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3. Weltkrieg?

Greekz

Geselle
4. Oktober 2008
13
AW: "3 weltkrieg" ¿

Wehrdienst verweigern, schnell...!

Woher Du weist?


Na als grieche weis ich was los ist in griechenland, von bekannten verwandet usw. war jetzt nicht zum angeben gesagt das griech. keine krise hat sondern so zur info.. in griechenland ist ein standartlohn von 680€ .

:extremshishachillen
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
AW: "3 weltkrieg" ¿

Nö.

Warum heisst es Ersatzdienst?

Ersatzdienstleistende werden im Rahmen der Zivilverteidigung als Hilfstruppe für den Kriegsfall eingeplant. Das sagte mir ein Unteroffiziert, dem glaube ich einfach mal und im Internet findet man genug Stellen, wo es so steht, z.B. hier:

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen

Im Kriegsfall kommt die Einberufung - ganz bestimmt.
:don:
Glaubst du alles ohne nach zu denken?
Ersatzdienst, weil es ein Ersatz für den Wehrdienst ist!!!
Weil man in D frei entscheiden kann, ob man den Dienst an der Waffe tun will oder nicht. Sag mir mal bitte, wer mich im Kriegsfall an die Front zwingen will?
 

penta

Vollkommener Meister
24. Februar 2003
535
Aw: "3 weltkrieg" ¿

@shishachilla

"Ersatzdienst, weil es ein Ersatz für den Wehrdienst ist!!!
Weil man in D frei entscheiden kann, ob man den Dienst an der Waffe tun will oder nicht. Sag mir mal bitte, wer mich im Kriegsfall an die Front zwingen will?"

der staat kann es trotzdem auch wenn du keine ausbildung für waffen hast bist du im kriegsdienst einsetzbar , als sanitäter , logistiker etc wenn du zu garnix taugst wirst du eben kanonenfutter , und sag mir jetzt nicht der staat würde das nich tun !!! er würde ob du willst oder nicht und glaub mir es ist sogar deine bürgerpflicht den im kriegsfall leidenten staat zu verteidigen steht im grundgesetz und wenns nicht drin steht wirds halt reingeschrieben .

entschuldige meine doch drastische ausdrucksweise aber wir alle wissen das es so werden würde.
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
Aw: "3 weltkrieg" ¿

au man, diese Aussage wimmelt sowas von Fehlern. Hast dir grad eben auf die Schnelle ausgedacht, gelle? :extremshishachillen:
 

theophilos

Geheimer Meister
22. Juli 2008
462
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Vieles ist aber auch so, wie es zu sein scheint.

Alle Männer bis zum 60. Lebensjahr sind klar der Wehrpflicht unterstellt, das geht klar aus dem Wehrpflichtgesetz hervor.

WPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bis 60 Jahre muss jeder mittun, was angeordnet wird, denn "(5) Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet."

Und lt. KDVG - Einzelnorm

"(2) Absatz 1 ist auf Wehrübungen und Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind (§ 6 Abs. 6 des Wehrpflichtgesetzes, § 61 Abs. 3 des Soldatengesetzes), entsprechend anzuwenden."

Also weiter im Wehrpflichtgesetz §6:

(6) 1 Für Wehrübungen, die als Bereitschaftsdienst von der Bundesregierung angeordnet worden sind, gilt die zeitliche Begrenzung des Absatzes 1 nicht. 2 Auf die Gesamtdauer der Wehrübungen nach den Absätzen 2 und 3 werden sie nicht angerechnet; das Bundesministerium der Verteidigung kann eine Anrechnung anordnen.
(7) Das Bundesministerium der Verteidigung kann für Wehrpflichtige, die zu Wehrübungen herangezogen werden sollen, die Verwendungsfähigkeit allgemein oder für den Einzelfall abweichend von § 8a Abs. 2 Satz 1 bestimmen.

Und im GG §115b:

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über. Dieser kann also als oberster Streiherr bestimmen, inwieweit eine Einberufung und zu welchem Zweck sie erfolgt (Maßgabe nach §6 Absatz 7).

Nur Totalverweigerung ist Kriegsdienstverweigerung und diese wird mit Gefängnisstrafe bestraft, im Kriegsfall vielleicht mit dem Tod.
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Schön was du so alles interpretierst. :rosi:

Was meinst du warum es "freiwillige" Verlängerung des Wehrdienstes heißt?

