Klar tu ich das.Aphorismus schrieb:Wir schätzen die Situation vollkommen unterschiedlich ein. Auf einer Webseite waren Kinderpornos zum Abruf bei Bezahlung mit einer Kreditkarte erhältlich. Das Angebot für sich ist schon einmal eine Straftat, bei der es zu ermitteln lohnt. Ich hoffe mal, dass du mir wenigstens soweit zustimmst.
Was man allerdings er NACH der Ermittlung wußte. Somit hat die Ermittlung den Anfangsverdacht, der gesetzlich gefordert ist, um eine Ermittlung in die Wege zu leiten, erst geliefert. Oder?Das Angebot ist offenbar angenommen worden, also gilt es im Rahmen der Ermittlungen herauszubekommen,
Ja, und wie wurden die Überweisungen gefunden? So wie ich das kapiert hab(und es in diversen Medien dargestellt wurde), hat man alle Abrechnungen nach den fraglichen Überweisungen dursucht. Oder?Es wurden nicht 22 Millionen Menschen überprüft, nicht eimal die Überweisungen von 22 Millionen Menschen wurden überprüft. Es wurden nur die Menschen überprüft, die Überweisungen in exakt der Höhe, die der Täter verlangt hat, um seinen Kunden Kinderpornos zugänglich zu machen, auf das Konto des Täters getätigt haben.
Meinetwegen kann man diese armen armen Menschen an ihren Eiern aufhängen.Jaja, diese armen, armen Menschen, die doch nur 80 Tacken abgedrückt haben, um sich ein paar harmlose Kinderfickfilme reinzuziehen, die können einem wirklich Leid tun!
Was man allerdings er NACH der Ermittlung wußte.
Bestätigen. Nicht liefern.Winston_Smith schrieb:Also soweit ich weiß, sollen Ermittlungen einen Verdacht bestätigen.
RP-online schrieb:Es seien "nicht die Transferdaten sämtlicher 22 Millionen Kreditkarteninhaber" in Deutschland kontrolliert worden, sondern lediglich die Kreditkartennutzer, die zu einem "ganz bestimmten Zeitpunkt" die Seite des Kinderpornografieanbieters aufgerufen und sich dort per Kreditkartenzahlung Zugang verschafft hätten.
der staatsanwalt hat nur 300 kontrolliert, die banken aber alle 22 mio.
dkR schrieb:Aphorismus schrieb:Das Angebot ist offenbar angenommen worden, also gilt es im Rahmen der Ermittlungen herauszubekommen,
Was man allerdings er NACH der Ermittlung wußte. Somit hat die Ermittlung den Anfangsverdacht, der gesetzlich gefordert ist, um eine Ermittlung in die Wege zu leiten, erst geliefert. Oder?
dkR schrieb:Aphorismus schrieb:Es wurden nicht 22 Millionen Menschen überprüft, nicht eimal die Überweisungen von 22 Millionen Menschen wurden überprüft. Es wurden nur die Menschen überprüft, die Überweisungen in exakt der Höhe, die der Täter verlangt hat, um seinen Kunden Kinderpornos zugänglich zu machen, auf das Konto des Täters getätigt haben.
Ja, und wie wurden die Überweisungen gefunden? So wie ich das kapiert hab(und es in diversen Medien dargestellt wurde), hat man alle Abrechnungen nach den fraglichen Überweisungen dursucht. Oder?
dkR schrieb:Und was du mir mit diesem stilistischen Kunstwerk da hoffentlich nicht unterstellen willst, gefällt mir auch überhaupt ganzundgarnicht.
truth-searcher schrieb:Rein rechtlich gesehen gibt es keinen grossen Unterschied zwischen dem Recht auf Unversehrtheit der Wohnung (also dass Staatsorgane nicht einfach so in die Wohnung eindringen duerfen) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (also dass grundsaetzlich jeder selbst entscheiden bzw. wissen kann, was mit seinen Daten geschieht und wer sie wie verwertet).
@ Liberaler
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat sich das BVerfGericht AUSGEDACHT??? Und das hat Dir keiner begruenden koennen??? Oh Mannomann!!! Das ist wahrscheinlich nur so ein Hirngespinst von ein paar alten Juristenopas, was? Da muss man nix drauf geben, oder wie? Meinst Du, es gibt keine Begruendung, warum das ein Grundrecht ist?
Und wenn die Polizei Dir sagt, geben sie uns doch bitte die Daten aller Kunden, die in ihrem Laden vom soundsovielten bis soundsovielten etwas im Wert von 20 EURO gekauft haben, wuerdest Du das machen?
Das sehe ich eben anders, aber ich bin auch kein Jurist. Aber mit der Argumenation kann man alles begründen. Irgendwer wird sich schon schuldig gemacht haben.Aphorismus schrieb:Das verstehe ich nicht. Natürlich wusste man nicht hundertprozentig, dass tatsächlich jemand das Angebot wahrgenommen hat. Aber der Verdacht lag jawohl nahe. Ist das jetzt kein Anfangsverdacht?
