- Moderation
- #61
- 18. November 2007
- 21.828
AW: 20 € mehr kindergeld und zuschuss wenn man die kinder zu hause erzieht!!
Okay, versuchen wir es mal ganz systematisch. Vier Familien mit unterschiedlichem Einkommen und jeweils einem Kind.
Familie Meier bezieht Hartz IV. Der kleine Armin Meier bekommt einen Hartz IV-Satz von, laut penta, € 256,- monatlich, macht im Jahr € 3072,-. Richtig?
Vater Müller ist Geringverdiener, Mutter Müller Hausfrau. Familie Müller hat ein so geringes Einkommen, daß sie keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt. Die kleine Birgit Müller bekommt im Monat € 164,- Kindergeld, macht im Jahr € 1968,-, also € 1104 ,-weniger, als Armin Meier bekommt. Richtig?
Schulzes sind Durchschnittsverdiener. Der kleine Carl Schulze bekommt ebenfalls € 164,- Kindergeld im Monat, macht im Jahr ebenfalls € 1968,-. Seine Eltern machen bei der Lohnsteuer den Kinderfreibetrag geltend, ihre Steuerlast sinkt um, angenommen, € 1500,-. Da sie das Kindergeld bereits erhalten haben und die Summe des Kindergeldes höher war als ihr Anspruch auf Steuerminderung, passiert nichts weiter. Schulzes haben ebenfalls € 1104,- weniger bekommen als Meiers. Richtig?
Schmidts sind "reich". Sie haben € 80.000,- Jahreseinkommen. Die kleine Dorothea Schmidt bekommt zwar ebenfalls € 1968,- Kindergeld, aber der Kinderfreibetrag, den Schmidts geltend machen, führt zu einer Steuerersparnis von ungefähr € 2400,-. Das bereits erhaltene Kindergeld wird davon abgezogen, € 432,- Differenz bleiben, um diesen Betrag wird die Steuerschuld gemindert. Insgesamt haben Schmidts an Kindergeld und Steuersparnis € 2400,- bekommen. Selbst das ist noch weniger als der Hartz IV-Satz von Armin Meier von, wir erinnern uns, durchschnittlich € 3072,-. Richtig?
Oder ganz falsch? Wo liegt mein Fehler? Was siehst Du anders, penta?
Okay, versuchen wir es mal ganz systematisch. Vier Familien mit unterschiedlichem Einkommen und jeweils einem Kind.
Familie Meier bezieht Hartz IV. Der kleine Armin Meier bekommt einen Hartz IV-Satz von, laut penta, € 256,- monatlich, macht im Jahr € 3072,-. Richtig?
Vater Müller ist Geringverdiener, Mutter Müller Hausfrau. Familie Müller hat ein so geringes Einkommen, daß sie keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt. Die kleine Birgit Müller bekommt im Monat € 164,- Kindergeld, macht im Jahr € 1968,-, also € 1104 ,-weniger, als Armin Meier bekommt. Richtig?
Schulzes sind Durchschnittsverdiener. Der kleine Carl Schulze bekommt ebenfalls € 164,- Kindergeld im Monat, macht im Jahr ebenfalls € 1968,-. Seine Eltern machen bei der Lohnsteuer den Kinderfreibetrag geltend, ihre Steuerlast sinkt um, angenommen, € 1500,-. Da sie das Kindergeld bereits erhalten haben und die Summe des Kindergeldes höher war als ihr Anspruch auf Steuerminderung, passiert nichts weiter. Schulzes haben ebenfalls € 1104,- weniger bekommen als Meiers. Richtig?
Schmidts sind "reich". Sie haben € 80.000,- Jahreseinkommen. Die kleine Dorothea Schmidt bekommt zwar ebenfalls € 1968,- Kindergeld, aber der Kinderfreibetrag, den Schmidts geltend machen, führt zu einer Steuerersparnis von ungefähr € 2400,-. Das bereits erhaltene Kindergeld wird davon abgezogen, € 432,- Differenz bleiben, um diesen Betrag wird die Steuerschuld gemindert. Insgesamt haben Schmidts an Kindergeld und Steuersparnis € 2400,- bekommen. Selbst das ist noch weniger als der Hartz IV-Satz von Armin Meier von, wir erinnern uns, durchschnittlich € 3072,-. Richtig?
Oder ganz falsch? Wo liegt mein Fehler? Was siehst Du anders, penta?