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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
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AW: Wortspiel

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Schägereiparagraph...

[OTOP]§231 StGB[/OTOP]

Als konfliktscheuer Spiessbürger kannte ich den noch gar nicht.

Putzig finde ich aber jene Einschränkung in Absatz 2:
§231 schrieb:
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.

Aber mal ehrlich, ist das wirklich originaler StGB Text?
Ich kann's mir bei der Formulierung kaum vorstellen, denn strafbar kann doch keine Person, sondern allenfalls eine Handlung oder Tat sein.
Müsste es dann nicht eher in Absatz 2 heissen,

Nach Absatz 1 macht sich nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.

?
[/otop]

Punktlandung
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
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18. November 2007
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Exegeseschule...

(Die Regeln geben nicht so schrecklich viel Interpretationsspielraum.)
 
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