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Was habt Ihr zum Thema GEZ zu sagen?

Sollte man die GEZ abschaffen?


  • Umfrageteilnehmer
    295

Lyle

Vorsteher und Richter
16. Februar 2003
777
Muss man eigentlich pro Gerät (Also für
jedes Gerät extra) zahlen oder pro Person(und kann dann soviel
Geräte haben wie man will)?
www.gez.de
Registerkarte: unGEZwungen

Ein Haushalt zahlt für ein Radio und einen Fernseher Gebühren. Den Rest gilt als Zweitgerät gebührenfrei, auch das Autoradio, das somit (unter gewissen Voraussetzungen) nicht extra angemeldet werden muss. PC's müssen meines Wissens nach im Moment noch nicht angemeldet werden.
Keine Zweitgeräte sind Geräte von Kindern deren Einkommen über dem Sozialhilferegelsatz liegt.
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
antimagnet schrieb:
du zahlst steuern für dein (angemeldetes) auto - und für einen nicht angemeldeten fernseher zahlst du ja auch keine gez-gebühren...
Ich zahle Steuern, weil es der Hauptzweck meines Autos ist, zu fahren.
Der Hauptzweck meines Fernsehers ist jedoch nicht, einen öff. rechtl. Sender zu empfangen.

Ich verstehe auch nicht, warum diese blöden GEZ-Spots immer unbedingt darauf abzielen müssen, Schuldgefühle bei den Nichtzahlern zu erzeugen.
Schließlich fügt ein Nichtzahler den öff.rechtl. Sendern keinen Schaden zu, während ein Autofahrer ohne Zulassung trotzdem die Straßen beschädigt und die Umwelt verpestet.
 

DrAbgah

Geheimer Meister
13. Januar 2003
258
also muss mich jetzt mal entschieden auf die seite der öffentlich-rechtlichen sendern stellen. sie haben nicht nur eine daseinsberechtigung sondern sind in meinen augen notwendig, um ein gewisses maß an kultur, bildung und unterhaltung von randgruppen, abseits vom werbungsfinanzierten quoten-tv. ich bin ehrlich froh, abends vor werbeunterbrechungen auf den ö.-r. sendern sicher zu sein.
ich finde es erschreckend, wenn jemand sagt, dass er NIE diese sender einschaltet.

auf der anderen seite finde ich die art und weise des gebühreneinzugs mehr als bedenklich. in meinen augen wäre es sinnvoller, die finanzierung direkt vom staat zu organisieren (über die steuereinnahmen), da der anteil der menschen ohne rundfunkgerät oder fernseher verschwindend gering ist. momentan zahlen offenbar nur die ehrlichen, zu denen ich mich auch zähle. das finde ich wesentlich ungerechter als wenn ein paar wenige die unterhaltung der anderen mitfinanzieren würden.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
Ring schrieb:
antimagnet schrieb:
@ ring:

du zahlst steuern für dein (angemeldetes) auto - und für einen nicht angemeldeten fernseher zahlst du ja auch keine gez-gebühren...
Danke für den Hinweis, aber irgendwie verstehe ich nicht den zusammenhang :?: :!: 8O


MfG

Ring

der zusammenhang:

Ring schrieb:
Genau, das währe ja so als wenn ich monatlich eine bestimmte Mänge an Benzin bezahlen müßte, weil ich ein Auto habe und dieses Benzin theoretisch benutzen könnte :ironie: Oh hoffentlich habe ich jetzt nicht auch noch "jemanden" auf eine Idee gebracht :oops:

MfG

Ring

desweiteren:

du musst die gez-gebühren zahlen, damit du und auch die anderen ö-r-tv sehen können - ob ihr es dann tut, ist was anderes...

ebenso zahlst du auch die steuern für dein auto dafür, dass du es fahren kannst - ob du es tust, ist dir überlassen...

