www.faz.net schrieb:Politiker und Parteien genießen zahlreiche Privilegien. Das schwächt ihre Bereitschaft zum Abbau von Sondervorteilen, denn sie wären davon ja selbst an erster Stelle betroffen. Genau um solchen Abbau geht es aber bei fast allen Reformen, auch bei der Steuerreform. Hier müssen die vielen Steuervergünstigungen beseitigt und die Tarife gesenkt werden.
Da sind zunächst die Parlamentsabgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwar die Steuerfreiheit ihrer Bezüge schon 1975 für verfassungswidrig. Doch versteuert wird nur die Entschädigung (für Bundestags- und deutsche Europa-Abgeordnete 7009 Euro monatlich). Ansonsten wird die Steuerpflicht umgangen:
So ist die ganze Aufwandspauschale steuerfrei, die zum Beispiel Bundestagsabgeordnete in Höhe von 3589 Euro, Europa-Abgeordnete in Höhe von 3785 Euro monatlich erhalten. Das verschafft vielen Abgeordneten, deren Aufwendungen für ihr Mandat niedriger sind, ein steuerfreies Zusatzeinkommen, zumal die Aufwendungen vielfach ohnehin gesondert erstattet werden. Der Umfang dieses Privilegs kommt immer wieder in Unterhaltsprozessen an den Tag, wenn die Gerichte auf Antrag etwa eines unterhaltsberechtigten früheren Ehegatten des Abgeordneten große Teile der Pauschale zum unterhaltspflichtigen Einkommen rechnen........
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Quelle: http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF4...B8A3CDE6886908DA74~ATpl~Ecommon~Scontent.html