- Ersteller
- Gesperrt
- #41
Zett eL
Gesperrter Benutzer
- 18. Januar 2014
- 956
AW: Ab in die Psychatrie
Jäger....
Witzbold. Du willst mich über die Rechtslage belehren, gibst aber im selben Atemzug zu, keine Ahnung davon zu haben - und nun soll ich Dir etwas erklären, das Du von vornherein als falsch beurteilst, obwohl ich Dich einfach nur bat Deinen ständigen Verweis mal zu erläutern. Dummer Troll.
Also mir wurde das so beigebracht. Es gibt Eigentum und es gibt Besitz.
Eigentümer von etwas ist man unabhängig davon, ob man etwas nutzt bzw hat oder nicht, es ist ein rechtlicher Anspruch auf etwas.
Ein Eigentümer kann auch Besitzer sein, muss aber nicht.
Besitzer ist derjenige, der die betreffende Sache HAT, unabhängig davon, ob derjenige auch einen rechtlichen Anspruch auf die Sache hat.
Der [Mensch] der dieses Jahr mein Fahrrad gestohlen hat, wurde damit (zumindest vorübergehend) zum Besitzer des Fahrrads, das mein Eigentum ist.
Im Zusammenhang von Räumlichkeiten von Besitz zu sprechen, scheint mir vollkommen unsinnig und ich bezweifle, dass das in der Rechtswelt irgendjemand tut. Anders gesagt: Ich denke, Du laberst grandiose Scheiße und hast keine Hemmungen die Scheiße bis zum Erbrechen weiter zu labern, obwohl Du genau weißt, dass Du zumindest nicht weißt was Du laberst, oder schlimmer.
Wer könnte der Besitzer einer Räumlichkeit sein? Jeder der sich in der Räumlichkeit befindet. Ganz so schwachsinnig funktioniert Rechtswesen dann aber doch nicht, lieber Jäger.
Herzlichen Glückwunsch, dass Du nun mich dazu gebracht hast, zu erklären wie schwachsinnig Dein ständiger Hinweis ist, statt selbst den Versuch zu unternehmen Deinem Geschwurbel irgendeinen Sinn nachzutragen...
Reicht das dann nun endlich als Ohrfeige um Dich vom Fortsetzen Deines schwachsinnigen Geschwurbels abzubringen? Oder willst Du noch ein paar weitere Trollposts bringen, in denen Du zwar darin versagst, Deinem Hinweis irgendeinen Sinn nachzuliefern, ihn aber dennoch ständig wiederholst?
- - - Aktualisiert - - -
Deute ich das richtig? Auch Du erkennst keinerlei "Gefahr im Verzug" als Grundlage für die Durchsuchung meiner Schubladen?
Bitte trau Dich doch mal LEAM...
Jäger....
Witzbold. Du willst mich über die Rechtslage belehren, gibst aber im selben Atemzug zu, keine Ahnung davon zu haben - und nun soll ich Dir etwas erklären, das Du von vornherein als falsch beurteilst, obwohl ich Dich einfach nur bat Deinen ständigen Verweis mal zu erläutern. Dummer Troll.
Also mir wurde das so beigebracht. Es gibt Eigentum und es gibt Besitz.
Eigentümer von etwas ist man unabhängig davon, ob man etwas nutzt bzw hat oder nicht, es ist ein rechtlicher Anspruch auf etwas.
Ein Eigentümer kann auch Besitzer sein, muss aber nicht.
Besitzer ist derjenige, der die betreffende Sache HAT, unabhängig davon, ob derjenige auch einen rechtlichen Anspruch auf die Sache hat.
Der [Mensch] der dieses Jahr mein Fahrrad gestohlen hat, wurde damit (zumindest vorübergehend) zum Besitzer des Fahrrads, das mein Eigentum ist.
Im Zusammenhang von Räumlichkeiten von Besitz zu sprechen, scheint mir vollkommen unsinnig und ich bezweifle, dass das in der Rechtswelt irgendjemand tut. Anders gesagt: Ich denke, Du laberst grandiose Scheiße und hast keine Hemmungen die Scheiße bis zum Erbrechen weiter zu labern, obwohl Du genau weißt, dass Du zumindest nicht weißt was Du laberst, oder schlimmer.
Wer könnte der Besitzer einer Räumlichkeit sein? Jeder der sich in der Räumlichkeit befindet. Ganz so schwachsinnig funktioniert Rechtswesen dann aber doch nicht, lieber Jäger.
Herzlichen Glückwunsch, dass Du nun mich dazu gebracht hast, zu erklären wie schwachsinnig Dein ständiger Hinweis ist, statt selbst den Versuch zu unternehmen Deinem Geschwurbel irgendeinen Sinn nachzutragen...
Reicht das dann nun endlich als Ohrfeige um Dich vom Fortsetzen Deines schwachsinnigen Geschwurbels abzubringen? Oder willst Du noch ein paar weitere Trollposts bringen, in denen Du zwar darin versagst, Deinem Hinweis irgendeinen Sinn nachzuliefern, ihn aber dennoch ständig wiederholst?
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Frag die, die das gemacht haben und nicht die, die weder dabei waren noch sonstige Umstände deines Lebens aus anderen Blickwinkeln kennen können. Mir ging es lediglich um das Eindringen in dieser speziellen Situation in (d)ein Zimmer. Und nach wie vor spielt Eigentum und Besitz dabei keine Rolle, soweit ist das erkenne. Erst im Nachherein kann ein Richter weitere Dinge klären und über die Rechtmäßigkeit ein Urteil fällen.
Deute ich das richtig? Auch Du erkennst keinerlei "Gefahr im Verzug" als Grundlage für die Durchsuchung meiner Schubladen?
Bitte trau Dich doch mal LEAM...
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