G
Gelöschtes Mitglied 25673
Gast
AW: Die Bahai und die Exkommunikation
Ich fürchte, mir ist überhaupt nicht klar, wie man ein Gestz so unterschiedlich auslegen kann. Vielleicht hast du da mal ein etwas genaueres Bsp.
Entweder etwas steht im Gestzbuch oder eben nicht. Nimm mal unser umfassendes Grundgesetzbuch, wirhaben ganz eindeutig keine Folterstrafen.Niemand darf jemanden eine Hand abhacken weil er gestohlen hat, Brandstifter werden nicht verbrannt....Aber wenn das in eurem Gesetzbuch so ausgelegt werden kann, liegt da doch der Fehler in der Formulierung, oder eben daran das Strafen dieser Art generell geduldet werden.
Ich fürchte, mir ist überhaupt nicht klar, wie man ein Gestz so unterschiedlich auslegen kann. Vielleicht hast du da mal ein etwas genaueres Bsp.
Entweder etwas steht im Gestzbuch oder eben nicht. Nimm mal unser umfassendes Grundgesetzbuch, wirhaben ganz eindeutig keine Folterstrafen.Niemand darf jemanden eine Hand abhacken weil er gestohlen hat, Brandstifter werden nicht verbrannt....Aber wenn das in eurem Gesetzbuch so ausgelegt werden kann, liegt da doch der Fehler in der Formulierung, oder eben daran das Strafen dieser Art generell geduldet werden.