Telepathetic
Groß-Pontifex
- 1. Juli 2010
- 2.972
AW: Wenn ein Mann einer Frau den Handschlag verweigert ....
Eine deutsche Schülerin (14 Jahre alt) hatte ihren Lehrer auf Facebook beschimpft. Der hat Strafantrag gestellt und das zuständige Gericht hat die Schülerin zur Leistung von Sozialstunden verurteilt. Das Urteil soll zusätzlich Nachahmer abschrecken und Betroffenen Rechtssicherheit geben. Das Urteil hat den Zweck generalpräventiv zu sein. All diese Informationen kann der interessierte Leser in diesem Artikel detaillierter beschrieben finden.
Mit Blick auf die Schüler in der Schweiz würde ein generalpräventives Urteil gegen die Handschlagverweigerung den Zweck haben, anderen Schülern zu zeigen, dass sie sich gefälligst den Regeln für alle zu beugen haben. Das ist vermutlich nicht schlecht. Ich sage "vermutlich", weil ich mir die Reaktion aus dem muslimischen Teil der Bevölkerung der Schweiz nur vage vorstellen kann. Eine schnelle Internetrecherche meinerseits ergab zumindest schonmal die Willensbekundung einer der Brüder der Handschlagverweigerer, die bis vor's Schweizer Bundesgericht gehen wollen. Ein anderer Artikel spricht von der Spaltung der Schweizer Muslime. Der oberste Schweizer Muslim und die Präsidentin des Forums für die Integration der Migrantinnen und Migranten sprechen sich für die Einhaltung der Handschlag-Tradition aus. Eine Reaktion wie man sie von den Oberen von muslimischen und sonstigen Verbänden auch in Deutschland bekommt, wenn muslimische Tradition mit derjenigen der Hauptkultur in Reibung geraten. Scheint so, dass "lediglich" die radikalen Abspaltungen des Islam wie die Salafisten eine echte Gefahr für den Westen bedeuten.
Eine deutsche Schülerin (14 Jahre alt) hatte ihren Lehrer auf Facebook beschimpft. Der hat Strafantrag gestellt und das zuständige Gericht hat die Schülerin zur Leistung von Sozialstunden verurteilt. Das Urteil soll zusätzlich Nachahmer abschrecken und Betroffenen Rechtssicherheit geben. Das Urteil hat den Zweck generalpräventiv zu sein. All diese Informationen kann der interessierte Leser in diesem Artikel detaillierter beschrieben finden.
Mit Blick auf die Schüler in der Schweiz würde ein generalpräventives Urteil gegen die Handschlagverweigerung den Zweck haben, anderen Schülern zu zeigen, dass sie sich gefälligst den Regeln für alle zu beugen haben. Das ist vermutlich nicht schlecht. Ich sage "vermutlich", weil ich mir die Reaktion aus dem muslimischen Teil der Bevölkerung der Schweiz nur vage vorstellen kann. Eine schnelle Internetrecherche meinerseits ergab zumindest schonmal die Willensbekundung einer der Brüder der Handschlagverweigerer, die bis vor's Schweizer Bundesgericht gehen wollen. Ein anderer Artikel spricht von der Spaltung der Schweizer Muslime. Der oberste Schweizer Muslim und die Präsidentin des Forums für die Integration der Migrantinnen und Migranten sprechen sich für die Einhaltung der Handschlag-Tradition aus. Eine Reaktion wie man sie von den Oberen von muslimischen und sonstigen Verbänden auch in Deutschland bekommt, wenn muslimische Tradition mit derjenigen der Hauptkultur in Reibung geraten. Scheint so, dass "lediglich" die radikalen Abspaltungen des Islam wie die Salafisten eine echte Gefahr für den Westen bedeuten.