Möglich, in dem Fall ist aber wenigstens klar, dass irgendjemand die Waffe gekauft haben muss. In diesem Fall war überhaupt garnicht klar, nur wahrscheinlich, dass da Deutsche registriert sind.Wenn irgendwo Waffen gefunden werden, sowie eine Liste mit Bezahlungsarten für diese Waffen, dann würde der Staat doch genau so vorgehen.
Daran ist verwerflich, dass a) nichtstaatliche Institutionen vertrauliche Kundendaten ohne Richterbeschluß an Polizeibehörden liefern, b) staatliche Behörden ihre Drecksarbeit von nichtsaatlichen Institutionen machen lassen (weil sie selbst es nicht dürfen).Wenn man also von den Banken nur ganz gezielt nach diesen Leuten hat gucken lassen, was ist dann daran verwerflich? Das ist glaube ich der Punkt, den ich nicht verstehe.
Wenn die Leute die die Überweisung getätigt haben, dieLeute waren, die sich registriert haben, dann ja. In diesem Fall ging es um eine schwere Straftat. Was hindert die Behörden den Spass in Zukunft bei allen anderen Sachen auch einzusetzen? DA liegt meinerMeinung das Problem. Das gute alte "Wehret den Anfängen!"Es war doch völlig klar, dass Leute, die so eine Überweisung getätigt haben, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schuldig sein würden. Darüber hinaus handelt es sich um schwerwiegende Delikte.
dkR schrieb:Das sehe ich eben anders, aber ich bin auch kein Jurist. Aber mit der Argumenation kann man alles begründen. Irgendwer wird sich schon schuldig gemacht haben.
Daran ist verwerflich, dass a) nichtstaatliche Institutionen vertrauliche Kundendaten ohne Richterbeschluß an Polizeibehörden liefern, b) staatliche Behörden ihre Drecksarbeit von nichtsaatlichen Institutionen machen lassen (weil sie selbst es nicht dürfen).
Wenn die Leute die die Überweisung getätigt haben, dieLeute waren, die sich registriert haben, dann ja. In diesem Fall ging es um eine schwere Straftat. Was hindert die Behörden den Spass in Zukunft bei allen anderen Sachen auch einzusetzen? DA liegt meinerMeinung das Problem. Das gute alte "Wehret den Anfängen!"
Also weil ich niemanden Schaden zufüge, werde ich ins Fadenkreuz geraten? :gruebel:truth-searcher schrieb:WolArn, ist Dir klar, dass Du sehr wohl mit Deiner Einstellung und Deinem Glauben ganz schnell ins Fadenkreuz geraten koenntest? Du denkst, macht nichts, ich tu ja nichts?
Also ich gehe normal arbeiten, so wie jeder Mensch der Arbeit hat. Ich zahle also auch meine Steuer, und ich zahle auch für die Wohnung und für Strom, Gas und Wasser. Außerdem brauche ich ja auch Kleidung, und ab und an neue Wohnungseinrichtungen, z.B. neuer Kühlschrank. Und meine Ernährung lasse ich mir sogar etwas kosten. Ich esse zwar kein Fleisch mehr (nicht weil's teuer ist), aber ansonsten nur BIO. Und Du meinst also, daß ich irgendwann in der Zukunft, in einem demokratischen Land, zum konsumieren von Luxusartikeln gezwungen werdeb könnte? Und wenn ich's nicht täte, ich die Gemeinschaft belaste?truth-searcher schrieb:Tja, und was ist, wenn gerade die Leute die sich zurueckziehen und nichts tun in der Zukunft als Sozialschaedlinge gelten? Weil sie sich dem Wirtschaftsleben entziehen, ihre Produktivitaets- und Konsumkraft nicht ausschoepfen und somit die Gemeinschaft belasten?
Alles was Du schreibst klingt wie "1984", eine kalte unrealistiche "Science Fiction".truth-searcher schrieb:Was, wenn solches Verhalten unter Strafe gestellt wird? Oder Zwangsmassnahmen mit sich bringt? Oder den Entzug bestimmter Rechte? Oder aller Rechte?
Bleibt die Frage, wie dieses angeblich friedliche, spirituell, religiöse Leben ausgesehen haben soll?truth-searcher schrieb:Wieviele Leute sitzen wohl jetzt schon in Gefaengnisse wie Guantanamo und wundern sich warum sie gefoltert werden, obwohl sie nichts getan haben und nur ein friedliches, spirituell religioeses Leben fuehren wollten?
JETZT, in diesem Moment!
Das heißt, die Banken haben entschieden, wer als verdächtig gilt und wer nicht.