@ trasher:

die steuern bezahlst du nicht wegen des hauptzwecks deines autos, sondern weil du es musst. müsstest du es nicht, würdest du die steuer nicht bezahlen und der hauptzweck deines autos wäre immer noch derselbe. oder?

mit dem schaden hast du eigentlich recht - ich sag ja, meiner meinung nach sollten die sich über steuern finanzieren. und da sollten auch die bezahlen, die gar kein fernseher oder radio besitzen. alle, also die steuerzahlende solidargemeinschaft sollte es bewerkstelligen, dass es in deutschland journalismus in medien gibt, die nicht kommerzverseucht sind.

ich bin für komplette werbefreiheit der öffentlich-rechtlichen plus gebühren über steuern.
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Nein, mit der Kfz-Steuer ist das nicht zu vergleichen.

Wenn ich mir ein Fahrzeug kaufe, will ich fahren. Ich muß natürlich nicht, aber dann erfüllt dieses Auto auch keinen Zweck mehr. Ein nicht angemeldetes Auto darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Über die Steuer finanziere ich den Straßenbau und andere Dinge, für deren Notwendigkeit ich mitverantwortlich bin, wenn ich fahre.
-> Die Kfz-Steuer ist eine Nutzungsgebühr.
Wenn ich nicht fahre, kann ich mich von dieser Steuer befreien lassen. Das Fahrzeug ist dann stillgelegt.

Wenn ich mir einen Fernseher kaufe, will ich TV gucken. Ich muß aber keine ö.r. Sender schauen und kann dennoch den vorgesehenen Dienst des Fernsehers legal nutzen.
-> Die GEZ Gebühren sind keine Nutzungsgebühren.


Um es mit dem Auto zu vergleichen:
Das ist in etwa so, als wenn ich jeden Monat Maut für einen Alpentunnel zahlen müsste, obwohl ich den nicht benutze.
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
Die GEZ scheint sich immer unbeliebter machen zu wollen!

Der Pantoffelzähler geht, der Rasterfahnder naht

Nach dem Krach um die Rundfunkgebühren steht den Landesfürsten neuer Streit ins Haus. Die unpopulären GEZ-Schnüffler sollen durch eine elektronische Rundum-Bespitzelung abgelöst werden. Datenschützer warnen vor dem Aufbau eines beispiellosen Überwachungssystems.
Seit Jahren schon sinnt der Berliner Rechtsanwalt Hans-Joachim Otto darüber nach, wie er dem üblen "Schnüffelsystem" ein Ende bereiten kann, "bei dem Außendienstmitarbeiter der GEZ an Wohnungstüren klingeln, die Zahl der Pantoffeln zählen und ins Wohnzimmer lauschen, ob sie ein Fernsehgerät hören".
Die Forderung des FDP-Medienexperten, dem Datenkraken GEZ "auf jeden Fall" den Garaus zu machen, ist ohne Zweifel populär. Doch die Frage, wer sonst die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eintreiben soll, ist nicht so leicht zu beantworten. Seit Jahren befassen sich diverse Zirkel und Gremien mit dem heiklen Problem - und immer wieder mal verirren sich die Experten in einem Dschungel verfassungs- und datenschutzrechtlicher, sozial- und finanzpolitischer Details.

Unumstritten ist, was bereits 1986 das Bundesverfassungsgericht unterstrichen hat: dass eine "Grundversorgung" der Bürger durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten "essentiell" für die demokratische Ordnung ist. Auch die schärfsten GEZ-Kritiker stellen die Existenzberechtigung von ARD und ZDF nicht in Frage; umso heftiger allerdings wird diskutiert, wo die Grundversorgung endet und wo die Kür, über Gebühr, beginnt.

Unumstritten ist auch, dass sich aus dem Grundgesetz keine Existenzgarantie für die Gebührenzentrale ableiten lässt. "Die GEZ," sagt der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr, "ist nicht verfassungsrechtlich vorgegeben."

Geht's ohne GEZ?

Ende der neunziger Jahre kam die Überlegung auf, die derzeitige Apparate-Gebühr einfach durch eine Jedermann-Steuer nach niederländischem Vorbild zu ersetzen. Die Umsetzung dieser Idee hätte zwar die Schnüffelei reduziert, aber die Öffentlich-Rechtlichen verstärkt der Willkür der Finanzpolitiker ausgesetzt; das Konzept war daher rasch vom Tisch.

