner Krisenstabs sowie der Rücktransport der Entführten. Allein die Flugkosten belaufen sich laut Bundesregierung auf knapp 420.000 Euro.
Angesichts dieses finanziellen Aufwands sei die beabsichtigte Beteiligung der deutschen Ex-Geiseln an den Kosten in erster Linie als symbolisch zu betrachten, heißt es im Außenministerium. Von den Urlaubern werde die Bundesregierung unter Verweis auf das Konsulargesetz voraussichtlich einen "vierstelligen Betrag" fordern.
Die Sahara-Reisenden könnten dagegen Rechtsmittel einlegen. Insgesamt waren 32 Urlauber in der Sahara als Geiseln genommen worden, darunter 17 aus Deutschland.
link: http://www.n-tv.de/3186084.html