Wie angedeutet die Radikale Partei und gilt auch als lachnummer siehe, einige punkte aus den Programms ( Link www.christliche-mitte.de/rand/programm.htm) diese Jugendpolitik an:
1.Verpflichtende Teilnahme an einem Ethikunterricht für alle Jugendlichen, die sich vom schulischen Religionsunterricht abgemeldet haben.
2. Verbot von Jugendsekten und okkulten Vereinigungen.
3. Finanzielle und personelle Förderung von Elterninitiativen, die sich um die Rückgewinnung ihrer von Jugendsekten verführten Kinder bemühen.
4. Verbot der Astrologie in den öffentlich-rechtlichen Medien.
5. Höchststrafen für Rauschgifthandel.
6. Gesetzliche Regelung für eine Beteiligung von Krankenkassen und Rentenversicherungen bei ambulanter Suchtbehandlung.
7. Verbot von jugendgefährdenden Filmen und Videos.
8. Rechtliche, personelle und finanzielle Förderung der Bundesprüfstelle, um den medialen Jugendschutz durchzuführen.
9. Verbot der den Menschen entwürdigenden Pornographie.
10. Verschärfung des Strafrechtsschutzes gegen die Unzucht, Wiedereinführung der Bestrafung der einfachen und schweren Kuppelei und des vollen Strafrechtsschutzes vor der Homosexualität. Verschärfter Strafrechtsschutz gegen die Prostitution, insbesondere die Wiedereinführung des strafrechtlichen Verbotes der Werbung für die Prostitution zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der gegenwärtigen Werbung in den Massenmedien durch Kontaktanzeigen.
11. Heraufsetzung des Mündigkeitsalters auf 21 Jahre unter Beibehaltung der Wahlmündigkeit von 18 Jahren
1.Verpflichtende Teilnahme an einem Ethikunterricht für alle Jugendlichen, die sich vom schulischen Religionsunterricht abgemeldet haben.
2. Verbot von Jugendsekten und okkulten Vereinigungen.
3. Finanzielle und personelle Förderung von Elterninitiativen, die sich um die Rückgewinnung ihrer von Jugendsekten verführten Kinder bemühen.
4. Verbot der Astrologie in den öffentlich-rechtlichen Medien.
5. Höchststrafen für Rauschgifthandel.
6. Gesetzliche Regelung für eine Beteiligung von Krankenkassen und Rentenversicherungen bei ambulanter Suchtbehandlung.
7. Verbot von jugendgefährdenden Filmen und Videos.
8. Rechtliche, personelle und finanzielle Förderung der Bundesprüfstelle, um den medialen Jugendschutz durchzuführen.
9. Verbot der den Menschen entwürdigenden Pornographie.
10. Verschärfung des Strafrechtsschutzes gegen die Unzucht, Wiedereinführung der Bestrafung der einfachen und schweren Kuppelei und des vollen Strafrechtsschutzes vor der Homosexualität. Verschärfter Strafrechtsschutz gegen die Prostitution, insbesondere die Wiedereinführung des strafrechtlichen Verbotes der Werbung für die Prostitution zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der gegenwärtigen Werbung in den Massenmedien durch Kontaktanzeigen.
11. Heraufsetzung des Mündigkeitsalters auf 21 Jahre unter Beibehaltung der Wahlmündigkeit von 18 Jahren