Daraufhin debattierte die Szene der Funk- und TV-Experten jahrelang über eine weitere, ebenfalls auf den ersten Blick elegante Variante: Jeder Volljährige wird zwar nicht mit einer Steuer, aber mit einer "Bürgerabgabe" oder "Pro-Kopf-Abgabe" belastet, die das Finanzamt zugunsten der Rundfunkanstalten kassiert - so wie der Fiskus im Auftrag der Glaubensgemeinschaften die Kirchensteuer einzieht.

Patentrezept mit Haken und Ösen

Propagiert wurde das vermeintliche Patentrezept mit dem Argument, es werde sowohl dem Schwarzsehen als auch der Schnüffelei ein Ende bereiten. Doch das Konzept hatte, so ergab die Debatte, gleich mehrere Haken und Ösen. So würde eine Einschaltung der Steuerbehörden als Dienstleister die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne des Rundfunks in Frage stellen. Auch der bürokratische Aufwand wäre erheblich: Würde die jetzige Gebühr durch eine Pro-Kopf-Pauschale ersetzt, müssten die Finanzämter Millionen von Daten erheben, die ihnen bislang nicht vorliegen, etwa von Rentnern und Studenten.

Von einer Aufteilung der Rundfunk-Kosten auf alle Volljährigen würden zwar Singles profitieren. Auf Mehrpersonenhaushalte aber käme teilweise eine Verdoppelung heutigen Gebühren zu - was mit dem grundgesetzlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie kollidieren würde. Also wurde auch die Idee einer Bürgerabgabe aufgegeben.

Ein Haushalt - eine Gebühr

Daraufhin favorisierten die Bundesländer, zuständig für die Mediengesetzgebung, eine so genannte Haushaltsabgabe. Das verblüffend einfache Modell unterstellt, dass in jedem Haushalt wie auch in jedem Betrieb heutzutage mindestens ein Funk- oder Fernsehgerät steht, und kehrt die Beweislast schlicht um: Die Rundfunkanstalten müssten nicht länger die Existenz von Empfangsgeräten recherchieren und nachweisen, sondern Funk- und Fernsehverweigerer deren Nichtexistenz zu Protokoll geben, zum Beispiel per eidesstattlicher Erklärung.

Das Prinzip "Ein Haushalt - eine Pauschalgebühr" würde Familien mit solchen Kindern, die ein eigenes Einkommen beziehen, sowie unverheiratete Paare und Wohngemeinschaften günstiger stellen als bisher. Das Pauschalverfahren könnte sinngemäß auch auf Unternehmen, Krankenhäuser, Schulen und Hotels angewandt werden: jeweils nur eine Pauschalgebühr für beliebig viele Geräte.

Auf diese Weise würde sich auch erledigen, was nach dem zurzeit gültigen GEZ-Modell fällig wäre: eine spezielle Gebührenregelung für Internet-Computer und für künftige UMTS-Telefone zu finden, mit denen ebenfalls Funk und Fernsehen empfangen werden können.

Befürworter der pauschalisierten Haushaltsabgabe argumentieren ferner, dass bei einer Beweislast-Umkehr die öffentlich-rechtlichen Drückerkolonnen abgebaut werden könnten; etwa 90 Prozent der GEZ-Außendienstler würden überflüssig.

Allerdings: Der Abschied von den neugierigen Pantoffelzählern soll nach den Vorstellungen der Rundfunkanstalten mit einem bislang ungeahnten Ausmaß elektronischer Schnüffelei erkauft werden. Sollten sich die Anhänger dieses Modells durchsetzen, entstünde unter dem Dach der GEZ ein Überwachungssystem, wie es in der Geschichte der Menschheit ohne Beispiel wäre.

Auf dem Papier hat jene Volksdatei immerhin schon Gestalt angenommen. Entworfen wurde eine Zentralverwaltung mit Zugriff auf Schlüsselinformationen über praktisch die gesamte Bevölkerung - ein Datenmonster, das die Albträume der Volkszählungsgegner von einst weit übersteigt und der nicht nur in Zeiten verstärkter Terroristenabwehr die Begehrlichkeit von Rasterfahndern aller Art wecken würde.

Zentralregister über Partner und Sozialbezüge

Nach dem Willen der Rundfunkanstalten sollen zwecks Erhebung der Haushaltsabgabe sämtliche Meldebehörden dazu verpflichtet werden, der GEZ die Daten aller Personen in Deutschland zu übermitteln, die älter als 16 Jahre sind.


