- Administration
- #1
- 6. Juni 2001
- 747
Ich bin heute über folgenden Passus in einem Artikel der Stiftung Warentest gestoßen: Ab April ist auch erstmals geregelt, wann Firmen die Auskunfteien über offene Rechnungen informieren dürfen. Sie dürfen ihre Forderung melden, wenn diese rechtskräftig festgestellt und anerkannt ist oder wenn folgende vier Punkte erfüllt sind: Der Schuldner muss mindestens zwei Mal schriftlich gemahnt worden [...] No related posts.
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