Ich glaube mal in der Schule gelernt zu haben, dass jedes Gesetz erst Rechtskraft erlangt, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). Dann ist im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich.
Gesetze können nicht so detailliert gestaltet werden, dass jeder denkmögliche Anwendungsfall ausdrücklich angesprochen wird. Gesetze sind daher abstrakt, manchmal sogar unverständlich formuliert. Was hat der Gesetzgeber damit gemeint? Wie wird dieses Gesetz vor Gericht ausgelegt? Worauf kann ich mich verlassen?
Es gehört daher zu unserer Rechtskultur, dass Gesetze von fachkundigen Personen ausgelegt werden. In gedruckten Gesetzeskommentaren wird erläutert, wie die Gesetzestexte zu verstehen sind. Doch diese - oft sehr dicken - Bände sind in der Regel sehr teuer und manchmal inhaltlich schon überholt, wenn sie im Buchhandel erscheinen.