Dadurch entstünde in Köln-Bocklemünd, so die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer gemeinsamen Entschließung, "faktisch ein bundesweites zentrales Register aller über 16-jährigen Personen". Enthalten wären in dem Daten-Pool teils hoch sensible Personalien: "Informationen über soziale Verhältnisse (wie Partnerschaften, gesetzliche Vertretungen, Haushaltszugehörigkeit und Empfang von Sozialleistungen)" - und das, obwohl "ein großer Teil dieser Daten zu keinem Zeitpunkt für den Einzug der Rundfunkgebühren erforderlich ist".

Die Vereinfachung der Gebührenerhebung sollte absurderweise mit einer Ausweitung der Datenerhebung einher gehen: "Auch wenn in Zukunft nur noch für ein Rundfunkgerät pro Wohnung Gebühren gezahlt werden, sollen alle dort gemeldeten erwachsenen Bewohner von vornherein zur Auskunft verpflichtet sein, selbst wenn keine Anhaltspunkte für eine Gebührenpflicht bestehen," wundern sich die Datenschutz-Profis.

Eine Lizenz zum Abzapfen

Das alles sei, von der Sache her betrachtet, völlig überzogen: Es würde völlig ausreichen, wenn "zunächst - wie bei den amtlichen Statistiken erfolgreich praktiziert - nur die Meldedaten für eine Person übermittelt werden, die dazu befragt wird". Doch der Erfassungswahn kennt keine Grenzen: Zusätzlich zur regelmäßigen Überspielung aller Zu- und Wegzüge aus den Meldeämtern verlangten die Funkanstalten auch noch Übermittlungen aus diversen weiteren staatlichen und sonstigen öffentlichen Dateien, etwa den Registern der berufsständischen Kammern, den Schuldnerverzeichnissen und dem Gewerbezentralregister. Auf alle diese Daten möchte die GEZ auch online zugreifen dürfen - eine General-Lizenz zum An- und Abzapfen.

Ausdrücklich gestattet werden sollte der GEZ die von den Datenschutzbeauftragten einhellig als "unzulässig" bezeichnete Praxis, ohne Wissen der Bürgerinnen und Bürger deren personenbezogene Daten auch bei Dritten zu erheben - beispielsweise in der Nachbarschaft oder bei privaten Adresshändlern.


Von externen Kontrolleuren wollen sich die GEZ-Verantwortlichen bei ihrer heiklen Zapf- und Abgleicharbeit nicht in die Karten gucken lassen. Bisher schon haben sie sich einer umfassenden unabhängigen Datenschutzkontrolle (außer in Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen) entziehen können - "mit einem Trick", so Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD).

Die Gebühreneintreiber behaupten allen Ernstes, für sich das Medienprivileg in Anspruch nehmen zu können, das der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit entspringt. In Wahrheit habe das Sammeln von Daten über "wirkliche und fiktive Gebührenschuldner" jedoch "nichts, aber auch gar nichts mit einer freien Berichterstattung zu tun", empört sich Weichert.

Auf Grund dieser verwegenen Konstruktion wird die Arbeit der GEZ in der Regel nicht von den Datenschutzbeauftragten der Länder überwacht, sondern vorwiegend von speziellen Rundfunk-Datenschutzbeauftragten, deren Tätigkeit sich, so Weichert, "der kritischen Öffentlichkeit entzieht und denen die Unabhängigkeit von ihren Anstalten abgeht - eine Unabhängigkeit, die von der Europäischen Datenschutzrichtlinie zwingend gefordert wird".

Das alles könnte noch schlimmer kommen. Nach dem Urteil der Landes-Datenschutzbeauftragten würden bei einer Verabschiedung des Modells auch die letzten regional noch "bestehenden Möglichkeiten der Aufsicht durch die Landesbeauftragten ... ausgeschlossen werden, so dass für die Rundfunkanstalten und die GEZ insoweit nur noch eine interne Datenschutzkontrolle" bestünde. "Unvertretbar" sei es, urteilten die Datenschützer von Bund und Ländern bereits im Frühjahr, ein solches Überwachungsungetüm in die Welt zu setzen, nur "um letzte Schwarzseher und Schwarzhörer aufzuspüren".