(3) 1Vor Bestandskraft des Einberufungsbescheides kann der gediente Wehrpflichtige seine Erklärung zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen allgemein oder für den Einzelfall jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. 2Der Widerruf ist dem Kreiswehrersatzamt gegenüber schriftlich zu erklären. 3Nach Bestandskraft des Einberufungsbescheides ist der Widerruf ausgeschlossen. 4Stattdessen kann der gediente Wehrpflichtige beantragen, ihn von der Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen zu entpflichten; diesem Antrag ist stattzugeben, wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere, im Spannungs- und Verteidigungsfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Btw.: Mit dem Beenden des Ersatzwehrdienstes hast du deinen Wehrdienst erfüllt. Dich kann dann niemand zu irgendwelchen Kriegs- oder Verteidigungshandlungen zwingen.
 

theophilos

Geheimer Meister
22. Juli 2008
462
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Welcher Paragraph? Geht es um den Verteididungsfall? Sieht mir nicht danach aus.

later on

Aha, alles klar:
§ 6a Besondere Auslandsverwendung
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: "3 weltkrieg" ¿

Hallo Shishachilla,
Schön was du so alles interpretierst. :rosi:
Was meinst du warum es "freiwillige" Verlängerung des Wehrdienstes heißt?
Btw.: Mit dem Beenden des Ersatzwehrdienstes hast du deinen Wehrdienst erfüllt. Dich kann dann niemand zu irgendwelchen Kriegs- oder Verteidigungshandlungen zwingen.
Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, denn nur wenn es eine besondere Härte wäre.
(3) 1Vor Bestandskraft des Einberufungsbescheides kann der gediente Wehrpflichtige seine Erklärung zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen allgemein oder für den Einzelfall jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. 2Der Widerruf ist dem Kreiswehrersatzamt gegenüber schriftlich zu erklären. 3Nach Bestandskraft des Einberufungsbescheides ist der Widerruf ausgeschlossen. 4Stattdessen kann der gediente Wehrpflichtige beantragen, ihn von der Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen zu entpflichten; diesem Antrag ist stattzugeben, wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere, im Spannungs- und Verteidigungsfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Aber was ist eine unzumutbare Härte?!

Sche
 

theophilos

Geheimer Meister
22. Juli 2008
462
Ja, stimmt, in einem anderen Land angreifen muss keiner. Aber der Verteidigungsfall im eigenen Land hat damit nichts zu tun.

Ich liebe Gesetze, sie lassen immer so furchtbar viel offen, wenn es konkret wird ;-)
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Ich finde, da ist gar nix offen...
(4) 1Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. 2Eine solche liegt in der Regel vor, 1.wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigena)die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder
b)für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,

2.wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen Betriebes unentbehrlich ist,
3.wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen a)eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
b)ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist,
c)einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,
d)einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
e)eine bereits begonnene Berufsausbildung

unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.
 

theophilos

Geheimer Meister
22. Juli 2008
462
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Härtefallregelungen sind bewilligungspflichtig und unterliegen damit der Zustimmungsgewalt des Staates.

Außerdem geht es dabei um den Wehrdienst in Friedenszeiten und nicht um den Wehrpflicht im Verteididungsfall.
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Ohke, du hast damit angefangen, wo steht, dass man im Verteidigungsfall herangezogen wird? (Angenommen man hat den Wehrdienst bereits abgeleistet und hat sich nicht zum freiwilligen verlängerten Wehrdienst verpflichtet).
 

theophilos

Geheimer Meister
22. Juli 2008
462
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Ich bin kein Jurist.

Meine Informationen kommt von meinen 3 Wochen bei der Bundeswehr (danach war der Zivildienst dran) und ich kann mir nicht vorstellen, dass mir dort Unsinn erzählt worden ist.

Wenn man sich die Paragraphen anschaut geht daraus hervor, dass im Verteidigungsfall alle Männer bis zum 60. Lebensjahr dem Bundesheer unterstellt sind. Das Zivildienstgesetzt ist ein Teil des Wehrpflichtgesetzes. Die Wehrpflicht besteht grundsätzlich immer.

