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Bona-Dea
Gesperrter Benutzer
- 3. August 2010
- 5.616
AW: Der Fall Gustl Mollath
Hallo a-roy,
Gustl Mollath
Ob nun dieser Sachverständige, (hört sich wie eine Autobegutachtung an) mit der Klägerin ein Absprache hatte ist kaum anzunehmen, er hat die Möglichkeit, des Wahrheitsgehaltes der Schwarzgeldsache wahrscheinlich nicht mal in Erwägung gezogen.
Etwas was mir im Bereich Psychiatrie schon oft aufgefallen ist, denn so ist es immer noch leicht, jemanden einfach für verrückt zu erklären.
Eine Möglichkeit so etwas zu verhindern ist die Vorsorgevollmacht, wenn es eine Person gibt der man wirklich vertraut.
Vorsorgevollmacht
Hallo a-roy,
Das Urteil stützte sich unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten.[10]
Gustl Mollath
Ob nun dieser Sachverständige, (hört sich wie eine Autobegutachtung an) mit der Klägerin ein Absprache hatte ist kaum anzunehmen, er hat die Möglichkeit, des Wahrheitsgehaltes der Schwarzgeldsache wahrscheinlich nicht mal in Erwägung gezogen.
Etwas was mir im Bereich Psychiatrie schon oft aufgefallen ist, denn so ist es immer noch leicht, jemanden einfach für verrückt zu erklären.
Eine Möglichkeit so etwas zu verhindern ist die Vorsorgevollmacht, wenn es eine Person gibt der man wirklich vertraut.
Vorsorgevollmacht