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Der Straftatbestand der politischen Verdächtigung

wellensitzer

Geselle
19. März 2003
13
§ 241a Politische Verdächtigung

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

-------------------------------------------------------------kann mir das mal einer erklären?!?!?!
ich verstehe das nich

mich würde das mal interressieren, wie das juristisch erklärt wird!!!
bitte macht euch mal gedanken

mal gespannt wie die juristen sowas auslegen :twisted:
 

niceday

Geheimer Meister
1. Oktober 2002
182
Oh oh.

Ganz zu schweigen davon, dass jede Antwort mit einer Beratung gleichzusetzen ist, sollte dies dir doch ein Fachanwalt beantworten.

Ansonsten kann jedem Antwortenden gerichtlich ans Bein gepisst werden.
 

wellensitzer

Geselle
19. März 2003
13
niceday schrieb:
Oh oh.

Ganz zu schweigen davon, dass jede Antwort mit einer Beratung gleichzusetzen ist, sollte dies dir doch ein Fachanwalt beantworten.

Ansonsten kann jedem Antwortenden gerichtlich ans Bein gepisst werden.


hää?! warum soll einem deswegen ans bein gepisst werden?

zumm besseren verständnis: ich bin nicht osama bin laden!!!

ich bin durch links auf www.totalitär.de auf den paragraphen gekommen.
ich verstehe einfach nicht dieses juristendeutsch.deshalb dachte ich das einer im 4.semester jura das mal erklären kann was es bedeutet.
[/b]
 

niceday

Geheimer Meister
1. Oktober 2002
182
Nee, es geht darum, dass nur Rechtsanwälte u.ä. dir solche Fragen beantworten dürfen (offiziell) da dies einer Rechtsberatung entspricht.

Habe schon leider in der Vergangenheit erlebt, dass Leute dadurch Ärger bekommen haben.

Aber andererseits: Wo kein Kläger da kein Richter :D
 

wellensitzer

Geselle
19. März 2003
13
axo, ist ja krass!!!

na ich kann ja nochmal versuchen meine frage zu erläutern!

also ich möchte KEINE rechtsberatung, ich würde nur gerne den kausalen zusammenhang verstehen.

aber ich werde das wohl nie verstehen
 

tritop

Geheimer Meister
9. Dezember 2002
227
als für mich ergibt das folgenden sinn : wenn du jemanden denunzierst und somit der gefahr aussetzt, aus politischen gründen verfolgt zu werden, machst du dich strafbar. allerdings gilt das nur, wenn du rechtsstaatliche grundlagen brichst.
 

Kaisar

Geheimer Meister
23. Februar 2003
258
Was genau verstehst du denn nicht ?
Weil für mich klingt dass alles plausibel
Sag mal präzise was genau du nicht verstehst.
:D
 

dimbo

Meister vom Königlichen Gewölbe
30. September 2002
1.434
Hä?

Ich bin zwar kein Jurist, aber das klingt doch alles ganz logisch.

Nehmen wir mal an, jemand übernimmt eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Nachbarn wissen, dass vorher ein Nazi in der Wohnung gewohnt hat, und der ein kleines zugemauertes Zimmer mit ganz viel Nazisachen und Neonazipropaganda drin hat, von dem die neuen Mieter, da es zugemauert ist aber niemals etwas erfahren werden.

Jetzt gibt es wegen irgendetwas Zoff zwischen den neuen Mietern und den alten Mietern. Die alten Mieter wollen die neuen Mietere unbedingt loswerden, koste es was es wolle. Deshalb rufen sie die Polizei, und behaupten, ihre Nachbarn wären ganz üble Nazis und hätten ein Zimmer nur voller Nazi-Sachen. Gleichzeitig rufen sie die Presse und den Vermietere an.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung der neuen Mieter stoßen die Beamten auch prompt auf den versteckten Raum mit den Nazi-Sachen.

Es entstehen für die neuen Mieter riesige Probleme - auf der Arbeit, im Alltag, und gegenüber Vermieter und Staat. Es besteht die Möglichkeit wegen verfassungsfeindlichen Umtrieben oder ähnlichem verurteilt zu werden. Und alles nur, weil die alten Mieter die neuen loswerden wollten.

Nehmen wir an, der Familienvater der neuen Mieter wird tatsächlich für die Nazi-Sachen die sein Vormieter dort versteckt hatte und von denen er nichts wusste verknackt, weil darin zu Anschlägen aufgerufen wurde.

Nach ein paar Monaten bekommt die Frau des Verurteilten - die natürlich weiß, dass ihr Mann kein Nazi ist - mit Hilfe ihres Anwalts heraus, wie sich alles wirklich zugetragen hat.

In diesem Fall würde der von dir oben zitierte Paragraph gelten.

Jemand hat bewusst jemand anderen zu unrecht eines Verbrechens politischer Natur bezichtigt. (Hier die Nachbarn, die bewusst gelogen haben) Diese Verleumndnung wird bestraft, und ist auf Grund der politischen Komponente eben mit einem gesonderten Absatz bedacht.

Im Grunde also Opferschutz und nichts wegen dem man sich aufregen sollte/müßte.

:D

dimbo.
 

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