Natürlich werden die Verweigerer es leichter haben, in Aufgabenbereichen wie Sanitäterschaft oder ähnlichem unterzukommen, vielleicht greifen in Einzelfall auch Härtefallregelungen. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass im Verteidigungsfall, den auch die Charta der Vereinten Nationen als legitim wertet, alle Männer eingezogen werden - hier greift also nicht mehr das Völkerrecht. Man tut m.E. gut daran, wenn man keine Lust hat im Krieg zu landen, sich im Vorfeld damit zu beschäftigen.
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
AW: "3 weltkrieg" ¿

Ich bin kein Jurist.

Meine Informationen kommt von meinen 3 Wochen bei der Bundeswehr (danach war der Zivildienst dran) und ich kann mir nicht vorstellen, dass mir dort Unsinn erzählt worden ist.
Naja, ich bin der Meinung, da wird sehr sehr viel Bullshit erzählt, vor allem von Leuten, die selbst keine Ahnung haben. Aber das ist nicht nur in der BW so.

Wenn man sich die Paragraphen anschaut geht daraus hervor, dass im Verteidigungsfall alle Männer bis zum 60. Lebensjahr dem Bundesheer unterstellt sind. Das Zivildienstgesetzt ist ein Teil des Wehrpflichtgesetzes. Die Wehrpflicht besteht grundsätzlich immer.

Natürlich werden die Verweigerer es leichter haben, in Aufgabenbereichen wie Sanitäterschaft oder ähnlichem unterzukommen, vielleicht greifen in Einzelfall auch Härtefallregelungen. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass im Verteidigungsfall, den auch die Charta der Vereinten Nationen als legitim wertet, alle Männer eingezogen werden - hier greift also nicht mehr das Völkerrecht. Man tut m.E. gut daran, wenn man keine Lust hat im Krieg zu landen, sich im Vorfeld damit zu beschäftigen.
Wer will dich denn bitte wohin einziehen, wenn du den Dienst an der Waffe verweigerst? Bzw. wo kann ich das nachlesen?
Btw. halte ich es nicht für möglich, ohne Ausbildung als Sanitäter eingesetzt zu werden. ^^
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Das hier hab ich noch gefunden:
(2)

Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 3 bis 5 und folgende Vorschriften:


1.


Die Meldung gemäß § 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ist innerhalb 48 Stunden zu erstatten; § 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ist nicht anzuwenden.

2.


Wehrpflichtige, die beantragt haben, ihre Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, festzustellen, können zum Zivildienst einberufen werden, bevor über ihren Feststellungsantrag entschieden ist.

3.


Zurückstellungen nach § 12 Abs. 2, 4, 5 und 7 treten außer Kraft.
2Erneute Zurückstellungen nach § 12 Abs. 4 sind zulässig, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Quelle: Wehrpflichtgesetz (WPflG) § 48 Vorschriften für den Bereitschafts-, Spannungs- und Verteidigungsfall

Nach § 79 des Zivildienstgesetzes haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer im sog. "Verteidigungsfall" unbefristeten Zivildienst zu leisten. Um die ständige Verfügbarkeit der Kriegsdienstverweigerer zu gewährleisten gibt es die sogenannte Zivildienstüberwachung (§ 23 ZDG). Auf der Grundlage der beiden Artikel regelt die Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung, dass die Meldeämter automatisch zu Zwecken der Wehr- bzw. Zivildienstüberwachung die Daten und die Datenänderungen aller männlichen Bürger wischen 18 und 32 Jahren an die Kreiswehrersatzämter und an das Bundesamt für Zivildienst weiterleiten.
Quelle: Schritte zur Abrstung

Wobei ich meine gehört zu haben, dass die Wehr- bzw. Zivildienstüberwachung mit Beenden des Wehr-/Ersatzdienstes endet. ^^
 

Corlis

Großmeister
2. Oktober 2008
59
AW: "3 weltkrieg" ¿

Wobei ich meine gehört zu haben, dass die Wehr- bzw. Zivildienstüberwachung mit Beenden des Wehr-/Ersatzdienstes endet. ^^

ZDG - Einzelnorm

Jeder Deutsche unterliegt bis zum Ablauf seines 32. Lebensjahres der
Zivildienstüberwachung, sofern er anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist.

WPflG - Einzelnorm

(1) Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung. Diese endet bei
Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in
dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten
Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach
diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der
Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder
Verteidigungsfall einberufen sind.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
Aw: "3 weltkrieg" ¿

Steht so im GG, oder wenn nicht, wird es halt reingeschrieben... Super. Auf dem Niveau braucht man nicht zu diskutiern.
 

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