Ein_Liberaler schrieb:Oh Mann. Gutbelegte Tatsachenbehauptungen auf der einen, ein Roman auf der anderen Seite - und er will dem Roman glauben. Hallo, hier Erde - der Roman ist noch nicht einmal als Tatsachenbehauptung gemeint, er dient der Unterhaltung!
Alle vier Evangelien bezeugen Jesus ausdrücklich als den Sohn Gottes.
Doch die meisten von ihnen sind eine Art religiöse Romane oft späteren Datums und als historische Quellen unzuverlässig.
Tausende von Abschriften sind davon enthalten; sie stammen von verschiedensten Orten der Welt und weichen dennoch kaum voneinander ab.
Seine Verbreitung verdankte sich gerade dem Umstand, dass hier „mit Vollmacht eine ganz neue Lehre“ verkündet wurde (Mk 1,27),[...]
Nach neuesten Berechnungen forderten die Hexenverfolgungen in Europa insgesamt zwischen 30.000 und 50.000 Opfer.
Zudem war die Hexenjagd kein spezifisch katholisches Phänomen; im Gegenteil, sie war in nicht katholischen Gegenden länger und gewalttätiger.
Wikipedia.de schrieb:Grundlage für die massenhafte Verfolgung von Frauen (teilweise auch Kindern und Männern) durch die kirchliche und vor allem die weltliche Justiz war die von Theologen und Juristen verbreitete Vorstellung von einer vom Teufel geleiteten Verschwörung gegen das Christentum, deren meist weibliche Mitglieder man schließlich Hexen nannte.
Ein Anwalt der Kläger, Jonathan James, sagte, es gehe bei dem Prozess nicht darum, ob Brown Teile des Sachbuch-Texts übernommen habe, sondern um die Verwendung von Themen und Ideen: "Brown hat bei 'Der heilige Gral und seine Erben' abgeschrieben und darum ist die Veröffentlichung des resultierenden Romans eine Verletzung des Urheberrechts meiner Mandanten."
Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.
SentByGod schrieb:In Deutschland wäre eine Klage unmöglich, aber naja es geht halt im Land-der-begrenzten-Unmöglichkeiten.
Wieso?In Deutschland wäre eine Klage unmöglich,
Solche differenzierten und objektiven Aussagen sind doch immer wieder eine Freude.Wenn nicht das große Land, dann halt das kleine. England ist nichts anderes als der Empfangssaal Amerikas.
Guckstu hier:agentP schrieb:Wieso?
Zur Abgrenzung sagt das Urheberrecht:
Zitat:
Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.
Hey, etwas mehr Verständniss bitte.agentP schrieb:Solche differenzierten und objektiven Aussagen, sind doch immer wieder eine Freude.Wenn nicht das große Land, dann halt das kleine. England ist nichts anderes als der Empfangssaal Amerikas.
SentByGod schrieb:Alle vier Evangelien bezeugen Jesus ausdrücklich als den Sohn Gottes.
Die Evangelien können überhaupt nichts bezeugen. Da es sich bei ihnen weder um Augenzeugen-Berichten handelt, noch das ihre Verfasser(Oder diejenigen die sie Zusammengetragen haben) zur Zeit Jesu anwesend waren.
Nach neuesten Berechnungen forderten die Hexenverfolgungen in Europa insgesamt zwischen 30.000 und 50.000 Opfer.
Gut im Buch behauptet Brown etwas von Fünf Millionen Opfern. Unerheblich. Es sind genug gestorben.
Zudem war die Hexenjagd kein spezifisch katholisches Phänomen; im Gegenteil, sie war in nicht katholischen Gegenden länger und gewalttätiger.
Ob es soviele nicht-Katholische Kräfte im Mittelalter gab, die sich damit beschäftigten mag unerheblich dafür sein, das es der Ausschlaggebende Punkt für die Verfolgen aus den Reihen der Kirche kam.