- Moderation
- #121
- 4. November 2004
- 3.945
Zumal man über Kinderpornographie wohl nicht ohne weiteres stolpern wird ... das heißt, man muss danach suchen - was zu der Frage führen könnte, warum man nach sowas sucht ...
Boardadmin schrieb:Hat eigentlich wer den Reporter angezeigt? Ich habe den Bericht gestern gesehen, er hat sie mich KK Karte angemeldet, Bilder ausgedruckt und ist damit losgezogen um es zu melden. Es wäre ja wohl auch nur mit Nennung der URL und ohne Anmeldung gegangen.
Ja das ist klar,
aber sollte das nicht die Polizei machen?
Boardadmin schrieb:Das Reporter Strafaten begehen dürfen wäre mir neu.
Wenn ich für eine Reportage im Drogenmilieu 5kg Koks kaufe, dann kann ich mich sicher auch nicht mit Recherche rausreden, zumal es gereicht hätte den Kauf zu fingieren...
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre ..."
Die Rechtsprechung muss jeweils im EinzeIfall entscheiden, welches Recht höherwertig ist: der Anspruch von Presse und Gesellschaft auf lnformationsfreiheit und ungehinderte Berichterstattung - oder das Recht des Einzelnen
Gleichzeitig verpflichten die Landespressegesetze dazu, bestimmte Auflagen zu erfüllen. Zum Beispiel:
* Sorgfaltspflicht: Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung auf Wahrheit, lnhalt und Herkunft zu prüfen.
Brief- und Postgeheimnis sind doch Dinge, die ihn Gesetzen geregelt sind. Wenn man die Gesetze ändert, dann braucht man ja nicht mehr dagegen verstoßen.Ist das nicht ein Verstoß gegen das Brief- und Postgeheimnis?