"Wir machen auch Hausbesuche"

Diese Argumentation scheint auch etlichen Landesregierungen einzuleuchten. Statt, wie ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2005 nicht nur neue Rundfunkgebühren, sondern auch ein neues Erhebungsverfahren zu beschließen, haben die Ministerpräsidenten die Experten aufgefordert, erst einmal Alternativlösungen zu entwerfen.

Die Datenschützer sind indes pessimistisch. Nachdem die Landesfürsten signalisiert haben, dass sie nicht gewillt sind, den Intendanten jeden Geldwunsch zu erfüllen, könnten die Anstalten versuchen, ihre Gebühreneinnahmen künftig auf andere Weise zu erhöhen - durch verschärfte Fahndung nach Schwarzsehern und -hörern. Weil die Sender aber nicht noch mehr Unmut in der Bevölkerung schüren wollte, könne der Drang zunehmen, sich verstärkt der lautlosen Computer-Fahndung zu bedienen, fürchtet der hannoversche Datenschutz-Referent Wilfried Seiffert: "Die hoffen, das merkt keiner."

Solange allerdings die neuen Instrumente nicht zur Verfügung stehen, arbeitet die GEZ weiter wie gehabt. Unter der schönen Überschrift "Wir machen auch Hausbesuche" veranstaltet sie zurzeit "GEZ-Wochen", in denen "in einer Reihe von Städten und Regionen verstärkt Rundfunkgebühren-Beauftragte" ausschwärmen werden.

Heimsuchen werden die Abgesandten, so heißt es weiter auf der GEZ-Website, nicht nur die "bisher nicht bei der GEZ gemeldeten Haushalte", sondern darüber hinaus auch all diejenigen, "die bereits bei der GEZ angemeldet sind und die die überwiegende Mehrheit ausmachen".
link: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,273827,00.html

gruß

trashy
 

XakaY

Geheimer Meister
14. November 2003
111
Hi, da ich noch relativ neu bin, noch kein Kommentar dazu abgegeben habe und wahrscheinlich mit dem Großteil der hier Anwesenden übereinstimme, bleibt mir nur zu sagen:

Ich halte es jetzt seit längerer Zeit sehr gut ohne Glotze aus, und wenn dann verhält es sich bei mir wie mit dem Autofahren. Statt Fahrgemeinschaften gibt's Fernsehgemeinschaften, wenn keiner Zeit für mich fndet, beauftrage ich jemanden die Sendung meiner Wünsche aufzunehmen, wenn's sein muss auch gegen ein kleines Entgeld, was bisher aber noch neimand verlangt hat. Und für die 5 Stunden, die ich mal in die Röhre schaue, kann man unter Freunden wohl kein Geld verlangen, erst recht nicht wenn noch Mutter oder Vater zaheln.
Und aus den 5 Stunden im Monat sind seit ich Flatrate habe Minuten geworden. Gibt's momentan ein liberaleres Medium als das Internet? Weghören vielleicht, aber wenn ich da nur an die Werbeplakate in den Strassen denke, wird mir schon wieder ganz schlecht.
*bleibt gerne zuhause*
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
8O

nein, gleich dreimal 8O 8O 8O

Das ist mir erst jetzt aufgefallen:

GEZ-FAQ schrieb:
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?

Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/

Habe ich Wahnvorstellungen oder steht das da wirklich?
Ich muss GEZ zahlen, auch wenn ich gar nicht fernsehen kann?
Wenn ich jetzt also in Berlin wohne, wo es nur noch digitales Fernsehen zu empfangen gibt, und ich dieses digitale Empfangsteil nicht habe, muss ich trotzdem blechen?
... denn wenn ich eins hätte, dann wäre es ja einfach zu installieren?

HALLO?!

Wie wär's denn stattdessen mal gleich mit der Begründung: Wenn Sie keinen Fernseher haben, müssen Sie trotzdem zahlen, denn das Anschließen eines Fernsehers ist ja technisch nicht aufwendig und erfordert nur ein paar Handgriffe....


