Laut Gesetz gilt in Deutschland folgendes:
Verstorbene wollten sicherlich nicht in Museen ausgestellt, sondern nach ihren Riten Begraben werden (und bleiben). Was gibt den modernen Archäologen das Recht, die Totenruhe jener Menschen zu stören?
Oder rechtfertigt die wissenschaftliche Neugier Grabschändungen?
StGB § 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Verstorbene wollten sicherlich nicht in Museen ausgestellt, sondern nach ihren Riten Begraben werden (und bleiben). Was gibt den modernen Archäologen das Recht, die Totenruhe jener Menschen zu stören?
Oder rechtfertigt die wissenschaftliche Neugier Grabschändungen?