Franziskaner
Ritter vom Schwert
- 4. Januar 2003
- 2.061
antimarionette schrieb:Ich hätte es für gut gefunden, wenn die in Europa lebenden Moslems Ihre Abneigung gegen dieses Vorgehen in Afghanistan demonstriert hätten und sich von dieser Auslegung des Korans distanziert hätten.
Mal davon abgesehen, dass sich mir nicht erschliesst, warum ein türkischer Moslem in Deutschland sich für Gesetzesauslegungen von afghanischen Moslems rechtfertigen sollte, meinst du so etwas:
Stellungnahme des Präsidenten der ”Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) Rıdvan Çakır, über den Fall zum Religionswechsel
Quelle: http://www.diyanet.org/de/startseite/In der Religion des Islam ist für die Apostasie oder Konversion keine Todesstrafe vorgesehen.
Manche Praktiken in der Geschichte müssten als Entscheidungen betrachtet werden, die in ihren eigenen politischen Voraussetzungen in ihrem Zeitalter aus politischen Erwägungen getroffen worden sind.
Von Grund auf ist eine der wichtigsten Prinzipien der Religion des Islam, dass es „keinen Zwang in Angelegenheiten des Glaubens“ (Koran 2:256) gibt. In unserem erhabenen gnadenreichen Koran ist im Falle des Religionswechsels keine Todesstrafe vorgesehen. Ganz zum Gegenteil hat er die Religions- und Gewissensfreiheit garantiert, in dem er das Prinzip „Euch eure Religion und mir meine Religion“ (Koran 109:6) festgelegt hat.
Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen
Rıdvan Çakır
Präsident der DITIB