.... nein, ganz ruhig ..... es ist alles in Ordnung, das sind Hallzinationen, das ist nicht Realität .... die Rundfunkgebühren werden richtig und gerecht erhoben .... alles supi ....
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
Ich hab einfach gar nix und die können sich mal *pieeeeeep*... :twisted:













also natürlich hab ich schon was aber das sag ich doch den blutsaugern nich...
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Ich weiß, es geht ja schließlich um's abmelden.

Wenn Du diesen Absatz meinst:
Wie wär's denn stattdessen mal gleich mit der Begründung: Wenn Sie keinen Fernseher haben, müssen Sie trotzdem zahlen, denn das Anschließen eines Fernsehers ist ja technisch nicht aufwendig und erfordert nur ein paar Handgriffe....
der war eine bewusste Übertreibung. Obwohl es im Grunde kaum noch Übertreibung genannt werden kann.
 

zerocoolcat

Geheimer Meister
11. April 2002
475
...ich finds auch ne Frechheit: ich nehm den Fernseher nur dafür her, um die Bilder von DVD oder PlayStation sichtbar zu machen...
Was hat das mit "Rundfunk" zu tun?!

Weiss wer, wie das wär, wenn ich nen Bildschirm dafür benutze?
 

Benkei

Geheimer Meister
10. September 2004
447
schlechte Durchführung

Die Grundidee, für öffentlich-rechtliches Fernsehen Gebühren zu verlangen, anstatt es über die Steuer durch alle Bürger zu finanzieren halte ich für richtig.

Die derzeit praktizierte Umsetzung dieses Prinzips ist allerdings "das Hinterletzte".

Für jemanden wie mich, der zwar fernsieht, aber kein Radio hört wird beispielsweise der volle Satz fällig. Es gibt nur Radio oder Radio+Fernsehen.

Nur ein Kritikpunkt unter etlichen, die hier bereits genannt wurden.
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Sobald du ein gerät rumstehen hast, was theoretisch empfangen könnte, mußt du zahlen.

Wenn du DVD also über den Bildschirm guckst... kein Problem
Wenn Dein PC ne Tunerkarte hat wird es schon kniffliger

Das ist übrigens auch der Grund warum so viele Surround System Receiver nur in Kombination mit dem Radioteil verkauft werden.
Auch ein Videorecorder mit Antenneneingang ist schon gebührenpflichtig
Und ich fürchte bei DVD Geräten mit HD ist es ähnlich.
 

Java

Geheimer Meister
26. August 2005
120
sagt mal ... ist das hier nicht Veruntreuung von GEZ-Gebühren:

Lafontaine im Privatjet zur Talkshow – und das ZDF bezahlte OBWOHL freie Plätze auf wesentlich billigeren Linienflüge vorhanden gewesen wären

(ok, ich gebs zu n BILD-Link, aber die Diskussion über BILD führen wir hier ja nicht!!! und meinetwegen sollen n paar User Augenkrätze bekommen!)

Hier die von rechtswegen Definition des Begriffs Untreue:

§ 266 (1) StGB Betrug/Untreue schrieb:
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 

Hidratos

Geheimer Meister
15. März 2005
165
da ich kein fernseh gucke... kein prob anti :D
die frage war auch mehr rethorisch...
aber mal im ernst. über meine flat-rate kann ich radio sender empfangen, wo musik nach genre geordnet ist...
und wenn ich nen film sehen will... mein dvd laufwerk is imer gierig und die videothek spendabel :D
wer brauch mit nem i-net anschluss noch nen fernseher / radio?
 

InsularMind

Geheimer Sekretär
9. Dezember 2003
644
Da Fernsehen nur noch einen minimalen Bruchteil meines Lebensinhalts einnimmt, falls ich mal Mutti besuche, die noch ein Gerät hat, und Radio schon seit Ewigkeiten nicht mehr nutze ( gibt ja keine vernünftigen Sender, selbst Klassiksender spielen immer wieder das selbe und gängige Programm rauf und runter ), ist es hinfällig.

Irgendwo habe ich mal gelesen oder gehört, dass GEZ nicht von Sendern eingetrieben werden können soll, die Werbespots senden.
( Ob's stimmt, weiß der Geier. Der Geier weiß eh alles!) :wink:
Nun gut, in den öffentlich - Rechtlichen gibt es nur selten Werbeblöcke, und vielleicht rechtfertigen die das damit, dass nicht ständige Werbeunterbrechungen stattfinden, aber irgendwo finde ich's doppelt gemoppelt, trotz Werbeblöcken Gebühren abrücken zu sollen.
Von der ganzen Werbung kriegen die doch eher das Vielfache rein...

Die Mutmaßungen von seiten dieser "Eintreiber" auf das Fernsehverhalten der Leute zu spekulieren finde ich arg daneben und schon etwas ddr-ähnlich abgekupfert -- na ja -- gern gewusst hätte ich mal so, ob man denn über irgendwelche fixen Gadgets von draußen feststellen kann, welche Senderwahl jemand reingedreht hat.
 

Grimzekatse

Großmeister
22. Juli 2005
51
Bei mir hats auch gebimmelt, und der GEZ`ler steht vor der Türe...

Ich mach die Tür immer weit auf, und er will schon nen Schritt in meine Wohnung machen, und sich an mir vorbei "reindrehen" in die Wohnung, was Ich aber unterbunden habe, indem Ich Ihm im wahrsten Sinne des Wortes auf die den Fuß getreten bin.

Er meinte nur, das Er das Recht hätte, da ja im Hintergrund seiner Ermittlungen festgestellt worden wäre, das z.B. gestern Abend bei mir "flackerndes Licht" wie beim Fernseher sichtbar gewesen wäre...

Darauf gab Ich Ihm zu bedenken, durch welches Fenster er denn dieses Licht gesehen haben will, denn wenn es aus Unserem Wohnzimmer war, dann kann Er dies nur gesehen haben, wenn Er sich unerlaubter Weise auf "MEIN" Grundstück begeben hätte und um "MEIN" Haus geschlichen sei, was den Tatbestand des "HAUSFRIEDENSBRUCHES" entspräche.

Dann fragte Ich Ihn, ob Er noch etwas vor hätte, oder ob er es schaffen würde binnen 30 Sekunden mein Grundstück zu verlassen, bevor Ich von meinem Hausrecht gebrauch machen würde und nur mal schnell die Utensilien aus dem Wandschrank hole... Daraufhin schloß Ich die Tür mir ziemlicher Geschwindigkeit vor seiner Nase und hab Ihn einfach stehen lassen.
Dann klingelte Er noch einmal, nach ca. 1 Minute und Ich fragte Ihn, ob Er kein Deutsch verstehe, darauf sagte Er, das Er auch anders könne...
Das war der falsche Wortlaut, da Ich das als :roll: "Bedrohung" auffasste, holte Ich den Basi aus dem Wandschrank, und als Ich wieder zur Tür sah, lief der schon Richtung Hofausfahrt... :twisted:

Seitdem war nie wieder einer da....
 

Eisfuchs

Geheimer Meister
30. April 2002
254
Java schrieb:
sagt mal ... ist das hier nicht Veruntreuung von GEZ-Gebühren:

Lafontaine im Privatjet zur Talkshow – und das ZDF bezahlte OBWOHL freie Plätze auf wesentlich billigeren Linienflüge vorhanden gewesen wären

(ok, ich gebs zu n BILD-Link, aber die Diskussion über BILD führen wir hier ja nicht!!! und meinetwegen sollen n paar User Augenkrätze bekommen!)

Hier die von rechtswegen Definition des Begriffs Untreue:

§ 266 (1) StGB Betrug/Untreue schrieb:
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

a) ist das ganze ein "BILD"-Link und damit schon mal aus Prinzip suspekt (vgl http://www.bildblog.de/?p=787 :roll: und b) handelt es sich ja bei den GEZ-Gebühren nicht um "fremdes Vermögen", sondern um Geld, das den öffentlich-rechtlichen gehört. was die damit machen, ist ja ihr Problem
(aber ich bin kein Jurist, lass mich gern eines besseren belehren und werd, falls möglich die ARD auf Rückzahlung meiner GEZ-Gebühren verklagen, weil ich nicht will, dass der Mutantenstadl aus meine Kosten nach China, Dubai oder auch nur nach Oberammergau fliegt... :wink: )
 

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